Drucksache - 1956/XX  

 
 
Betreff: Hundeauslaufplätze in Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz Kenntnisnahme
08.05.2023 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2020 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
22.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
26.04.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.11.2020 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt: 

1. Gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung bis zum Sommer 2021 geeignete Plätze für Hundeauslaufgebiete im Bezirk fest zu legen,
2. bis Sommer 2021 zu berichten, ob die im Rahmen des Bello-Dialogs 2014 als geeignet angesehenen Brachflächen, Greinerstraße 17 sowie die Fläche gegenüber der Hohenstaufenstraße 55-56, durch den Bezirk auch weiterhin als potentielle Hundeauslaufgebiete angesehen werden sowie
3. bis Ende 2021 eine Realisierungsplanung für zusätzliche Hundeauslaufgebiete im Bezirk vorzulegen.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Die Notwendigkeit Hundeauslaufplätze auszuweisen, wird vom Bezirksamt weiterhin gesehen. Allerdings ist - wie bereits in Ausschuss- oder BVV-Sitzungen ausgeführt - in der wachsenden Stadt Berlin und der sich daraus ergebenden Flächenkonkurrenz zwischen den benötigten Flächen für ‚Wohnen‘, ‚Gewerbe‘ und ‚sozialer Infrastruktur‘ bereits heute erkennbar, dass in vielen Bereichen der sozialen Infrastruktur und der wohnungsnahen Versorgung mit öffentlichen Grünflächen erhebliche Defizite bestehen und selbst diese dringend benötigten Flächen nur schwer nachzuweisen sind.

Der Fachbereich Stadtplanung arbeitet in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern an der Fortschreibung des Soziale Infrastruktur-Konzepts (SIKo).

Hierzu haben die Bezirke klare Bearbeitungsvorgaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Wie bereits erwähnt, müssen öffentliche Schulen, öffentliche und öffentlich geförderte Kindertagesstätten, öffentlich gedeckte und ungedeckte Kernsportanlagen sowie alle Infrastruktureinrichtungen, für die eine gesamtstädtisch abgestimmte fachliche Entwicklungsplanung (mindestens Bedarfsprognose) vorliegt bzw. aktuell für die SIKo-Fortschreibung erarbeitet wird, berücksichtigt werden. Hundeauslaufgebiete fallen entsprechend nicht unter diese Kategorie und wurden / werden bei der Erarbeitung bzw. Fortschreibung des SIKo nicht berücksichtigt.

Eine planungsrechtliche Sicherung von Hundeauslaufgebieten mittels Bebauungsplänen im Rahmen der gebotenen Abwägung der unterschiedlichen Nutzungsinteressen an öffentlichen Grünflächen wird im Stadtentwicklungsamt aufgrund der oben angeführten Gründe nachrangig beurteilt.

Demnächst wird der Fachbereich Stadtplanung durch eine Landschaftsplanerin verstärkt. Es wird dann möglich sein, im Rahmen des Flächenscreenings, welches bei der Fortschreibung des SIKo durchgeführt wird, Flächen für Nutzungen zu berücksichtigen, die nicht für die Erfüllung der Pflichtaufgaben des Bezirkes/ Landes benötigt werden oder nicht geeignet sind. Grundsätzlich muss allerdings angemerkt werden, dass im Rahmen des Flächenscreenings auch zukünftig nicht gezielt nach geeigneten Flächen für Hundeplätze / Hundeauslaufgebiete gesucht werden kann.

Abschließend kann das Bezirksamt mitteilen, dass der Fachbereich Grün bei den Planungen für die Sanierung des Kleistparks aufgrund des großen Nutzungsdrucks eine kleinere Fläche zur Einfriedung vorgesehen hat, um diese dem Hundeauslauf zur Verfügung zu stellen.

 

Wir bitten darum, die Drucksache Nr. 1956/XX als erledigt zu betrachten.

 

 
 

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