Drucksache - 1956/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.11.2020 folgenden Beschluss: 1. Gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung bis zum Sommer 2021 geeignete Plätze für Hundeauslaufgebiete im Bezirk fest zu legen, Der Fachbereich Stadtplanung arbeitet in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern an der Fortschreibung des Soziale Infrastruktur-Konzepts (SIKo). Hierzu haben die Bezirke klare Bearbeitungsvorgaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Wie bereits erwähnt, müssen öffentliche Schulen, öffentliche und öffentlich geförderte Kindertagesstätten, öffentlich gedeckte und ungedeckte Kernsportanlagen sowie alle Infrastruktureinrichtungen, für die eine gesamtstädtisch abgestimmte fachliche Entwicklungsplanung (mindestens Bedarfsprognose) vorliegt bzw. aktuell für die SIKo-Fortschreibung erarbeitet wird, berücksichtigt werden. Hundeauslaufgebiete fallen entsprechend nicht unter diese Kategorie und wurden / werden bei der Erarbeitung bzw. Fortschreibung des SIKo nicht berücksichtigt. Eine planungsrechtliche Sicherung von Hundeauslaufgebieten mittels Bebauungsplänen im Rahmen der gebotenen Abwägung der unterschiedlichen Nutzungsinteressen an öffentlichen Grünflächen wird im Stadtentwicklungsamt aufgrund der oben angeführten Gründe nachrangig beurteilt. Demnächst wird der Fachbereich Stadtplanung durch eine Landschaftsplanerin verstärkt. Es wird dann möglich sein, im Rahmen des Flächenscreenings, welches bei der Fortschreibung des SIKo durchgeführt wird, Flächen für Nutzungen zu berücksichtigen, die nicht für die Erfüllung der Pflichtaufgaben des Bezirkes/ Landes benötigt werden oder nicht geeignet sind. Grundsätzlich muss allerdings angemerkt werden, dass im Rahmen des Flächenscreenings auch zukünftig nicht gezielt nach geeigneten Flächen für Hundeplätze / Hundeauslaufgebiete gesucht werden kann. Abschließend kann das Bezirksamt mitteilen, dass der Fachbereich Grün bei den Planungen für die Sanierung des Kleistparks aufgrund des großen Nutzungsdrucks eine kleinere Fläche zur Einfriedung vorgesehen hat, um diese dem Hundeauslauf zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten darum, die Drucksache Nr. 1956/XX als erledigt zu betrachten.
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