Auszug - Den Bauantrag zur Cicerostraße 55A / WOGA-Komplex zurückstellen und unverzüglich ein Bebauungsplanverfahren einleiten  

 
 
91. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 29.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:03 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1636/4 Den Bauantrag zur Cicerostraße 55A / WOGA-Komplex zurückstellen und unverzüglich ein Bebauungsplanverfahren einleiten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90/Grüne (fraktionslos) 
Verfasser:Rouhani 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Beratung der Tagesordnungspunkte vier und fünf erfolgt gemeinsam. Herr Häntsch verliest den im Jugendhilfeausschuss am 3. März 2016 einstimmig bei drei Enthaltungen in geänderter Form angenommen Antrag zum Kitastandort Cicerostraße 55 A. Dem vorliegenden Bauantrag könne ohne Befreiung entsprochen werden, das im Altbezirk zur Sicherung der Grünfläche eingeleitete Änderungsverfahren wurde eingestellt, so Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, auf Nachfragen von Herrn Dr. Heise. Eine reine Abwehrplanung sei unzulässig und ein positives Planungsziel zu prüfen. Es gab aber zu keiner Zeit eine Infrastrukturnotwendigkeit, auch wenn die Zahl der Kindertagesstättenplätze in dieser Bezirksregion defizitär sei. Ausweichmöglichkeiten bestünden in zwei Regionen. Mit der in der Seesener Straße entstehenden Kindertagesstätte wäre ein zwingender fachlicher Bedarf für die Cicerostraße nicht ableitbar. Für eine Kindertagesstätte mit 100 Plätzen wäre ein Grundflächenbedarf von 1 100 bis 1 300 Quadratmetern notwendig, das Grundstück habe aber eine Größe von rund 5 800 Quadratmetern. Frau Rouhani hält diese These für strittig. Das Baurecht werde aus dem Baunutzungsplan abgeleitet, wäre aber überplanbar, auch, weil die Siebenjahresfrist abgelaufen sei. Der neue Bedarf an Kindertagesstättenplätzen sei unter anderem auch durch den Wohnungsneubau auf dem Hochmeisterplatz höher, was auch die neuen Bedarfszahlen belegten. Herr Latour stellt klar, dass das Grundstück ein Baugrundstück sei und zudem Planungs- und Denkmalrecht getrennt zu betrachten seien. Das Thema soziale Infrastruktur werde unter Beteiligung der Fachämter berücksichtigt und über das Infrastrukturkonzept berücksichtigt. Ein gültiger Bebauungsplan sei auch nach sieben Jahren nicht beliebig aufhebbar sondern nur begründbar. Das Votum des Jugendhilfeausschuss könne laut Herrn Tillinger nicht einfach übergangen werden, dagegen sei es eine schizophrene Diskussion, da einerseits gesagt werde, das Grundstück sei nicht zu bebauen, andererseits aber eine Kindertagesstätte gefordert werde. Ohne die kommende Einwohnerversammlung könne keine Entscheidung getroffen werden, die Meinungen daraus seien anzunehmen und daher der Kita-Antrag zu vertagen, während der Antrag zum Bebauungsplanverfahren erledigt und abzulehnen sei. Herr Dr. Heise sieht als oberstes Ziel den Erhalt des Freiraums aus Denkmalgründen an, die Ideen des Architekten zur Bebauung seien nicht heranzuziehen. Als eindeutig bezeichnet Herr Gusy die Stellungnahme des Denkmalbeirates zur Freifläche, der Jugendhilfeausschuss entschied dagegen anhand der Bedarfsaufstellung des Bezirksamtes. Da diese Fläche jedoch weder als Kita- noch Wohnungsbaustandort geeignet sei, seien die Anträge abzulehnen. Auf die Prognose der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die einen Bedarf von 2 000 Kindertagesstätten im Bezirk nennt, weist Herr Schruoffeneger hin. Die Realisierung dieses Bedarfs wäre jedoch nicht an einzelnen Grundstücken festzumachen, vielmehr bedürfe es eines Gesamtkonzeptes. Frau Wieland stellt klar, dass der Jugendhilfeausschuss das Thema aus Sicht der Jugendhilfe betrachte, während hier die stadtentwicklungspolitische Seite betrachtet werde. Das bereits dem Landesdenkmalamt übermittelte klare Votum werde durch den vorliegenden Antrag konkretisiert. Frau Rouhani sieht das, was die Anwohnerinnen und Anwohner wollen, als bereits zugetragen an. Weitere Verzögerungen würden lediglich den Bauantrag befördern, in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/18631 „Denkmalschutz ohne Wirkung beim WOGA-Komplex in Wilmersdorf?“ habe sich die Senatsbaudirektorin zugunsten einer sensiblen Bebauung positioniert. Aus jugendpolitischer Sicht möchte Herr Sell an dem Antrag festhalten, auch die Stadtentwicklung könne Kinder nicht ausklammern. Herr Tillinger mahnt, nicht wie beim Thema Kolonie Oeynhausen wieder in eine Kostenfalle zu tappen. Die Beratung wird vertagt.


 

 
 

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