Drucksache - 1952/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.05.2021 
57. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerfragen

0. Einwohnerfrage Barbara Falkner

 Europaschulklassen FOS

 

  1. Die FOS, einzige spanischsprachige Sekundärschule in Charlottenburg, soll im nächsten Schuljahr nur 3 Europaschulklassen haben, obwohl es mit 103 Anmeldungen mehr als genug Bedarf gibt. Mit 4 Europaschulklassen wie auch in den Vorjahren wäre es an dieser Schule auch ausgewogen zum Regelschulzweig, der ja ebenfalls 4 Klassen hat. Wie lässt sich rechtfertigen, dass 31 Kinder abgewiesen werden (103 Anmeldungen, 72 Plätze), wenn durch einen 4. Zug die Chance bestünde, alle aufzunehmen - und das, ohne die Regelschulklassen zu benachteiligen, denn für potentielle Schüler*innen dieser einen Regelklasse gibt es 7 alternative andere integrierte Sekundarschulen und etliche weitere Gymnasien im Bezirk.

 

  1. Warum wird in dieser Sache wie oben stehend entschieden, obwohl es einen Dialog mit den Eltern und eine Petition mit mehr als 7000 Unterschriften gibt?

 

Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz

 

1. Einwohnerfrage Dr. Anne Zetsche

 Haushaltsmittel

 

 

  1. Von welchen Bedarf an Stellen und Haushaltsmitteln geht das Bezirksamt im Haushaltsjahr 2022/23 aus, um den Beschluss zur Rekommunalisierung der Schulreinigung (Drs. Nr.:1425/5) umzusetzen.

  2. Hat das Bezirksamt diesen Bedarf bereits bei der zuständigen Senatsverwaltung für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/23 angemeldet bzw. wird es diesen anmelden?

 

Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz/Herr BzStR Schruoffeneger

 

 

2. Einwohnerfrage Angelo Bienek

 Poller auf dem Jungfernheideweg

 

 

  1. Es wurden nun vereinzelt Poller auf dem Gehweg am Jungfernheideweg eingebaut. Dies lediglich auf wenigen Metern direkt vor dem Schwimmbad.
    Ist die Maßnahme bereits abgeschlossen oder werden noch weitere Poller installiert?

 

  1. Wenn nein. Wieso nicht?
    Dem BA müsste bekannt sein, dass auf dem gesamten Gehweg entlang des Jungfernheidewegs am Jungfernheidepark geparkt wird.

 

  1. Was unternimmt das BA um den zu erwartenden ausweichenden Falschparkern auf den Geh/Radwegen am Heckerdamm entgegen zu wirken? Dort hatte ich bereits vor mehreren Jahren auf das gleiche Problem wie am Jungfernheideweg hingewiesen. Dort versprach der Baustadtrat ebenfalls Poller.

 

 

3. Einwohnerfrage Michael Schmidt

 ETW am Hochmeisterplatz

 

 

  1. Ich bin Eigentümer einer ETW am Hochmeisterplatz. Der Bauträger Bauwert AG hat eine Aufhübschung eines Teils des Parks am Hochmeisterplatz in Aussicht gestellt.
    Wie ist hier der Stand der Dinge?

 

  1. Die Bauwert AG hat meines Wissens einen sechsstelligen Betrag für die Aufhübschung des Parks in Aussicht gestellt. Gibt es Verhandlungen Ihrerseits mit Bauwert, wie es mit dem Vorhaben weitergehen soll?

 

  1. Wie könnte aus Ihrer Sicht eine Kompromisslösung aussehen?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger

 

4. Einwohnerfrage Kristina Kikic

 Spielplatzschließung Mansfelder Straße

 

 

 

 

  1. Warum wird ein so toller Spielplatz aus einem Umfeld und einem so schönen Bezirk wie schmorgender geschlossen?

 

  1. Nicht nur alle spielerischen und kommunikativen Möglichkeiten bieten sich durch diesen tollen Spielplatz , sondern sie nehmen unseren Kindern auch ein Stück Freiheit weg!
    Und das gerade in Corona Zeiten !Muss das sein?

