Drucksache - 1540/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der bei Anträgen auf Baugenehmigungen abzugebende Statistikbogen ergänzt wird um die Anzahl der ggf. abzureißenden Wohneinheiten. Der Stadtentwicklungsausschuss ist in geeigneter Weise zeitnah zu informieren.
Der BVV ist bis zum 30.06.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde über den Beschluss unterrichtet und teilt dazu mit Schreiben vom 20. Juni 2016 mit:
„Ihrer Bitte vom 01.06.2016 bezüglich der Ergänzung der Statistikbögen können wir leider nicht nachkommen, da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht Autor und Verwender dieser Datenerhebungs-Bögen ist. Die gemäß Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG) dafür zuständige Stelle ist das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Auf deren Internet-Seite stehen entsprechende Datenerhebungs-Formulare "Statistik des Bauabgangs" zur Verfügung (s. https:// www.statistik-berlinbrandenburg. de/datenerheb/dateien/BA_BE.pdf) . Wir sehen also keine Notwendigkeit, bewährte Verfahren zu verändern.“
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg wurde ebenfalls über den Beschluss unterrichtet und teilt mit Schreiben vom 12. Juli 2016 mit:
„Die Statistik der Baugenehmigungen ist ein Teil im funktionierenden System der Bautätigkeitsstatistiken, das die Statistiken der Baugenehmigungen, der Baufertigstellungen, der Bauüberhänge (Abfragen zum Baufortschritt) sowie der Bauabgänge beinhaltet. Die gewünschten Informationen werden bereits erhoben. Neben den Fragen im Genehmigungsstatistikbogen gibt es den Statistikbogen zu den Bauabgängen (siehe Anlage), der auch über den Link www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm zur Verfügung steht. In diesem Bogen wird u.a. auch die Anzahl der Wohnungen nach der Zahl der Räume detailliert abgefragt. Gesetzliche Grundlage für die Statistiken ist das Hochbaustatistikgesetz, das Zweck, Durchführung sowie die zu erhebenden Merkmale und anderes regelt. Die Statistiken werden deutschlandweit einheitlich nach einem zentralen Verfahren erstellt. Es liegt damit auch nicht im Ermessen eines einzelnen Statistikamtes, den Merkmalkranz beliebig zu erweitern bzw. zu reduzieren. Ich hoffe auf Ihr Verständnis und möchte Sie im Übrigen an meine Mitarbeiterin [...] verweisen, die Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung steht.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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