Auszug - Zustimmung zum Bürgerbegehren Grünflächen
Frau Wußmann-Nergiz leitet mahnend zu diesem Thema ein, dass aus ihrer Sicht die Politik in diesem Bezirk gerade dabei ist, Grünflächen zu zerstören. Die so dringend benötigten Grünflächen werden einfach Investoren überlassen, obwohl der Bezirk die zweitschlechteste wohnungsnahe Grünversorgung Berlins hat. Der Bezirk braucht nicht nur Wohnungen, sondern auch Grünflächen und Kleingärten um weiter ein lebenswerter Bezirk zu bleiben. Gerade Kinder, alte Menschen und Menschen mit körperlichen Behinderungen brauchen diese Grünflächen. Herr Herz stimmt dem Vortrag zu und teilt mit, dass die CDU-Fraktion für das Bürgerbegehren stimmen wird. Für den Fall, dass die Mitglieder des Ausschusses dem Bürgerbegehren nicht zustimmen und das einzig und allein aus Formulierungsgründen des Textes, wird seine Fraktion einen Änderungstext für das Bürgerbegehren vorschlagen. Frau Rouhani findet den Vorschlag der Bürger gut und erinnert in einem Statement an die vergangene Legislaturperiode, in der aus ihrer Sicht nicht alles gut für den Bürger gelaufen sei. Herr Schlosser schließt sich dem an. Auch Frau Centgraf begrüßt den Vorschlag der Bürger. Gerade weil die Erfahrungen mit der Kolonie Oeynhausen gemacht wurden, weist sie noch einmal auf die Wichtigkeit der Grünanlagen hin. Ihre Fraktion wird mehrheitlich für den Vorschlag der Bürger stimmen. Das kann ein neuer Aufschlag zum Schutz der Grünflächen sein, teilt Herr Gusy mit, sieht aber auch einen schwierigen Prozess auf die Politik zukommen. Frau Schmitt-Schmelz stellt fest, dass alle Fraktionen insgesamt die gleiche Zielvorstellung haben, nämlich den Erhalt von Parks, Kleingärten und gewidmeten Grünanlagen. Jedoch kann die SPD-Fraktion der textlichen Vorgabe des Bürgerbegehrens nicht ausnahmslos zustimmen, weil sie der Meinung ist, dass es auch wichtig ist öffentliche Infrastrukturen wie Kitas, Schulen und Sportanlagen sowie die Schaffung bezahlbaren Wohnraums weiterhin möglich sein muss. Die SPD-Fraktion wird dem bestehenden Text des Bürgerbegehrens nicht zustimmen und bringt einen Änderungsantrag des Textes ein. Zwischenzeitlich untersagt Herr Häntsch das Fotografieren und Filmen aus dem Gästebereich und weist darauf hin, dass während der Ausschusssitzung keine Fotos oder Filme gemacht werden dürfen. Herr Häntsch verliest den von der SPD-Fraktion gestellten Änderungsantrag und lässt darüber abstimmen. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird mit 5:8:2 Stimmen abgelehnt. Der Ursprungstext des Bürgerbegehrens wird mit 8:0:7 Stimmen angenommen und mit 15:0:0 Stimmen die Dringlichkeit zuerkannt. Der Drucksache 1650/4 wird mit 15:0:0 Stimmen einstimmig zugestimmt und mit 15:0:0 Stimmen die Dringlichkeit zuerkannt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz stimmt die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf dem Anliegen des Bürgerbegehrens unverändert zu. „Stimmen Sie zu, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufgefordert wird, die Grünflächen im Bezirk, einschließlich der Kleingärten, dauerhaft zu sichern und bestehende andere Planungen unverzüglich aufzuheben. Grünflächen, wie Parks, Kleingärten, gewidmete Grünanlagen, und durch die Öffentlichkeit nutzbare Grünflächen, sind von jeglicher Bebauung auszunehmen und für kommende Generationen dauerhaft zu bewahren, so dass ihre Qualität für Naherholung, Umwelt- und Klimaschutz erhalten bleibt.“ Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen: 0 Enthaltung: 7 |
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