Auszug - Sozialplanverfahren prüfen
BV Gusy begründet den Antrag. BzStR’ in König verliest eine Stellungnahme der Abteilung Stadtentwicklung, welche nach § 180 BauGB im vorliegenden Fall wegen eines planungsrechtlich zulässigen Vorhaben keine Anwendung für ein Sozialplanverfahren sieht.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob ein Sozialplanverfahren für die MieterInnen der von der Sanierung betroffenen Häuser der ehemaligen Gagfah-Siedlung sinnvoll ist und dieses mit der Initiative Schmargendorfer Mieterprotest zu besprechen. Dabei sind die Vor- und Nachteile sowie das Verfahren eines Sozialplanes darzustellen.
Der BVV ist bis zum 29.02.2016 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: Dringlichkeit einstimmig beschlossen. |
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