Drucksache - 1213/XX  

 
 
Betreff: Raserei und illegale Autorennen: „Akustik-Blitzer“ gegen Lärmbelästigung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Kenntnisnahme
22.08.2019 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt vertagt   
26.09.2019 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt vertagt   
28.11.2019 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
24.09.2020 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
26.11.2020 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
28.01.2021 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt vertagt   
25.02.2021 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - DIe Sitzung findet im Videocall statt, die Einwahldaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.12.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.06.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
24.08.2020 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
28.09.2020 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung)      
26.10.2020 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
20.11.2020 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Infoblatt im Anhang vertagt   
23.11.2020 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
11.12.2020 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Infoblatt im Anhang mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11.12.2020  folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Behörden des Landes Berlin für die Entwicklung, die Anschaffung und den Einsatz eines Geräuscheradars für zu laute Fahrzeuge im Straßenverkehr einzusetzen. Falls noch nicht vorhanden, sollen die entsprechenden Rechtsgrundlagen vom Gesetzgeber geschaffen werden.
Bei der Entwicklung soll auf bisherige Erfahrungen in Deutschland und anderen Ländern wie Kanada sowie auf die aktuell laufende Beratung einer entsprechenden Initiative im Genfer Parlament aufgebaut werden. Zur technischen Realisierung sollen im Rahmen eines Modellprojekts Partner aus Wissenschaft und Forschung einbezogen werden.
Sofern bereits erprobte und für den Einsatz im öffentlichen Straßenland zugelassene Anlagen existieren, wird das Bezirksamt ersucht, diese in Abstimmung mit den zuständigen Stellen an den Orten im Bezirk zum Einsatz zu bringen, die in der Vergangenheit Schwerpunkt von Raserei und illegalen Autorennen waren (siehe dazu Drucksache 17/15580 des Berliner Abgeordnetenhauses sowie Drucksache Nr. 0830/XX der BVV Tempelhof-Schöneberg).

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Den Beschluss der BVV aufgreifend, hat das Bezirksamt die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport angeschrieben und mit Schreiben vom 22. Mai 2020 folgende Antwort des zuständigen Staatssekretärs erhalten:
" Sie baten im Kontext des Beschlusses um Prüfung, ob sogenannte Akustik-Blitzer zur Überwachung des fließenden Verkehrs beschafft und eingesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wurde die Polizei Berlin um Stellungnahme gebeten. Das Ergebnis möchte ich Ihnen nachfolgend mitteilen.
Nach Information des Verkehrsstabes stehen solche Messgeräte bundesweit nicht für die Verkehrsüberwachung zur Verfügung. Ursächlich hierfür ist insbesondere, dass keine der am Markt verfügbaren Messtechnik die Anforderungen an eine innerstaatliche Bauartzulassung erfüllt, welche zwingende Voraussetzung für beweissichere und gerichtsfeste Messungen ist.
Unabhängig davon wäre eine Messtechnik auch bei Ausstattung mit notwendigen Front- und Heckkameras absehbar nicht in der Lage, erhöhte Geräuschwerte an verkehrsreichen Straßen bestimmten Fahrzeugen zuzuordnen.
Darüber hinaus ist eine rechtsverbindliche Erkennung dahingehend nicht möglich, ob das Fahrverhalten des Fahrzeugführenden oder technische Fahrzeugveränderungen ursächlich sind bzw. ob fahrzeugspezifische Grenzwerte überhaupt überschritten werden.
Auf Grund dieser dargestellten technischen Hürden erscheint eine Priorisierung hinsichtlich Entwicklung und Beschaffung derzeitig nicht geboten.
Im Ergebnis bedauere ich, Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein anderes Ergebnis mitteilen zu können. Seien Sie aber versichert, dass der Senat durch andere geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise den Lärmaktionsplan, bestrebt ist, Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr zu reduzieren und somit die Lebensqualität und den Gesundheitsschutz der Bewohnerinnen und Bewohner nachhaltig und effektiv zu erhöhen."

 

 
 

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