Drucksache - 0775/XXI  

 
 
Betreff: Querung des Prellerwegs Höhe Höhenweg für den Fuß- und Radverkehr ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Straßen und Verkehr Kenntnisnahme
12.10.2023 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen und Verkehr vertagt   
09.11.2023 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen und Verkehr      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.09.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen und Verkehr Beratung
11.04.2024 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen und Verkehr      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.11.2023 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.03.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Dringliche Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.11.2023 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Prellerweg in Höhe des Höhenwegs (Eingang Kleingärten auf dem Südgelände) eine sichere Querungsmöglichkeit für den Rad- und Fußverkehr erhält.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

An allen Ausgängen der Kleingartenanlage befindet sich in 150 Meter Entfernung eine Lichtsignalanlage. Ein Fußngerüberweg (FGÜ) kann aufgrund der zweistreifigen Straße nicht eingerichtet werden. Die Alternative, das Errichten einer einfachen Querungshilfe (Bordabsenkung, Durchbruch Mittelinsel), ist eine größere Baumaßnahme, die aufgrund der mangelnden personellen und finanziellen Ressourcen im Straßen- und Grünflächenamt in absehbarer Zeit nicht umsetzbar ist. Zudem müssten weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit hergestellt werden, wie die Abordnung von Parkständen und den Umbau des Seitenbereiches, da die notwendigen Sichtbeziehungen aufgrund der Anordnungen zum ruhenden Verkehrs nicht gewährleistet sind. Die verkehrssichere Querung ist zum jetzigen Zeitpunkt durch die naheliegenden Lichtsignalanlagen gewährleistet.

 

 
 

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