Drucksache - 0077/XXI  

 
 
Betreff: Betriebskindergarten für die Bezirksverwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der AfDDie Fraktion der AfD
Verfasser:Herr Kasper, UweFranck, Karsten
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2022 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
16.03.2022 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob, wo und wie in Tempelhof-Schöneberg ein Betriebskindergarten für die Mitarbeiter der Bezirksverwaltung geschaffen werden kann.

Begründung:

In Tempelhof-Schöneberg sind mehrere Hundert Stellen unbesetzt. Der demografische Wandel führt zu einem hohen Bedarf an jungen und qualifizierten Mitarbeitern in der Bezirksverwaltung. Gleichzeitig bestehen in den Kindertagestätten des Bezirks keine oder nur noch geringe Platzreserven bei steigendem Bedarf.

Durch einen firmeneigenen Betriebskindergarten unterstützen immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung. Sie wollen so als Arbeitgeber attraktiver werden und ihre Mitarbeiter in Zeiten des Fachkräftemangels langfristig binden.

Ein Betriebskindergarten kann die Zufriedenheit von Fach- und Führungskräften erhöhen, die Kinder haben, indem er die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Dieser Faktor steht vor allem bei jungen Familien und Alleinerziehenden an erster Stelle zusammen mit dem Wunsch nach beruflicher Sicherheit.

Insofern könnte Tempelhof-Schöneberg mit einem bezirkseigenen Kindergarten gegenüber den Mitbewerbern um Fachkräfte aus der freien Wirtschaft aber auch der Landes- und Bundesverwaltung einen entscheidenden Vorsprung gewinnen.

Daher wird das Bezirksamt insbesondere angeregt zu prüfen, wo ein geeignetes landeseigenes Grundstück zur Verfügung steht und inwieweit auf den bereits bestehenden bezirklichen Eigenbetrieb Kindertagesstätten Berlin Süd-West als möglichen Träger und seine Expertise bei der Konzeption für eine zusätzliche Kita für die Beschäftigten zurückgegriffen werden kann.

Schließlich wird angeregt zu prüfen, ob das Bundesförderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung", das noch bis Ende 2022 zur Verfügung steht, oder andere Förderprogramme in Anspruch genommen werden können.

 

 

 
 

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