Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11.12.2020 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Behörden des Landes Berlin für die Entwicklung, die Anschaffung und den Einsatz eines Geräuscheradars für zu laute Fahrzeuge im Straßenverkehr einzusetzen. Falls noch nicht vorhanden, sollen die entsprechenden Rechtsgrundlagen vom Gesetzgeber geschaffen werden.
Bei der Entwicklung soll auf bisherige Erfahrungen in Deutschland und anderen Ländern wie Kanada sowie auf die aktuell laufende Beratung einer entsprechenden Initiative im Genfer Parlament aufgebaut werden. Zur technischen Realisierung sollen im Rahmen eines Modellprojekts Partner aus Wissenschaft und Forschung einbezogen werden.
Sofern bereits erprobte und für den Einsatz im öffentlichen Straßenland zugelassene Anlagen existieren, wird das Bezirksamt ersucht, diese in Abstimmung mit den zuständigen Stellen an den Orten im Bezirk zum Einsatz zu bringen, die in der Vergangenheit Schwerpunkt von Raserei und illegalen Autorennen waren (siehe dazu Drucksache 17/15580 des Berliner Abgeordnetenhauses sowie Drucksache Nr. 0830/XX der BVV Tempelhof-Schöneberg).
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Den Beschluss der BVV aufgreifend, hat das Bezirksamt die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport angeschrieben und mit Schreiben vom 22. Mai 2020 folgende Antwort des zuständigen Staatssekretärs erhalten:
" Sie baten im Kontext des Beschlusses um Prüfung, ob sogenannte Akustik-Blitzer zur Überwachung des fließenden Verkehrs beschafft und eingesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wurde die Polizei Berlin um Stellungnahme gebeten. Das Ergebnis möchte ich Ihnen nachfolgend mitteilen.
Nach Information des Verkehrsstabes stehen solche Messgeräte bundesweit nicht für die Verkehrsüberwachung zur Verfügung. Ursächlich hierfür ist insbesondere, dass keine der am Markt verfügbaren Messtechnik die Anforderungen an eine innerstaatliche Bauartzulassung erfüllt, welche zwingende Voraussetzung für beweissichere und gerichtsfeste Messungen ist.
Unabhängig davon wäre eine Messtechnik auch bei Ausstattung mit notwendigen Front- und Heckkameras absehbar nicht in der Lage, erhöhte Geräuschwerte an verkehrsreichen Straßen bestimmten Fahrzeugen zuzuordnen.
Darüber hinaus ist eine rechtsverbindliche Erkennung dahingehend nicht möglich, ob das Fahrverhalten des Fahrzeugführenden oder technische Fahrzeugveränderungen ursächlich sind bzw. ob fahrzeugspezifische Grenzwerte überhaupt überschritten werden.
Auf Grund dieser dargestellten technischen Hürden erscheint eine Priorisierung hinsichtlich Entwicklung und Beschaffung derzeitig nicht geboten.
Im Ergebnis bedauere ich, Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein anderes Ergebnis mitteilen zu können. Seien Sie aber versichert, dass der Senat durch andere geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise den Lärmaktionsplan, bestrebt ist, Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr zu reduzieren und somit die Lebensqualität und den Gesundheitsschutz der Bewohnerinnen und Bewohner nachhaltig und effektiv zu erhöhen."