Drucksache - 1952/5
0. Einwohnerfrage Barbara Falkner Europaschulklassen FOS
Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz
1. Einwohnerfrage Dr. Anne Zetsche Haushaltsmittel
Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz/Herr BzStR Schruoffeneger
2. Einwohnerfrage Angelo Bienek Poller auf dem Jungfernheideweg
3. Einwohnerfrage Michael Schmidt ETW am Hochmeisterplatz
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger
4. Einwohnerfrage Kristina Kikic Spielplatzschließung Mansfelder Straße
5. Einwohnerfrage Maike Baumann Kinderspielplatz Mansfelder Straße
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Baumann,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
zu 1. Nein dies stimmt so nicht. Auf dem Gelände des Spielplatzes in der Mansfelder Straße soll eine Kita gebaut werden. Allerdings soll auch ein öffentlicher Spielplatz bestehen bleiben, der von der Größe her die jetzigen Spielgeräte beherbergen könnte. Was genau dann allerdings geplant wird, würde ich gerne in einem Beteiligungsprozess mit Kindern (z.B. aus der Kita Kaubstraße) und Eltern planen lassen.
zu 2. In der Region bestehen mit Preußenpark sowie den Spielplätzen Gieslerstraße, Pfalzburger Straße, Habermannplatz oder Sigmaringer Straße/Gasteiner Straße oder dem Haus der Jugend Anne-Frank durchaus Angebotsstrukturen. Dennoch vollzieht das Bezirksamt die grundsätzliche Sorge nach. An der Einwohnerfrage wird eine grundsätzliche Problemstellung aller Berliner Innenstadtbezirke deutlich. Das Bevölkerungswachstum führt automatisch in allen Bereichen von beispielsweise Kita- und Schulplätzen, Wohnraumversorgung, Grünflächen oder der Versorgung mit Sportflächen zu einer stark zunehmenden Nachfrage. Hinzu kommen auch Aspekte, wie der Rechtsanspruch auf Kitaplatzversorgung, der die Handlungsnotwendigkeiten noch deutlicher macht. In der Folge kommt es aber zwangsläufig zu der Situation, dass der Druck auf die Flächen durch die unterschiedlichen Nutzungsinteressen steigt. Dies erleben wir besonders stark im Bereich des Kitaausbaus, aber auch gerade bei der Gestaltung von Grünflächen oder der immer konzentrierten Nutzung von Sportflächen.
Dies zu verdeutlichen ist ein klarer Auftrag von Verwaltung aber auch der Politik, um nicht falsche Erwartungen zu wecken. Deshalb werde ich die große Anzahl an Einwohneranfragen zum Anlass nehmen, auch nochmal im Rahmen einer Anwohnerinformation über die dortigen Planungen aufzuklären.
Zu 3. Die Nutzung des dortigen Verwaltungsstandortes zu Einrichtung einer Kindertagesstätte ist unabhängig der Qualitätsanforderungen aufgrund des erheblichen Eigenbedarfes der Bezirksverwaltung nicht möglich. Dies wurde vom zuständigen Stadtrat geprüft. Bereits jetzt unternimmt das Bezirksamt erhebliche Anstrengungen, die positive Entwicklung des Personalaufwuchses räumlich zu versorgen. Eine Kita in den Räumlichkeiten unterzubringen ist aber leider nicht möglich und auch nicht zielführend, da die Kita ja auch Kinder aus dem Kiez aufnehmen soll.
Die Kita Kaubstraße kann die öffentliche Spielplatzfläche auch nach dem Bau der Kita nutzen und wahrscheinlich sogar auch die neu entstehende Außenfläche der Kita Mansfelder Straße.
Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz
6. Einwohnerfrage Christoph Eydinger Bebauung Spielplatz Mansfelder Straße
Wir wohnen in der Nähe des Spielplatzes und finden es nicht hinnehmbar, dass die ohnehin schon wenigen Spielplätze im Bezirk nun noch weiter reduziert werden sollen. Die Idee eine neue Kita zu bauen ist sicherlich sehr wichtig, aber nicht zu Lasten vieler Familien und deren Kinder. Dort muss anderer Raum gefunden werden.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Eydinger,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Grundsätzlich haben wir im Rahmen des Bevölkerungswachstumes und der damit verbundenen Verdichtung in allen Berliner Bezirken einen wachsenden Spannungsbogen hinsichtlich der unterschiedlichen Nutzungsinteressen von Flächen. Dies betrifft nicht nur die Frage von zusätzlichen Kitaflächen, sondern spürbar die Nutzung sowie Gestaltung von z.B. Grünflächen, Sportflächen, Kleingärten bis hin zu Flächen des Wohnungsbaus. Daher muss man ehrlicherweise feststellen, dass es keine wesentlichen anderen Flächen in Innenstadtlage gibt, an deren Ende nicht die gleiche Auseinandersetzung über die entsprechenden unterschiedlichen Nutzungsinteressen steht.
Hinzu kommen auch entsprechende Qualitätsanforderungen gerade im Bereich des Kitaausbaus, wie z.B. der Außen- und Spielflächen. Hinsichtlich des erwähnten Grundstückes in der Blüthgenstr. handelt es sich, nach erster Durchsicht, um ein Privatgrundstück. Unbenommen dessen erscheint die Fläche auch an sich nicht ideal für einen Kitastandort.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
7. Einwohnerfrage Stefan Boetticher Hotel Haubach
Zur Beantwortung Herr BzStR Wagner.
8. Einwohnerfrage Joachim Saint-Paul Planung des Projekts „mieri-mobil“/Platz für uns alle“
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger/Herr BzStR Herz.
9. Einwohnerfrage Joachim Jetschmann SGB XII
10. Einwohnerfrage Michael Roeder Preußenpark: geplante „Marktplattform“ gegenüber den Anwohnern
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Unabhängig von der Frage der Widmung bzw. Einziehung der Flächen nach dem Grünanlagengesetz wird die sog. „Marktplattform“ nur an den Wochenenden und nur einen Teil des Jahres für das „Marktgeschehen“ beansprucht und steht in der übrigen Zeit für andere Formen der Erholung für alle offen. Im Rahmen der Gesamtgestaltung wird darauf geachtet, dass die Vegetationsflächen im Vergleich zum Status Quo nicht reduziert werden. Echte Potentiale für eine Erweiterung bestehen möglicherweise am südlichen Ende zum Fehrbelliner Platz hin, von dem es keinen direkten Zugang zum Park gibt.
zu 2. Es sind keine Verschiebungen zum Status Quo der letzten Jahre erkennbar und das Verzehren von Speisen in Grünanlagen ist nicht verboten. Es besteht daher kein Anlass im Sinne der Fragestellung Flächen gemäß Grünanlagengesetz einzuziehen.
zu 3. Das Berliner Grünanlagengesetz definiert in § 1 Abs. 1 Satz 2 als öffentliche Grün- und Erfolungsanlagen
„alle gärtnerisch gestalteten Anlagen, Spielplätze, Freiflächen, waldähnlichen oder naturnahen Flächen, Plätze und Wege, die entweder der Erholung der Bevölkerung dienen oder für das Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung sind und dem jeweiligen Zweck nach den folgenden Vorschriften gewidmet sind.“
Das Gesetz definiert insbesondere den Begriff der „Erholung“ nicht näher und trägt dem Umstand Rechnung, dass es unterschiedliche Benutzungsansprüche gibt, die in der Regel von den Bezirksämtern als Vermögensträger abgewogen werden müssen. Dies ergibt sich aus § 6 des Grünanlagengesetzes:
„(1) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. […]
(2) Tätigkeiten, wie Rad-, Skateboardfahren, Ballspielen, Baden, Bootfahren, Reiten und Grillen sind nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Die Bezirke sind verpflichtet, Flächen für entsprechende Nutzungen in angemessenem Umfang auszuweisen, soweit dies unter Berücksichtigung stadträumlicher und stadtgestalterischer Belange, unter Abwägung der unterschiedlichen Benutzungsansprüche sowie unter Einbeziehung des Gesundheits- und Umweltschutzes möglich ist.
(3) […]“
Die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks hat das Bezirksamt nicht nur allgemein ersucht, Grünanlagen zu schützen und zu erhalten, sondern auch speziell im Fall des Preußenparks ersucht, einen Erhalt des Streetfoodmarkts umzusetzen. Diesem Ersuchen kommt das Bezirksamt nach, was insbesondere eine intensive Abwägung der „unterschiedlichen Benutzungsansprüche“ bedeutet. Daher wurde ein landschaftsplanerischer Ansatz gewählt, der den unterschiedlichen Benutzungsansprüchen Raum gibt, den Park für die unterschiedlichen Ansprüche ertüchtigt und durch zahlreiche Beteiligungsformate begleitet wird.
