Drucksache - 1900/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.6.2016 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht darzustellen, ob und wie das Präventionsgesetz auf Bezirksebene umgesetzt wird und zwar im Hinblick auf besondere Lebenswelten (settings) wie - Stadtteile/Quartiere - Kitas - Schulen - Betriebe - Pflegeheime. - Seniorenfreizeitstätten. Darüber hinaus ist darzulegen, inwieweit der Bezirk an der landesweiten Umsetzung des Gesetzes (Landesrahmenempfehlungen) mitwirkt, welche eigenen Schwerpunkte er setzt und wo es in der Kooperation mit den Kranken- und Pflegekassen besondere Synergieeffekte für den Bezirk gibt.
Der BVV ist bis zur Juli-Sitzung zu berichten.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz Präv-G) vom 17.7.2015 trat bezüglich seiner Artikel zur Prävention und Gesundheitsförderung zum 1.1.2016 in Kraft. Das Gesetz hat zum Ziel
Ab 2016 sollen je Versichertem 7 €, (rd. 500 Mio. €) für Prävention und Gesundheitsförderung, davon je 2 € (je rd. 140 Mio. €) für Leistungen in nicht-betrieblichen Lebenswelten und für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bereitgestellt werden.
Zur Umsetzung einer Nationalen Präventionsstrategie schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit den in den Ländern zuständigen Stellen gemeinsame Rahmenvereinbarungen auf Landesebene. Basis für die Umsetzung auf Landesebene ist eine Bundesrahmenempfehlung, welche am 19.2.2016 vereinbart wurde. Für die Verabschiedung der Landesrahmenvereinbarungen ist im Präventionsgesetz keine Frist angegeben. Mehrere Länder haben diese bereits abgeschlossen. Im Land Berlin besteht diese Vereinbarung noch nicht und es ist nicht bekannt, wann diese geschlossen wird. Die Verhandlungen der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen finden auf vertraulicher Ebene ohne jegliche Beteiligung der Bezirke statt. Eine von den Stadträten für Gesundheit geforderte Einbeziehung der Bezirke wurde seitens der Senatsverwaltung ausdrücklich abgelehnt.
Aufgrund der vorstehend beschriebenen Situation ist eine Umsetzung des Präventionsgesetzes im Land Berlin bisher nicht möglich. Die bezirklichen Akteure der Gesundheitsförderung und Prävention warten dringend auf den Abschluss der Landesrahmenvereinbarung, um dann zeitnah mit den Krankenkassen über deren Unterstützung von sich bereits an vielen Stellen in Vorbereitung befindlichen settingbezogenen Vorhaben verhandeln zu können |
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