Auszug - Sanierungsstau beenden - Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur erhöhen  

 
 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 14.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0831/5 Sanierungsstau beenden - Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur erhöhen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Mattern 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BzStR Schruoffeneger bemängelt eine Kopplung an das Gesamthaushaltsvolumen, da der Gesamthaushalt sich regelmäßig aus verschiedensten Gründen verändert.

Auf den Vorschlag von BV Gusy wird der letzte Absatz des Antrags gestrichen.

BV Brzezinski erklärt, dass die Finanzierungsfrage ohnehin an den Haushaltsausschuss weitergeleitet gehört.


 

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

Empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung,

Informationstechnologie und Gender Mainstreaming

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern.

Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen

Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 517 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken.

 

 

Ursprungstext:

Dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern.

 

Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen

Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 517 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken und

durch eine zwingende Mindestausgabe (Zweckbindung) von entweder 15 € pro

Einwohner und Jahr oder 0,75 % des Gesamthaushaltsvolumens, je nachdem, welcher

Wert größer ist, zu veranschlagen. Um diese Beträge sind die Globalsummen durch die

Senatsverwaltung anzupassen.

Begründung:

Die Bereitstellung einer intakten und leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur ist eine zentrale Aufgabe der Verwaltung für den Steuerzahler und stellt einen wichtigen Standortfaktor dar.

 

Der aktuelle Zustand von Gehwegen, Fahrbahnen und Radwegen ist vielfach desolat

und der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland nicht angemessen. Gerade die

tagtägliche Wahrnehmung von maroden Straßen und Gehwegen und der sonstigen

Anlagen wie Stadtmöbeln, Brunnen, Abfallentsorgungseinrichtungen weckt

 

permanenten Frust in der Bevölkerung, die zu Recht erwarten darf, dass notwendige

Infrastruktur durch die öffentliche Hand vorgehalten wird. Im Sinne eines funktionierenden Gemeinwesens und der gefahrlosen Nutzung ist dies eine

wichtige Priorität.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: einstimmig dagegen:          Enthaltung: 

 
 

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