Auszug - Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/21  

 
 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 05.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:48 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1220/5 Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/21
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksbürgermeisterin 
Verfasser:Bezirksbürgermeister 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

So dann wird über die Vorlage zur Beschlussfassung 1220/5 in der durch den o.g. beschlossenen Änderungsantrag angepassten Fassung abgestimmt.

 

Hierbei wird die Drucksache mehrheitlich beschlossen.

 

Die Dringlichkeit wird einstimmig festgestellt.

 


Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung,

Informationstechnologie und Gender Mainstreaming

Empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf zum Bezirksdoppelhaushaltsplan 2020/2021 in der als Anlage beigefügten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen:

 

HAUSHALTS- EINNAHMEN AUSGABEN VERPFLICHTUNGS-

JAHR   ERMÄCHTIGUNGEN

 EUR EUR EUR

 

2020              759.830.900              759.830.900              4.955.000

 

2021              777.855.700              777.855.700              5.955.000

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelnen Titeln, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 einzuarbeiten. Dies gilt bis zur Übersendung an das Abgeordnetenhaus von Berlin auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern – erforderlich sind.

 

Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zur o.a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen (siehe ggf. Anlagen).“

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8 dagegen:         3 Enthaltung: 4

 
 

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