 

  1. Warum muss es genau der sein , der so toll durch unsere Kita bespielt wird , wieso werden nicht noch mehr Spielplätze angebaut , anstatt die zu schliessen?
     

 

5. Einwohnerfrage Maike Baumann

 Kinderspielplatz Mansfelder Straße

 

 

  1. Stimmt es, dass der Kinderspielplatz in der Mansfelder Str. zwischen Brienner Str. und Hohenzollerndamm geschlossen werden soll?

  2. Ist dabei bedacht worden, dass in dieser Gegend ansonsten keinerlei weitere Plätze/Strukturen für Kinder/Jugendliche bestehen?

 

  1. Warum kann die geplante Kita nicht gegenüber in den Verwaltungsräumlichkeiten einziehen und den Spielplatz dann als solchen nutzen, so dass er gleichzeitig für andere nutzbar bleibt? (wie es bislang durch die Kita Kaubstr. geschieht!)

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Baumann,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

zu 1.

Nein dies stimmt so nicht. Auf dem Gelände des Spielplatzes in der Mansfelder Straße soll eine Kita gebaut werden. Allerdings soll auch ein öffentlicher Spielplatz bestehen bleiben, der von der Größe her die jetzigen Spielgeräte beherbergen könnte. Was genau dann allerdings geplant wird, würde ich gerne in einem Beteiligungsprozess mit Kindern (z.B. aus der Kita Kaubstraße) und Eltern planen lassen.

 

 

zu 2.

In der Region bestehen mit Preußenpark sowie den Spielplätzen Gieslerstraße, Pfalzburger Straße, Habermannplatz oder Sigmaringer Straße/Gasteiner Straße oder dem Haus der Jugend Anne-Frank durchaus Angebotsstrukturen. Dennoch vollzieht das Bezirksamt die grundsätzliche Sorge nach.

An der Einwohnerfrage wird eine grundsätzliche Problemstellung aller Berliner Innenstadtbezirke deutlich. Das Bevölkerungswachstum führt automatisch in allen Bereichen von beispielsweise Kita- und Schulplätzen, Wohnraumversorgung, Grünflächen oder der Versorgung mit Sportflächen zu einer stark zunehmenden Nachfrage. Hinzu kommen auch Aspekte, wie der Rechtsanspruch auf Kitaplatzversorgung, der die Handlungsnotwendigkeiten noch deutlicher macht.

In der Folge kommt es aber zwangsläufig zu der Situation, dass der Druck auf die Flächen durch die unterschiedlichen Nutzungsinteressen steigt. Dies erleben wir besonders stark im Bereich des Kitaausbaus, aber auch gerade bei der Gestaltung von Grünflächen oder der immer konzentrierten Nutzung von Sportflächen. 

 

Dies zu verdeutlichen ist ein klarer Auftrag von Verwaltung aber auch der Politik, um nicht falsche Erwartungen zu wecken. Deshalb werde ich die große Anzahl an Einwohneranfragen zum Anlass nehmen, auch nochmal im Rahmen einer Anwohnerinformation über die dortigen Planungen aufzuklären. 

 

Zu 3.

Die Nutzung des dortigen Verwaltungsstandortes zu Einrichtung einer Kindertagesstätte ist unabhängig der Qualitätsanforderungen aufgrund des erheblichen Eigenbedarfes der Bezirksverwaltung nicht möglich. Dies wurde vom zuständigen Stadtrat geprüft. Bereits jetzt unternimmt das Bezirksamt erhebliche Anstrengungen, die positive Entwicklung des Personalaufwuchses räumlich zu versorgen. Eine Kita in den Räumlichkeiten unterzubringen ist aber leider nicht möglich und auch nicht zielführend, da die Kita ja auch Kinder aus dem Kiez aufnehmen soll.

