Drucksache - 1810/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 26.08.2020 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Forderung der Anwohner_innen nach schnellstmöglicher Reduzierung der Lärmbelastung ist nachvollziehbar und berechtigt. Das Ansinnen wurde deshalb der DB, pandemiebedingt schriftlich, vorgetragen.
Per Mail vom 02.11.2020 antwortete die verantwortliche Teilprojektleitung der DB Netz AG, dass ein zeitliches Vorziehen der östlichen Lärmschutzwand nicht möglich sei und begründete dies wie folgt:
„Im Juni 2020 haben wir mit der westlichen Verschiebung der S-Bahngleise über die neue Brücke in der Wolziger Zeile einen wichtigen Meilenstein für den weiteren Bauablauf erreicht. Durch das Heranrücken der S-Bahn an die bereits in Endlage hergestellte Schallschutzwand im südlichen Lichtenrade ergibt sich für die westlich der Bahntrasse liegenden Grundstücke eine spürbare Schallreduzierung.
Aktuell liegt das Herstellen der neuen Eisenbahnbrücke über die Bahnhofstraße im Brennpunkt. Die vorbereitenden Arbeiten haben bereits begonnen, sodass ab Oktober mit der Herstellung des Trogbauwerks auf der Westseite begonnen werden kann.
Bei der Errichtung der Schallschutzwände südlich des heutigen Bahnübergangs Bahnhofstraße muss berücksichtigt werden, dass die Baustellenlogistik nicht eingeschränkt werden darf.
Hinzu kommt, dass auch der S-Bahnbetrieb weitgehend aufrechterhalten werden muss. Das ist eine wichtige Prämisse für das Projekt.
Ursprünglich war das Errichten der Schallschutzwand Bahnhofstraße (Lichtenrade) bis Landesgrenze erst Ende 2022 vorgesehen. In Abstimmung mit dem Bauauftragnehmer konnte die Bautechnologie so abgestimmt werden, dass die Schallschutzwände in diesem Bereich vorzeitig gebaut werden können.
Demzufolge kann mit dem Bau der östlichen Schallschutzwand zwischen Bahnhofstraße (Lichtenrade) und Landesgrenze ab Oktober 2021 begonnen werden. Jedoch muss ein rund 70 m langer Abschnitt links und rechts der neuen Eisenbahnüberführung Wolziger Zeile ausgespart werden. Dieser wird erst mit der Fertigstellung der Eisenbahnüberführung Wolziger Zeile im Oktober 2023 errichtet werden.
Die planfestgestellte Mittellärmschutzwand zwischen S- und Fernbahn wird beginnend ab Juni 2022 errichtet, da dafür eine Sperrung der S-Bahn notwendig wird.
Die Bepflanzung der Schallschutzwände haben wir bereits eigeninitiativ vorgesehen, sodass dieser Bestandteil des 2015 erlassenen Planfeststellungsbeschlusses für den Abschnitt Lichtenrade ist. Dafür wurden vor kurzem, wie an den bereits fertiggestellten Schallschutzwänden im südlichen Lichtenrade ersichtlich, Rankhilfen vor den Schallschutzwänden installiert, an denen die Bepflanzung künftig entlang wachsen kann.
Nur so ist es uns möglich, auch die notwendigen Anforderungen im Hinblick auf die Instandhaltung der Schallschutzwände zu erfüllen. Die Pflanzungen werden derzeit vorbereitet und mit dem bauausführenden Unternehmen abgestimmt.“
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |