Auszug - Ausweitung des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung
BV Schenker weist darauf hin, dass der Bezirk mehr Bebauungsplanflächen für sozialen Wohnungsbau ausweisen sollte.
BV Brzezinski fragt nach der Anzahl der Wohnungsbaupotentialflächen im Bezirk, die nicht planungsrechtlich gesichert sind. BzStR Schruoffeneger teilt mit, dass damit nur Gewerbeflächen gemeint sein müssen, da der Baunutzungsplan weitgehend flächendeckend über dem Bezirk liegt. Über GFZ-Verdichtungsmaßnahmen müsse künftig noch diskutiert werden, insbesondere, ob über das Berliner Modell zusätzliche Potentiale geschaffen werden können. Problematisch sei das im Hinblick auf die Frage, ob der Investor das zusätzliche Baurecht nicht auch über Abweichungen bekommen kann.
Der Beschlussempfehlung zur Dringlichkeit wurde zugestimmt (11 / 3).
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, für alle Wohnungsbaupotentialflächen des Bezirkes, die bisher planungsrechtlich nicht gesichert sind, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zeitgleich zum Aufstellungsbeschluss soll für die zu planenden Gebiete eine Veränderungssperre erlassen werden.
Der BVV ist bis zum 30.06.2018 erstmalig zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:7dagegen: 7 Enthaltung:0 |
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