Drucksache - 1419/4  

 
 
Betreff: Sozialplanverfahren prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Gusy/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.10.2015 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
18.11.2015 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie vertagt   
16.12.2015 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie vertagt   
20.01.2016 
44. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie vertagt   
17.02.2016 
45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2016 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. Februar 2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob ein Sozialplanverfahren für die MieterInnen der von der Sanierung betroffenen Häuser der ehemaligen Gagfah-Siedlung sinnvoll ist und dieses mit der Initiative Schmargendorfer Mieterprotest zu besprechen.

Dabei sind die Vor- und Nachteile sowie das Verfahren eines Sozialplanes darzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 29.02.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Nach § 180 Baugesetzbuch kann ein Sozialplan aufgestellt werden, wenn ein Bebauungsplan, eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder eine Stadtumbaumaßnahme sich nachteilig auf die persönlichen Lebensumstände von Planungsbetroffenen auswirken kann.

 

Diese Voraussetzungen liegen im vorliegenden Fall nicht vor, da ein planungsrechtlich zulässiges Vorhaben durchgeführt wird.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Carsten Engelmann                                                                                                  Marc Schulte

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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