Mit freundlichen Grüßen i. V.
Wagner
11. Einwohnerfrage Joachim Neu Haushaltsplan 22/23
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Neu,
die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. bis 3.: Eine Information der Bürgerinnen und Bürger über den Haushalt 2022/2023 ist geplant. Eine entsprechende Drucksache der BVV (Nr. 1630/5) wurde bereits beschlossen. Der Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest. Es wird darauf hingewiesen, dass das Aufstellungsverfahren 2022/2023 nach dem internen Beschluss des Bezirksamtes zu den Eckwerten wegen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen bis in das vierte Quartal 2021 unterbrochen wird. Das bedeutet, dass in dieser Wahlperiode lediglich der Eckwerte-Beschluss am 08.06.2021 als Grundlage für die Weiterbearbeitung erfolgt. Substantielle Beschlüsse werden erst in der neuen Wahlperiode ab Herbst 2021 durch das neugewählte Bezirksamtskollegium und die neugewählte Bezirksverordnetenversammlung gefasst werden. Jede Vorhabenliste würde unter diesem Vorbehalt stehen.
Nach der Etablierung des Büros für Bürgerbeteiligung wird auch ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit erarbeitet. Hierzu könnte auch die Veröffentlichung von Vorhabenlisten zählen. Mit einer Besetzung der beiden neuen Stellen wird im 3.Quartal 2021 gerechnet. Im Zusammenhang mit dem Projekt „Berliner Beteiligungshaushalt 2022/2023“ wird auf die Beantwortung der Einwohnerfrage Nr. 12 aus der Drucksache 1952/5 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz Stellv. Bezirksbürgermeister
12. Einwohnerfrage Joachim Neu Büro für Bürgerbeteiligung
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,sehr geehrter Herr Neu,
die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. und 2. Das Büro für Bürgerbeteiligung ist im Aufbau und die hierfür vorgesehenen zwei Stellen befinden sich im Besetzungsprozess. Während in einem Verfahren derzeit der Auswahlvermerk erstellt wird, ist im anderen Verfahren der Auswahlvermerk bereits in der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen. Mit einer Besetzung beider Stellen wird im 3.Quartal 2021 gerechnet.
Zu 3.: Das Aufstellungsverfahren hat gerade erst begonnen. Nach der Aufstellung des Eckwertebeschlusses wird das Aufstellungsverfahren bis nach den Wahlen im September 2021 unterbrochen. Über die Feinverteilung, so auch die Frage der finanziellen Ausstattung für Bürgerbeteiligung, wird erst das nächste Bezirksamt entscheiden. Unabhängig davon zeichnet sich ab, dass finanzielle Spielräume nicht gegeben sein werden. Das im Land Berlin laufende Projekt „Berliner Beteiligungshaushalt 2022/2023“ ist noch nicht angeschlossen worden. In dessen Gremien ist der Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf nicht vertreten. Nach Informationen aus dem Haus der Senatsverwaltung für Finanzen ist mit einer Pilotierung im Jahr 2023; in der Konsequenz enthält die derzeit vorliegende Globalsummenzuweisung an die Bezirke noch keine entsprechenden Bestandteile.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz Stellv. Bezirksbürgermeister
13. Einwohnerfrage Joachim Neu Protokollierung der BA Antworten auf Einwohnerfragen
Sehr geehrter Herr Neu,
in der Sitzung der BVV am 27. Mai 2021 haben Sie folgende Einwohnerfrage eingebracht:
Dazu gebe ich folgende Antworten:
Zu 1. Da die Einwohnerfragestunde nach § 43 Satz 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist, wird die jeweilige Beantwortung durch das zuständige Mitglied des Bezirksamtes nach § 20 Absatz 2 der Geschäftsordnung der BVV als Audioaufzeichnung gespeichert und kann im Einzelfall nach § 20 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung der BVV in Abstimmung mit dem Büro nachverfolgt werden. Das betrifft alle Einwohnerfragen, die zur Beantwortung in der Sitzung der BVV aufgerufen werden. Eine Aufnahme der Beantwortungen in die Niederschrift ist hingegen nicht vorgesehen. Sie dient vielmehr insbesondere der Ergebnissicherung der Sitzungen. Ihrer Kritik an dem Umfang der Beantwortungen durch das Bezirksamt schließe ich mich ausdrücklich nicht an.