 

Die Kita Kaubstraße kann die öffentliche Spielplatzfläche auch nach dem Bau der Kita nutzen und wahrscheinlich sogar auch die neu entstehende Außenfläche der Kita Mansfelder Straße. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Heike Schmitt-Schmelz  

     


 

 

6. Einwohnerfrage Christoph Eydinger

 Bebauung Spielplatz Mansfelder Straße

 

 

Wir wohnen in der Nähe des Spielplatzes und finden es nicht hinnehmbar, dass die ohnehin schon wenigen Spielplätze im Bezirk nun noch weiter reduziert werden sollen. Die Idee eine neue Kita zu bauen ist sicherlich sehr wichtig, aber nicht zu Lasten vieler Familien und deren Kinder. Dort muss anderer Raum gefunden werden.

In der Blüthgenstr. ist zwischen der Botschaft von Malawi und dem kleinen Spielplatz seit Jahren eine Bauruine - wem gehört dieses Areal und kann man dies nicht anderweitig umwidmen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Eydinger,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Grundsätzlich haben wir im Rahmen des Bevölkerungswachstumes und der damit verbundenen Verdichtung in allen Berliner Bezirken einen wachsenden Spannungsbogen hinsichtlich der unterschiedlichen Nutzungsinteressen von Flächen. Dies betrifft nicht nur die Frage von zusätzlichen Kitaflächen, sondern spürbar die Nutzung sowie Gestaltung von z.B. Grünflächen, Sportflächen, Kleingärten bis hin zu Flächen des Wohnungsbaus. Daher muss man ehrlicherweise feststellen, dass es keine wesentlichen anderen Flächen in Innenstadtlage gibt, an deren Ende nicht die gleiche Auseinandersetzung über die entsprechenden unterschiedlichen Nutzungsinteressen steht.

 

Hinzu kommen auch entsprechende Qualitätsanforderungen gerade im Bereich des Kitaausbaus, wie z.B. der Außen- und Spielflächen. Hinsichtlich des erwähnten Grundstückes in der Blüthgenstr. handelt es sich, nach erster Durchsicht, um ein Privatgrundstück. Unbenommen dessen erscheint die Fläche auch an sich nicht ideal für einen Kitastandort.

 

Mit freundlichen Grüßen    

 

Heike Schmitt-Schmelz             

 

 

 

7. Einwohnerfrage Stefan Boetticher

 Hotel Haubach

 

 

 

 

  1. Die Unterkunft "Hotel Haubach" in der Haubachstr.24 entwickelt sich zunehmend zu einem Brennpunkt. Die clanähnlichen Strukturen, der Lärm bis in die späten Abendstunden, Autos in zweiter Reihe die ewig die Motoren laufen lassen, die Müllablagerungen vor den anderen Häusern, die Menschenansammlungen von meist mehr als zehn Personen vor den Eingängen anderer Häuser sorgen für enorme Spannungen. Wer unterstützt hier bezirksseitig bei der Integration? An wen können wir uns wenden?
    (Wir das sind mehrere Mietparteien verschiedener Häuser in der Haubachstr.)

 

  1. Wer schützt die Anwohner der übrigen Häuser in der Haubachstr. vor der zunehmenden täglichen Belästigung durch eine bestimmte Bewohnergruppe des "Hotels" (Dokumentation/Lärmprotokoll, Videos/Fotos liegen umfangreich vor)?

 

  1. In welcher Höhe sind öffentliche Gelder im Jahr 2020 und bisher im laufenden Jahr 2021 an den Betreiber der Unterkunft "Hotel Haubach", Haubachstr. 22 gezahlt worden?
     

Zur Beantwortung Herr BzStR Wagner.

 

 

8. Einwohnerfrage Joachim Saint-Paul

 Planung des Projekts

  „mieri-mobil“/Platz für uns alle“

 

 

  1. Warum wurden die Einwohner*innen der Mierendorff-INSEL und die Standbetreiber des Marktes in die Planung des interessanten Projekts „mieri-mobil / Platz für uns alle“ nicht einbezogen und darüber noch nicht einmal informiert?

 

  1. Wohin genau und für wie lange sollen die Marktstände neu platziert werden und entspricht die zur Verfügung gestellte Marktfläche der bisherigen Fläche?

