Auszug - Keine Selbstfinanzierung des Rückbaus seniorengerecht umgebauter Wohnungen
Herr Herz schlägt zunächst eine Ersetzung des Wortes „seniorengerecht“ durch „barrierefrei“ vor und hält den von Herrn Wapler erklärten Einwand zur Notwendigkeit der möglicherweise notwendig werdenden Änderung bundesrechtlicher Vorschriften sowie Herrn Schultes Hinweis auf einen aus 2010 stammenden Beschluss, der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht aufgegriffen wurde, für antragsunschädlich. Dagegen wird Frau Wielands Ergänzung zum fachgerecht vorzunehmenden Umbau aufgenommen und der geänderte Antrag mit 11:0:1 Stimmen angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass diese Gesetzeslage dahingehend geändert wird, dass Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung barrierefrei umbauen, nach einem Auszug aus derselben nicht gezwungen sind, einen selbst finanzierten Rückbau vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Umbauten in jeder Hinsicht baufachlich korrekt ausgeführt wurden. Der BVV ist bis zum 31.07.2016 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass diese dahingehend tätig wird, dass Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung seniorengerecht umbauen, nach einem Auszug aus derselben nicht gezwungen sind, einen selbst finanzierten Rückbau vorzunehmen. Der BVV ist bis zum 28.02.2014 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 1 |
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