Drucksache - 1636/4  

 
 
Betreff: Den Bauantrag zur Cicerostraße 55A / WOGA-Komplex zurückstellen und unverzüglich ein Bebauungsplanverfahren einleiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90/Grüne (fraktionslos) 
Verfasser:Rouhani 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.05.2016 
58. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
08.06.2016 
90. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
29.06.2016 
91. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.07.2016 
92. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.07.2016 
60. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, den aktuell eingegangenen Bauantrag zur Cicerostraße 55 A zurückzustellen und für die beiden Flurstücke 278 und 87 (Grundbuch des Amtsgerichts Charlottenburg, Blatt 24585) die Prüfung zur Einleitung eines Bebauungsplans entsprechend der Drucksache Nr. 1547/4 abzuwarten.

In einem Bebauungsplanverfahren sollen die von der BVV für das Grundstück bestimmten Planungsziele (s. auch die begonnene Beratung im Jugendhilfeausschuss zur DS 1547/4) festgeschrieben werden.

Die Festsetzungen des Baunutzungsplanes sind zu ersetzen.

 


 

 
 

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