Auszug - Sondernutzungsgebühren
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Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Die Drucksache wird abgelehnt. Ursprungstext: - Das Bezirksamt wird ersucht, sich unverzüglich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen (Sondernutzungsgebührenverordnung - SNGebV) vom 12. Juni 2006, zuletzt geändert am 17. Juni 2012, überarbeitet wird, und in den Katalog der Sondernutzungstatbestände die regelmäßige Bereitstellung von Fahrzeugen für die temporäre Vermietung an Selbstfahrer im öffentlichen Straßenland aufzunehmen. Ausgenommen sind solche Fahrzeuge, die schon durch andere Steuern – wie KFZ-Steuer – zur Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes beitragen.
- Dies muss für Fortbewegungsmittel gelten, deren Bereitstellung regelmäßig auf öffentlichem Straßenland erfolgt wie z.B. E-Roller, Mietfahrräder mit oder ohne Elektronantrieb und vergleichbare Fahrzeuge. Der Bezirk muss zügig in die rechtliche Lage versetzt werden, solche Sondernutzungsgebühren festzusetzen und einzunehmen.
Abstimmungsergebnis: dafür: dagegen: einstimmig Enthaltung:
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