Drucksache - 2014/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die Sanierung des mit Kopfsteinpflaster versehenen Straßenabschnitts Feurigstraße/Herbertstraße in die Arbeitsplanung des Straßen- und Grünflächenamtes aufgenommen werden kann.
Der BVV ist bis zum März 2021-SGVU-Ausschuss über das Veranlasste bzw. einen Zwischenstand zu berichten.
Begründung:
Das Kopfsteinpflaster auf diesem Abschnitt bedeutet für die Anwohnenden eine große Lärmbelastung durch den Pkw- und Lkw-Verkehr. Fahrradfahrende weichen aus Gründen der Sicherheit und des Fahrkomforts auf die schmalen Gehwege aus, so dass dort häufig Konflikte zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden entstehen.
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