 

  1. Warum wurde nicht ein anderer Ort, z.B. die Nordhauser Straße bis Sömmeringstraße oder ein Gelände nördlich des Bahnhofs Jungfernheide, gewählt, um den Markt in seiner bisherigen Form zu erhalten?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger/Herr BzStR Herz.

 

9. Einwohnerfrage Joachim Jetschmann

 SGB XII

 

 

  1. Welches sind die Kriterien oder Mindeststandards nach denen auf der Grundlage von § 36 - Sonstige Hilfen zur Sicherung der Wohnung - SGB XII (Miet) Schulden übernommen werden können bzw. sollen?

 

  1. Wieviel Personen - aufgeteilt nach den berechtigten Personengruppen - haben 2020 und in den Monaten Januar bis April 2021 die Übernahme von (Miet)Schulden beim Sozialamt beantragt, als Beihilfe oder Darlehen bewilligt bekommen oder einen ablehnenden Bescheid erhalten?

 

  1. Welche Abgrenzungsmaßstäbe sind bei der Anwendung von § 36 SGB XII im Hinblick auf die Sicher-Wohnen-Hilfe für Mietzahlungen nach Wegfall des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin zu beachten?
     


 

 

10. Einwohnerfrage Michael Roeder

 Preußenpark: geplante „Marktplattform“
 vs. Daseinsvorsorgepflicht des Bezirks

 gegenüber den Anwohnern

 

 

  1. In der Einwohnerfragestunde der BVV vom 22. April 2021 sagte BzStR Schruoffeneger, für den Preußenpark sei keine Reduzierung der Grünfläche (keine "Einziehung") geplant, denn es sei (im Nordwesten des Parks) 'gar keine richtige Marktplattform geplant'; was geplant sei, sei mit dem Grünanlagengesetz vereinbar. - Das Grünflächenamt hat sich zwischenzeitlich jedoch dahingehend geäußert, dass mit Errichtung der Marktplattform eine "Einziehung" (also Reduzierung) der Grünfläche gemäß Grünanlagengesetz  erfolgen werde. Ich frage daher:
    Wo wird der Park erweitert, um die im Nordwesten aufgrund der Einrichtung der "Marktplattform" wegfallende Grünfläche dem Park in gleichem Umfang wieder anzufügen?

 

  1. Wird durch die geplante Einrichtung einer "Streetfoodgastronomie" und den Bau der "Marktplattform" nicht die Verzehrfläche in den Park verschoben, so dass nicht nur im Bereich der eigentlichen "Marktplattform", sondern auch im Verzehrbereich die Grünfläche "eingezogen", d.h. reduziert, werden müsste?

 

  1. Falls der Bezirk nicht plant, die aufgrund der Einrichtung der "Marktplattform" wegfallende Grünfläche in gleichem Umfang durch eine Park(grünflächen)erweiterung auszugleichen: Wie rechtfertigt das Bezirksamt dies unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge angesichts der akuten Unterversorgung der Anwohnerschaft mit wohnungs- und siedlungsnahem Grün?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Unabhängig von der Frage der Widmung bzw. Einziehung der Flächen nach dem Grünanlagengesetz wird die sog. „Marktplattform“ nur an den Wochenenden und nur einen Teil des Jahres für das „Marktgeschehen“ beansprucht und steht in der übrigen Zeit für andere Formen der Erholung für alle offen. Im Rahmen der Gesamtgestaltung wird darauf geachtet, dass die Vegetationsflächen im Vergleich zum Status Quo nicht reduziert werden. Echte Potentiale für eine Erweiterung bestehen möglicherweise am südlichen Ende zum Fehrbelliner Platz hin, von dem es keinen direkten Zugang zum Park gibt.

 

zu 2.

Es sind keine Verschiebungen zum Status Quo der letzten Jahre erkennbar und das Verzehren von Speisen in Grünanlagen ist nicht verboten. Es besteht daher kein Anlass im Sinne der Fragestellung Flächen gemäß Grünanlagengesetz einzuziehen.

 

zu 3.

Das Berliner Grünanlagengesetz definiert in § 1 Abs. 1 Satz 2 als öffentliche Grün- und Erfolungsanlagen

 

„alle gärtnerisch gestalteten Anlagen, Spielplätze, Freiflächen, waldähnlichen oder naturnahen Flächen, Plätze und Wege, die entweder der Erholung der Bevölkerung dienen oder für das Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung sind und dem jeweiligen Zweck nach den folgenden Vorschriften gewidmet sind.“

 

Das Gesetz definiert insbesondere den Begriff der „Erholung“ nicht näher und trägt dem Umstand Rechnung, dass es unterschiedliche Benutzungsansprüche gibt, die in der Regel von den Bezirksämtern als Vermögensträger abgewogen werden müssen.

Dies ergibt sich aus § 6 des Grünanlagengesetzes:

 

„(1) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. […]

 

(2) Tätigkeiten, wie Rad-, Skateboardfahren, Ballspielen, Baden, Bootfahren, Reiten und Grillen sind nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Die Bezirke sind verpflichtet, Flächen für entsprechende Nutzungen in angemessenem Umfang auszuweisen, soweit dies unter Berücksichtigung stadträumlicher und stadtgestalterischer Belange, unter Abwägung der unterschiedlichen Benutzungsansprüche sowie unter Einbeziehung des Gesundheits- und Umweltschutzes möglich ist.

 

(3) […]“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks hat das Bezirksamt nicht nur allgemein ersucht, Grünanlagen zu schützen und zu erhalten, sondern auch speziell im Fall des Preußenparks ersucht, einen Erhalt des Streetfoodmarkts umzusetzen. Diesem Ersuchen kommt das Bezirksamt nach, was insbesondere eine intensive Abwägung der „unterschiedlichen Benutzungsansprüche“ bedeutet. Daher wurde ein landschaftsplanerischer Ansatz gewählt, der den unterschiedlichen Benutzungsansprüchen Raum gibt, den Park für die unterschiedlichen Ansprüche ertüchtigt und durch zahlreiche Beteiligungsformate begleitet wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

i. V.

 

Wagner

 

 

11. Einwohnerfrage Joachim Neu

 Haushaltsplan 22/23

 

 

  1. Das BezVG schreibt beim Haushaltsplan die rechtzeitige Unterrichtung der Einwohnerschaft durch das Bezirksamt vor. Warum erfolgt das nie in unserem Bezirk?
    § 41 Unterrichtung der Einwohnerschaft
    Absatz 2: Bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder -plänen, unterrichtet das Bezirksamt die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.
  2.                                                                                                                                               
    Der Bezirk Mitte hat die Vorhabenliste im Netz. Warum nicht der Bez. Charl-Wilm?
    https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/buergerbeteiligung/vorhabenliste/
     
  3. Was wird der Bezirk im Vorfeld des unter prekären Corona Auswirkungen stehende nächste Haushalt für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung unternehmen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1. bis 3.:

Eine Information der Bürgerinnen und Bürger über den Haushalt 2022/2023 ist geplant. Eine entsprechende Drucksache der BVV (Nr. 1630/5) wurde bereits beschlossen. Der Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest. Es wird darauf hingewiesen, dass das Aufstellungsverfahren 2022/2023 nach dem internen Beschluss des Bezirksamtes zu den Eckwerten wegen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen bis in das vierte Quartal 2021 unterbrochen wird. Das bedeutet, dass in dieser Wahlperiode lediglich der Eckwerte-Beschluss am 08.06.2021 als Grundlage für die Weiterbearbeitung erfolgt. Substantielle Beschlüsse werden erst in der neuen Wahlperiode ab Herbst 2021 durch das neugewählte Bezirksamtskollegium und die neugewählte Bezirksverordnetenversammlung gefasst werden. Jede Vorhabenliste würde unter diesem Vorbehalt stehen.

 

Nach der Etablierung des Büros für Bürgerbeteiligung wird auch ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit erarbeitet. Hierzu könnte auch die Veröffentlichung von Vorhabenlisten zählen. Mit einer Besetzung der beiden neuen Stellen wird im 3.Quartal 2021 gerechnet.

Im Zusammenhang mit dem Projekt „Berliner Beteiligungshaushalt 2022/2023“ wird auf die Beantwortung der Einwohnerfrage Nr. 12 aus der Drucksache 1952/5 verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Arne Herz

Stellv. Bezirksbürgermeister

 

 

12. Einwohnerfrage Joachim Neu

 Büro für Bürgerbeteiligung

 

 

 

  1. Der Bezirk Mitte hat ein Büro für Bürgerbeteiligung, warum nicht der Bez CharlWilm?
    https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/buergerbeteiligung/buero-fuer-buergerbeteiligung/

 

  1. Plant das BA ähnliches und wenn in welcher Form ?

 

  1. Welche Einstellungen sind im nächsten Haushalt für eine verstärkte Bürgerbeteiligung
     

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1. und 2.

Das Büro für Bürgerbeteiligung ist im Aufbau und die hierfür vorgesehenen zwei Stellen befinden sich im Besetzungsprozess. Während in einem Verfahren derzeit der Auswahlvermerk erstellt wird, ist im anderen Verfahren der Auswahlvermerk bereits in der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen. Mit einer Besetzung beider Stellen wird im 3.Quartal 2021 gerechnet.

 

Zu 3.:

Das Aufstellungsverfahren hat gerade erst begonnen. Nach der Aufstellung des Eckwertebeschlusses wird das Aufstellungsverfahren bis nach den Wahlen im September 2021 unterbrochen. Über die Feinverteilung, so auch die Frage der finanziellen Ausstattung für Bürgerbeteiligung, wird erst das nächste Bezirksamt entscheiden. Unabhängig davon zeichnet sich ab, dass finanzielle Spielräume nicht gegeben sein werden. Das im Land Berlin laufende Projekt „Berliner Beteiligungshaushalt 2022/2023“ ist noch nicht angeschlossen worden. In dessen Gremien ist der Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf nicht vertreten. Nach Informationen aus dem Haus der Senatsverwaltung für Finanzen ist mit einer Pilotierung im Jahr 2023; in der Konsequenz enthält die derzeit vorliegende Globalsummenzuweisung an die Bezirke noch keine entsprechenden Bestandteile.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Arne Herz

Stellv. Bezirksbürgermeister

 

 

13. Einwohnerfrage Joachim Neu

 Protokollierung der BA Antworten

 auf Einwohnerfragen

 

  1. Die Antworten auf Einwohnerfragen fallen in der BVV oft ausufernd statt. Warum sind diese für den Fragesteller nachträglich nicht mittels Protokollierung nachlesbar?
  2. Glaubt nicht das BA, dass in unserer digitalen Zeit für den Bürger es unzumutbar ist youtube Übertragungen abzuhören?
  3. Warum werden - obwohl die Antworten schriftlich den Stadträten vorliegen - dem Fragesteller nicht im Anschluss wenigstens per mail überlassen ? (wenn sie schon nicht ins Netz gestellt werden)

 

Sehr geehrter Herr Neu,

 

in der Sitzung der BVV am 27. Mai 2021 haben Sie folgende Einwohnerfrage eingebracht:

 

Dazu gebe ich folgende Antworten:

 

Zu 1.

Da die Einwohnerfragestunde nach § 43 Satz 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist, wird die jeweilige Beantwortung durch das zuständige Mitglied des Bezirksamtes nach § 20 Absatz 2 der Geschäftsordnung der BVV als Audioaufzeichnung gespeichert und kann im Einzelfall nach § 20 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung der BVV in Abstimmung mit dem Büro nachverfolgt werden. Das betrifft alle Einwohnerfragen, die zur Beantwortung in der Sitzung der BVV aufgerufen werden. Eine Aufnahme der Beantwortungen in die Niederschrift ist hingegen nicht vorgesehen. Sie dient vielmehr insbesondere der Ergebnissicherung der Sitzungen. Ihrer Kritik an dem Umfang der Beantwortungen durch das Bezirksamt schließe ich mich ausdrücklich nicht an.

