Auszug - Junge Intensivtäter - pädagogische Handlungserfordernisse  

 
 
16. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 03.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 Anlass: ordentliche Sitzung
0481/3 Junge Intensivtäter - pädagogische Handlungserfordernisse
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Jugendhilfeausschuss 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Förschler kritisiert den von Herrn Neuhoff vorgelegten Beschlussvorschlag: Zum Teil handle es sich um Selbstverständlichkeiten, und die Absicht entspreche eher dem Motto „Wasch-mir-den-Pelz

Herr Förschler kritisiert den von Herrn Neuhoff vorgelegten Beschlussvorschlag: Zum Teil handle es sich um Selbstverständlichkeiten, und die Absicht entspreche eher dem Motto  “Wasch-mir-den-Pelz ....”.

 

Folgender Beschlussvorschlag wird abgestimmt:

 

Der BVV wird empfohlen zu beschließen:

 

Junge Intensivtäter – pädagogische Handlungserfordernisse

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen bzw. Sorge zu tragen, dass

·         wiederholt straffällige Kinder und Jugendliche grundsätzlich auch weiterhin in offenen pädagogischen Einrichtungen nachhaltig und verbindlich von ihrer kriminellen Karriere abgebracht werden,

·         evaluiert und dem JHA von den zuständigen Stellen vorgestellt wird, welchen prozentualen und absoluten Erfolgsgrad die bisherige Form der vorstehend genannten Unterbringung vorweisen kann bzw. ob und welche Optimierungserfordernisse bestehen,

·         auf junge Intensivtäter positiv eingewirkt wird, indem straffällige Kinder und Jugendliche aus ihrem Milieu bzw. Banden und Clanstrukturen herausgenommen werden und damit die Möglichkeit verstärkt genutzt wird, delinquente Jugendliche außerhalb Berlins unterzubringen, sofern dem die entsprechende fachliche Empfehlung aus pädagogischer bzw. therapeutischer Sicht vorausgeht.

Der BVV ist bis zum 30.11.2007 zu berichten.

 

Der Antrag wird in dieser Form mit Mehrheit beschlossen (9/5/-).

 

Der Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen bzw. Sorge zu tragen, das

 

·        wiederholt straffällige Kinder und Jugendliche grundsätzlich auch weiterhin in offenen pädagogischen Einrichtungen nachhaltig und verbindlich von ihrer kriminellen Karriere abgebracht werden,

·        evaluiert und dem JHA von den zuständigen Stellen vorgestellt wird, welchen prozentualen und absoluten Erfolgsgrad die bisherige Form der vorstehend genannten Unterbringung vorweisen kann bzw. ob und welche Optimierungserfordernisse bestehen,

·        auf junge Intensivtäter positiv eingewirkt wird, indem straffällige Kinder und Jugendliche aus ihrem Milieu bzw. Banden und Clanstrukturen herausgenommen werden und damit die Möglichkeit verstärkt genutzt wird,  delinquente Jugendliche außerhalb Berlins unterzubringen, sofern dem die entsprechende fachliche Empfehlung aus pädagogischer bzw. therapeutischer Sicht vorausgeht.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2007 zu berichten.

 

Begründung:

Die in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Fälle herausragender Tatdelikte, welche von Kinder und Jugendlichen ausgeübt wurden, werfen die Frage auf, ob die bisherigen Formen des pädagogischen Umgangs mit einem geringen aber schwer zu resozialisierenden Teil dieser Gruppe folgerichtig sind. Hierbei ist eine Antwort darauf zu finden, welche Form intensiver pädagogischer Arbeit geeignet ist, um den betroffenen Kindern und Jugendlichen eine Zukunftsperspektive zu geben als auch den Belangen des Opferschutzes gerecht zu werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   9          dagegen:       5            Enthaltung:      0

 
 

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