Drucksache - 0754/XXI  

 
 
Betreff: Brunnenanlagen im Bezirk wieder instand setzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUAusschuss für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz
  Olschewski, Ralf
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.09.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz Beratung
02.10.2023 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.10.2023 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die teils seit Jahren defekten Brunnenanlagen auf dem Richard von Weizsäcker Platz, dem Wittenbergplatz (nördlicher und südlicher Brunnen) und in der Grünanlage am Bayerischen Platz wieder instand gesetzt werden können.

Insbesondere ersucht die BVV das Bezirksamt, hierfür die Prüfung der Schadensursachen und möglicher Behebungsmaßnahmen für die Wasserläufe an den genannten Brunnen möglichst zeitnah an eine Drittfirma in Auftrag zu geben.

Nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse soll eine Kostenschätzung für jedes einzelne Projekt vorgenommen werden, bei der neben den Reparaturmaßnahmen an den Wasserläufen auch die Kosten etwa notwendiger baulicher Wiederherstellungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten, im Rahmen dieser Kostenschätzung auch die vom Betrieb der Brunnen jeweils verursachten jährlichen laufenden Kosten zu schätzen und etwaige Einsparmaßnahmen z.B. durch bauliche Anpassungen zu bedenken.

Im Anschluss soll eine Prioritätenliste für die 4 Anlagen untereinander erstellt werden (Reihung z.B. auf Basis der Faktoren Komplexität der Umsetzung, Bedeutung der Anlage für den Bezirk, Kosten).

Nach Abstimmung der Prioritätenliste mit der BVV sollen Förderanträge für Landesmittel aus dem Brunnenprogramm bzw. ggf. anderer verfügbarer Förderprogramme auf örtlich übergeordneter Ebene erstellt und eingereicht werden.

Nach Vorliegen der Kostenschätzungen und Sichten der Finanzierungshorizonte wird das BA ersucht, jeweils eine realistische Zeitplanung für die Reparatur und Wiederinbetriebnahme der Brunnen zu erstellen.

Unabhängig von den oben genannten Maßnahmen wird das BA gebeten, die Anlagen zeitnah in Augenschein zu nehmen und bei Gefahr einer weiteren Verschlechterung der baulichen Situation rasch eine Sicherung des aktuellen Zustands zu veranlassen.

Der BVV ist bis zur Bezirksverordnetenversammlung im März 2024 ein erster Zwischenbericht zu erstatten, sowie im Anschluss in angemessenen Abständen weiter zu berichten.

 
 

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