 

Zu 2.

Die BVV beteiligt sich nicht an Glaubensfragen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu 1. verwiesen.

 

Zu 3.

Zu unterscheiden ist, ob Einwohner*innen, die eine Einwohnerfrage zu einer Sitzung der BVV eingereicht haben, in dieser Sitzung anwesend oder nicht anwesend sind. Die gilt entsprechend für eine Sitzung der BVV als Videokonferenz. Anwesende Fragesteller*innen erhalten eine mündliche Beantwortung, soweit die Einwohnerfrage innerhalb der angesetzten Zeit beantwortet werden konnte (vgl. 1.). Anwesende Fragesteller*innen erhalten eine schriftliche Beantwortung, soweit die Einwohnerfrage innerhalb der angesetzten Zeit nicht beantwortet werden konnte. Diese werden im Internet veröffentlicht.

 

Eine Beantwortung von Einwohnerfragen, deren Fragesteller*innen nicht anwesend sind, erfolgt nicht. Dieser Betrachtung liegt zugrunde, dass es sich bei der Einwohnerfragestunde um ein direktdemokratisches Element zwischen Einwohner*in, BVV und Bezirksamt handelt, das auf eine kurze und knappe Sachverhaltsaufklärung zielt.Die Einwohnerfragestunde ist ein kommunikatives Instrument zum direktdemokratischen Austausch. Es dient der fachpolitischen Stellungnahme des Bezirksamts gegenüber den Fragestellenden in der Sitzung. Dafür ist eine Anwesenheit der Fragestellenden grundsätzlich erforderlich. (…) Liegt kein wichtiger Grund für die Abwesenheit vor, besteht weder eine Pflicht zur Beantwortung der Einwohnerfrage in der Sitzung noch eine Pflicht zur schriftlichen Beantwortung im Nachgang zur Sitzung. Im Übrigen obliegt es der Bezirksverordnetenversammlung, Regelungen für den Umgang mit Einwohneranfragen in ihrer Geschäftsordnung zu treffen (z. B. zur vorherigen Einreichung, zur Zulässigkeit von Unterfragen, zur schriftlichen Beantwortung bei Überschreitung eines für die Einwohnerfragestunde vorgegebenen Zeitrahmens, zur Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen aus ihrer Mitte zur Beantwortung von Einwohnerfragen durch das Bezirksamt und zu Einwohnerfragen an die Bezirksverordnetenversammlung selbst).1 Dieser Auslegung ist in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren kein Mitglied des Abgeordnetenhauses entgegengetreten.

 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Ihre Einwohnerfrage bei strenger Auslegung keinen Eingang in die Tagesordnung der Sitzung der BVV finden musste. Nach § 43 Satz 2 BezVG (Einwohnerfragestunde) ist das Bezirksamt verpflichtet, in der Einwohnerfragestunde Stellung zu nehmen. Der Gesetzgeber hat dadurch zum Ausdruck gebracht, dass Einwohnerinnen und Einwohner Angelegenheiten in Frageform thematisieren, die von einem Mitglied des Bezirksamtes beantwortet werden. Voraussetzung für eine solche Stellungnahme ist insoweit eine sachliche Zuständigkeit dieses Bezirksorgans.

 

Die von Ihnen eingereichten Fragen fallen jedoch ersichtlich in den Bereich der BVV. Die Umstände über das Verfahren zur Einwohnerfragestunde, deren Ablauf dem Regelungsregime der BVV unterfällt, sind einer Beantwortung im Rahmen der Einwohnerfragestunde durch das Bezirksamt entzogen. Um Erkenntnisse über solche Materien zu erhalten, steht die Möglichkeit einer entsprechenden Kontaktaufnahme mit den Fraktionen in der BVV oder mit mir jederzeit offen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Annegret Hansen

 

 

______

1 Begründung zu § 43 der Vorlage - zur Beschlussfassung - des Senats über das Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (18/3283) vom 06.01.2021.

 

 

 

 
 

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