Auszug - Initiative zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Charlottenburg-Wilmersdorf -
Unterstützung der Arbeit des Umweltausschusses
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Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten: - bis Ende April 2017 eine tabellarische Liste der bisher nach Vorgaben der EnEV sanierten Bestandsgebäude in unserem Bezirk aufzubereiten, in der auch die unterschiedlichen Sanierungsmaßnahmen (Dach- und Kellerdämmung, Fassadendämmung, Fensteraustausch, Heizungsaustausch oder Thermostatnachrüstung etc.) gekennzeichnet sind. Aus Ressourcenschutzgründen sollte dafür der Zugang/die Einsichtnahme zu der/in die aktuelle elektronische Datensammlung des Bezirksamtes ausreichen.
- bis Ende Juli 2017 zu berichten, wie viele Bestandsgebäude seit Beginn der Legislaturperiode (Sept. 2016) im Bezirk neu gemäß der Vorgaben der EnEV saniert wurden und wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wg. Nichteinhaltung der EnEV vom Bezirksamt neu eröffnet, eingestellt bzw. erfolgreich abgeschlossen wurden. Dieser Bericht ist periodisch zum Jahresende zu aktualisieren und erneut vorzulegen.
- bis Ende Juli 2017 zu berichten, wie viele öffentliche Gebäude seit Beginn der Legislaturperiode (Sept. 2016) im Bezirk neu gemäß den Vorgaben der EnEV saniert wurden (Maßnahmebeginn und -ende). Dieser Bericht ist periodisch zum Jahresende zu aktualisieren und erneut vorzulegen.
- bis zum Jahresende 2017 zu berichten, wie die Umsetzung der EnEV bei Neubauvorhaben im Bezirk kontrolliert wird, ob dort Mängel festgestellt wurden und wie diese beseitigt wurden.
- zeitnah die für Klima- und Umweltschutz zuständige Senatorin zu bitten, im Senat dafür zu werben, dass für die flächendeckende Überwachung EnEV-Anforderungen – vor allem im Bestand - die personellen und technischen Voraussetzungen in den Bezirken geschaffen werden.
Der BVV ist erstmalig zum 30.04.2017 zu berichten. Bezirksstadtrat Schruoffeneger führt einleitend aus, dass die aktuelle Lage u. a. auf die Änderung der Bauordnung 2006 und die damit einher gehende Philosophie zurückzuführen ist. Analog der Situation bei Spielplätzen bei Bauvorhaben ist es denkbar, dass auch die Vorgaben der EnEV nicht eingehalten werden. Eine Veränderung der Situation sei einerseits über eine Änderung der Bauordnung vorstellbar, andererseits über die Einführung einer Prüfeinrichtung für die EnEV-Vorschriften analog der Prüfstatiker. Der Drs. wird mit geändertem Datum (30.06.) einstimmig zugestimmt; einstimmig auch die Dringlichkeit beschlossen.
Abstimmungsergebnis: dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung:
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