Auszug - Junge Intensivtäter - pädagogische Handlungserfordernisse
Herr Förschler kritisiert den von Herrn Neuhoff vorgelegten
Beschlussvorschlag: Zum Teil handle es sich um Selbstverständlichkeiten, und
die Absicht entspreche eher dem Motto
“Wasch-mir-den-Pelz ....”. Folgender Beschlussvorschlag wird abgestimmt: Der BVV wird empfohlen zu beschließen: Junge Intensivtäter –
pädagogische Handlungserfordernisse Das Bezirksamt wird aufgefordert
sich dafür einzusetzen bzw. Sorge zu tragen, dass ·
wiederholt straffällige Kinder und Jugendliche grundsätzlich auch
weiterhin in offenen pädagogischen Einrichtungen nachhaltig und verbindlich von
ihrer kriminellen Karriere abgebracht werden, ·
evaluiert und dem JHA von den zuständigen Stellen vorgestellt wird,
welchen prozentualen und absoluten Erfolgsgrad die bisherige Form der
vorstehend genannten Unterbringung vorweisen kann bzw. ob und welche
Optimierungserfordernisse bestehen, ·
auf junge Intensivtäter positiv eingewirkt wird, indem straffällige Kinder
und Jugendliche aus ihrem Milieu bzw. Banden und Clanstrukturen herausgenommen
werden und damit die Möglichkeit verstärkt genutzt wird, delinquente
Jugendliche außerhalb Berlins unterzubringen, sofern dem die entsprechende
fachliche Empfehlung aus pädagogischer bzw. therapeutischer Sicht vorausgeht. Der BVV ist bis zum 30.11.2007 zu
berichten. Der Antrag wird in dieser Form mit Mehrheit beschlossen
(9/5/-). Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert sich
dafür einzusetzen bzw. Sorge zu tragen, das ·
wiederholt straffällige Kinder und Jugendliche
grundsätzlich auch weiterhin in offenen pädagogischen Einrichtungen nachhaltig
und verbindlich von ihrer kriminellen Karriere abgebracht werden, ·
evaluiert und dem JHA von den zuständigen Stellen
vorgestellt wird, welchen prozentualen und absoluten Erfolgsgrad die bisherige
Form der vorstehend genannten Unterbringung vorweisen kann bzw. ob und welche
Optimierungserfordernisse bestehen, ·
auf junge Intensivtäter positiv eingewirkt wird, indem
straffällige Kinder und Jugendliche aus ihrem Milieu bzw. Banden und
Clanstrukturen herausgenommen werden und damit die Möglichkeit verstärkt
genutzt wird, delinquente Jugendliche
außerhalb Berlins unterzubringen, sofern dem die entsprechende fachliche
Empfehlung aus pädagogischer bzw. therapeutischer Sicht vorausgeht. Der BVV ist bis zum 30.11.2007 zu berichten. Begründung: Die in der letzten Zeit in der
Öffentlichkeit bekannt gewordenen Fälle herausragender Tatdelikte, welche von
Kinder und Jugendlichen ausgeübt wurden, werfen die Frage auf, ob die
bisherigen Formen des pädagogischen Umgangs mit einem geringen aber schwer zu
resozialisierenden Teil dieser Gruppe folgerichtig sind. Hierbei ist eine
Antwort darauf zu finden, welche Form intensiver pädagogischer Arbeit geeignet
ist, um den betroffenen Kindern und Jugendlichen eine Zukunftsperspektive zu geben
als auch den Belangen des Opferschutzes gerecht zu werden. Abstimmungsergebnis: dafür: 9 dagegen: 5
Enthaltung: 0 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |