Auszug - Beratender Sitz im Schulausschuss
Die Notwendigkeit eines beratenden Sitzes des KJP im Schulausschuss wird nicht gesehen, zumal Gästen in den Ausschüssen grundsätzlich ein Rederecht eingeräumt wird. Das KJP sollte jedoch die Einladungen zum Schulausschuss erhalten.
Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Kinder- und Jugendparlament wolle beschließen, die BVV zu ersuchen, die Geschäftsordnung des Bezirks so zu ändern, dass das Kinder- und Jugendparlament einen beratenden Sitz im Schulausschuss wahrnehmen kann.
(Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments vom 13.02.2019)
Abstimmungsergebnis:
dafür:1dagegen: 10 Enthaltung:0 |
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