Zu 2. Die BVV beteiligt sich nicht an Glaubensfragen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu 1. verwiesen.
Zu 3. Zu unterscheiden ist, ob Einwohner*innen, die eine Einwohnerfrage zu einer Sitzung der BVV eingereicht haben, in dieser Sitzung anwesend oder nicht anwesend sind. Die gilt entsprechend für eine Sitzung der BVV als Videokonferenz. Anwesende Fragesteller*innen erhalten eine mündliche Beantwortung, soweit die Einwohnerfrage innerhalb der angesetzten Zeit beantwortet werden konnte (vgl. 1.). Anwesende Fragesteller*innen erhalten eine schriftliche Beantwortung, soweit die Einwohnerfrage innerhalb der angesetzten Zeit nicht beantwortet werden konnte. Diese werden im Internet veröffentlicht.
Eine Beantwortung von Einwohnerfragen, deren Fragesteller*innen nicht anwesend sind, erfolgt nicht. Dieser Betrachtung liegt zugrunde, dass es sich bei der Einwohnerfragestunde um ein direktdemokratisches Element zwischen Einwohner*in, BVV und Bezirksamt handelt, das auf eine kurze und knappe Sachverhaltsaufklärung zielt. „Die Einwohnerfragestunde ist ein kommunikatives Instrument zum direktdemokratischen Austausch. Es dient der fachpolitischen Stellungnahme des Bezirksamts gegenüber den Fragestellenden in der Sitzung. Dafür ist eine Anwesenheit der Fragestellenden grundsätzlich erforderlich. (…) Liegt kein wichtiger Grund für die Abwesenheit vor, besteht weder eine Pflicht zur Beantwortung der Einwohnerfrage in der Sitzung noch eine Pflicht zur schriftlichen Beantwortung im Nachgang zur Sitzung. Im Übrigen obliegt es der Bezirksverordnetenversammlung, Regelungen für den Umgang mit Einwohneranfragen in ihrer Geschäftsordnung zu treffen (z. B. zur vorherigen Einreichung, zur Zulässigkeit von Unterfragen, zur schriftlichen Beantwortung bei Überschreitung eines für die Einwohnerfragestunde vorgegebenen Zeitrahmens, zur Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen aus ihrer Mitte zur Beantwortung von Einwohnerfragen durch das Bezirksamt und zu Einwohnerfragen an die Bezirksverordnetenversammlung selbst).“1 Dieser Auslegung ist in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren kein Mitglied des Abgeordnetenhauses entgegengetreten.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Ihre Einwohnerfrage bei strenger Auslegung keinen Eingang in die Tagesordnung der Sitzung der BVV finden musste. Nach § 43 Satz 2 BezVG (Einwohnerfragestunde) ist das Bezirksamt verpflichtet, in der Einwohnerfragestunde Stellung zu nehmen. Der Gesetzgeber hat dadurch zum Ausdruck gebracht, dass Einwohnerinnen und Einwohner Angelegenheiten in Frageform thematisieren, die von einem Mitglied des Bezirksamtes beantwortet werden. Voraussetzung für eine solche Stellungnahme ist insoweit eine sachliche Zuständigkeit dieses Bezirksorgans.
Die von Ihnen eingereichten Fragen fallen jedoch ersichtlich in den Bereich der BVV. Die Umstände über das Verfahren zur Einwohnerfragestunde, deren Ablauf dem Regelungsregime der BVV unterfällt, sind einer Beantwortung im Rahmen der Einwohnerfragestunde durch das Bezirksamt entzogen. Um Erkenntnisse über solche Materien zu erhalten, steht die Möglichkeit einer entsprechenden Kontaktaufnahme mit den Fraktionen in der BVV oder mit mir jederzeit offen.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Hansen
______ 1 Begründung zu § 43 der Vorlage - zur Beschlussfassung - des Senats über das Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (18/3283) vom 06.01.2021.
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