Auszug - Milieuschutzbeirat einrichten (10 Minuten)  

 
 
72. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Fr, 10.01.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1201/5 Milieuschutzbeirat einrichten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Schenker bekräftigt das große Interesse der Mieter*innen an sozialen Erhaltungsgebieten und dessen Umsetzung. Mieter*innen im Bezirk zeigen sich umtriebig und organisieren sich. Bisher kommen sie mit derartigen Anliegen in die Sprechstunden der Fraktionen. Deswegen sei ein Beirat wichtig, um eine Transparenz herzustellen und gemeinsam mit Mieter*innen überlegen zu können, wie eine Evaluierung der Instrumente verbessert werden kann. Der Antrag wurde durch die Fraktion leicht verändert, z.B. in Bezug auf die Besetzung des Beirates.

 

BV Heyne kritisiert die Änderungen des Antrags als verkomplizierend. Ein solcher Beirat ist entbehrlich. BV Wieland sichert die Unterstützung des Antrags zu, durch den Verwaltungshandeln angeregt und kontrolliert werden kann. Unter anderem, weil der betreffende Teil der Verwaltung personell nicht gut ausgestattet ist.

 

BV Recke: Mit dem Antrag streuen wir Sand in die Augen der Mieter*innen und gaukeln ihnen vor, dass sie mitentscheiden können. Dabei haben wir mit den bestehenden Satzungen ein formales Gesetz. Zudem entwickeln viele Beiräte ein Eigenleben.

BV Fenske erkundigt sich nach der Finanzierung eines solchen Beirates. BzStR Schruoffeneger erklärt, dies sei abhängig von der Ausgestaltung der Aufgaben und der Besetzung des Beirates. Wenn beispielsweise nur zweimal jährlich getagt wird und lediglich das Instrument evaluiert wird, wäre eine Finanzierung unproblematisch.

 

BV Tillinger sichert Unterstützung zu, weil durch einen Beirat mehr Betroffene vom Milieuschutz erfahren und informiert werden. So könnte eine dauerhafte Verbindung zwischen Betroffenen/Interessierte am Thema und der Politik hergestellt werden.

BV Gusy weist zudem auf die hohe Expertise unter Mieter*innen zum Thema Milieuschutz hin.

 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Milieuschutzbeirat als Beratungsgremium einzurichten. Der Milieuschutzbeirat ist zuständig für alle bestehenden und künftigen sozialen Erhaltungsgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2BauGB. Der Milieuschutzbeirat soll alle sechs Monate einberufen werden. Die Sitzungen sind öffentlich.

 

Der Milieuschutzbeirat soll folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Bewertung von Umwandlungen, Verkäufen, Sanierungsfällen in den sozialen Erhaltungsgebieten.
  • Bewertung der Genehmigungspraxis des Bezirksamtes und der Nutzung von Vorkaufsrechten.
  • Evaluation und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Er-haltungsrechts.

 

Für die Arbeit des Beirats hat das Bezirksamt alle relevanten Verwaltungsvorgänge und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien im Vorfeld auszuwerten, in anschaulicher Form aufzubereiten und den Mitgliedern des Beirats zur Verfügung zu stellen.

 

Im Beirat sollen mit Stimmrecht beteiligt sein:

-          Bezirksverordnete aller Fraktionen,

-          Mindestens zu selben Teilen Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen aus Charlottenburg-Wilmersdorf,

-          1 Vertreter*in von Mieter*innenschutzorganisationen,

-          1 Vertreter*in der bezirklichen Mieter*innenberatung,

-          1 Vertreter*in von Umweltschutzorganisationen,

-          1 Vertreter*in der Vermieter*innenvertretung.

 

Die Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen können sich für die Mitgliedschaft im Beirat bewerben. Dazu ist ein öffentlicher Aufruf anzufertigen. Die Mitglieder sind durch die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode zu wählen.

 

Der Beirat ist im 1. Quartal 2020 einzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 30.03.2020 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Milieuschutzbeirat als Beratungsgremium einzurichten.

Der Milieuschutzbeirat ist zuständig für alle bestehenden und künftigen sozialen Erhaltungsgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Der Milieuschutzbeirat soll alle sechs Monate einberufen werden. Die Sitzungen sind öffentlich.

 

Der Milieuschutzbeirat soll folgende Aufgaben wahrnehmen:

 Bewertung von Umwandlungen, Verkäufen, Sanierungsfällen in den sozialen Erhaltungsgebieten.

 Bewertung der Genehmigungspraxis des Bezirksamtes und der Nutzung von Vorkaufsrechten.

 Evaluation und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts.

 Der Milieuschutzbeirat wird beauftragt, einen jährlichen Bericht zu erstellen, der Empfehlungen zur Umsetzung der Erhaltungssatzungen und zur Ausgestaltung der Genehmigungskriterien enthält. Der Bericht wird der BVV zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Für die Arbeit des Beirats hat das Bezirksamt alle relevanten Verwaltungsvorgänge und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien im Vorfeld auszuwerten, in anschaulicher Form aufzubereiten und den Mitgliedern des Beirats zur Verfügung zu stellen.

 

Im Beirat sollen mit Stimmrecht beteiligt sein, Verordnete aller Fraktionen, mindestens zu selben Teilen Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen aus Charlottenburg-Wilmersdorf sowie Vertreter*innen von Mieter*innenschutzorganisationen (Berliner Mieterverein, Berliner Mietergemeinschaft etc.) und der bezirklichen Mieter*innenberatung.

 

Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen können sich für die Mitgliedschaft im Beirat bewerben. Dazu ist ein öffentlicher Aufruf anzufertigen. Die Mitglieder des Beirats – ausgenommen die Vertreter*innen der Fraktionen – sind durch die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode zu wählen.

 

Im Bezirksamt ist dafür eine zuständige Koordinierungsstelle einzurichten.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2019 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8 dagegen:        7  Enthaltung: 

 
 

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