Auszug - Wohnortprinzip einführen
BV Rexrodt begründet den Antrag, und „bittet um folgende Änderung“ statt „Einwohner mit Migrationshintergrund“ für Geflüchtete“ BV Kaas Elias für die Fraktion B´90/Grüne unterstützt den Antrag. BzStR´in Schmitt-Schmelz berichtet über die schwierige Situation insbesondere für die Jobcenter, deren Akten bei einer Änderung der Zuständigkeit nach dem Wohnortprinzip immer mit verschoben werden müssen. Bei einigen Bezirken würde das zu großen Verschiebungen führen. Sie weist aber darauf hin, dass es im Bereich der Jugendämter schon eine Umstellung auf das Wohnortprinzip gab, wobei die Altfälle in der bisherigen Zuständigkeit des entsprechenden Jugendamtes verblieben sind. Herr Langguth bestätigt auf Nachfrage von BV Dalichow, dass die Umstellung auf das Wohnortprinzip für Personen mit festem Wohnsitz für die Jobcenter einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedeuten würde und mit der Weitergabe der Akte immer auch eine erneute Antragstellung beim „neuen“ Jobcenter verbunden wäre. Für Personen ohne festen Wohnsitz verbliebe die Zuständigkeit beim „alten“ Jobcenter. BD Prütz regt eine Änderung des Antragstextes an, welche BV Tschörtner zustimmt. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass er die Umstellung für vorteilhafter insbesondere für Integrationsmaßnahmen sieht und er die Umstellung der Zuständigkeit als langfristiges Ziel ansieht. Auf Nachfrage von BV Sell, ob der hier abzustimmende Antrag direkte Auswirkungen auf unseren Bezirk habe, verweist Herr Langguth auf die AV Zuständigkeit. Sinnvoll wäre es, wenn unter der Federführung von SenAIS, unter Einbeziehung der Sozialamtsleitungen und der Jobcenter eine klar formulierte und eindeutige Regelung erarbeitet werden würde.
Der Vorsitzende stellt den Antrag in der geänderten Fassung zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt dem Ausschuss für Integration, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass in Fragen der Zuständigkeit des Bezirksamtes für Geflüchtete zukünftig nach dem Wohnortsprinzip anstatt dem Geburtsdatenprinzip verfahren wird. Dies hat den Vorteil, dass die Bezirke selbst in der Verantwortung stehen und der Bezirk auch einen klaren Leistungsnachweiß gegenüber den Einwohnern und Verordneten des Bezirkes erbringen kann.
Ursprungstext: Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass in Fragen der Zuständigkeit des Bezirksamtes Einwohner mit Migrationshintergrund zukünftig nach dem Wohnortsprinzip anstatt dem Geburtsdatenprinzip bearbeitet werden. Dies hat den Vorteil, dass die Bezirke selbst in der Verantwortung stehen und der Bezirk auch einen klaren Leistungsnachweiß gegenüber den Einwohnern und Verordneten des Bezirkes erbringen kann.
Abstimmungsergebnis:
dafür:10dagegen: 4Enthaltung:0 |
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