Drucksache - 1419/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. Februar 2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob ein Sozialplanverfahren für die MieterInnen der von der Sanierung betroffenen Häuser der ehemaligen Gagfah-Siedlung sinnvoll ist und dieses mit der Initiative Schmargendorfer Mieterprotest zu besprechen. Dabei sind die Vor- und Nachteile sowie das Verfahren eines Sozialplanes darzustellen.
Der BVV ist bis zum 29.02.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Nach § 180 Baugesetzbuch kann ein Sozialplan aufgestellt werden, wenn ein Bebauungsplan, eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder eine Stadtumbaumaßnahme sich nachteilig auf die persönlichen Lebensumstände von Planungsbetroffenen auswirken kann.
Diese Voraussetzungen liegen im vorliegenden Fall nicht vor, da ein planungsrechtlich zulässiges Vorhaben durchgeführt wird.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Carsten Engelmann Marc Schulte Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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