Auszug - Initiative zur Umsetzung des Luftreinhalte- und Lärmminderungsplans und Unterstützung der Arbeit des Umweltausschusses  

 
 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 09.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0035/5 Initiative zur Umsetzung des Luftreinhalte- und Lärmminderungsplans und Unterstützung der Arbeit des Umweltausschusses
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/LINKE 
Verfasser:Wuttig/Dr.Murach/Dr. Vandrey/Wapler/Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Dr. Murach weist auf seine verteilte Checkliste zu der Thematik hin. Es gibt 20 Hauptverkehrsstraßen in denen Tempo 30 angeordnet werden kann. Die Anwohner/innen müssen nur aktiv werden.

 

BV Bolsch sieht in dem Antrag ein „bürokratisches Monstrum“.

 

BV Dr. Murach verneint dies, da sowohl das Umweltamt als auch die VLB eine Übersicht entsprechender Straßen erarbeitet haben.

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und

Ordnungsangelegenheiten und Verkehr

empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz

und Liegenschaften,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

  • zur Unterstützung der Arbeit der BVV-Ausschüsse (insbesondere des Umweltausschusses) eine tabellarische Liste der Straßenabschnitte in unserem Bezirk aufzubereiten, in der die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Lärm überschritten sind, so dass die Gesundheit der Anwohner/innen beeinträchtigt wird.
  • die Straßenabschnitte aufzulisten, in denen die rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung von Tempo 30 vorliegen, d.h. in denen eine Überschreitung des Grenzwertes des Lärmmittelungspegels an der Bebauung von Wohngebieten (Grenzwert Tag > 70 dB(A), Nacht > 65 dB(A) vorliegt, die Stickstoffdioxidbelastung den Grenzwert NO2 > 40 μg/m3 überschreitet und/oder eine Unfallrate > 10 vorliegt.
  • die betroffenen Bürger/innen in den belasteten Straßenabschnitten über ihre Gesundheitsgefährdung und über ihr einklagbares Recht zur Anordnung von Tempo 30 durch die Verkehrslenkung Berlin zu informieren. Dabei sollen die Bürger/innen auch auf rechtliche Beratungsangebote zur Vorbereitung von Klagen (z.B. bei der Umwelthilfe und dem BUND) hingewiesen werden.
  • sich beim Senat dafür einzusetzen, dass BVV-Beschlüsse zur Prüfung der Anordnung von Tempo 30 bearbeitet werden. Bisher ist eine Befassung mit der Begründung abgelehnt worden, dass dieser Wunsch nur von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen werden kann, nicht jedoch von der demokratisch gewählten BVV.

 

Erläuterung des Begriffs Unfallrate:

Unfallrate = Unfallzahl / (Verkehrsstärke x Abschnittslänge x Betrachtungszeitraum x 365), Für die Verkehrsstärke ist der DTV – Wert [Kfz/24 Stunden) einzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 28.02.2017 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:8dagegen:      7  Enthaltung:0

 
 

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