Auszug - Befreiungsliste um den Abriss von Wohneinheiten ergänzen
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Frau Wieland erläutert den Antrag, durch den es künftig möglich sein solle, eine Bilanz zu Bauvorhaben ziehen und diese bewerten zu können. Die notwendigen Daten könnten der regelmäßig vorliegenden Befreiungsliste hinzugefügt werden. Auf die grundsätzlich nur bestehende Verpflichtung zur Anzeige eines Abrisses weist Herr Schulte hin. Die zweckentfremdungsrechtliche Prüfung finde dagegen zeitversetzt statt. In der Abrissanzeige stünden die benötigten Angaben nicht, eine Ergänzung des berlineinheitlichen Verfahrens wäre notwendig, um diese hinzuzufügen. Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, schildert die Verfahrensweise, bei der in der Regel erst das Verfahren zum Neubau seitens der Bauherren durchgeführt und danach erst die Abrissanzeige und das damit verbundene zweckentfremdungsrechtliche Verfahren erfolgten. Das Statistische Landesamt Berlin-Brandenburg erhalte zwar die einzelnen Daten, führe sie dann aber bezirksweit im Form eines Saldos aus Abriss und Neubau zusammen. Herr Häntsch findet den Antrag grundsätzlich charmant, empfiehlt aber, ihn besser mitzunehmen und passend zu machen. Frau Schmitt-Schmelz empfiehlt, den Antrag in einen Prüfauftrag an den Senat umzuformulieren.
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