Drucksache - 0774/XIX  

 
 
Betreff: Fehlerhaften B-Plan 7-69, Grünfläche zwischen Crellestraße und S-Bahntrasse im Bereich der Langenscheidtbrücke

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.11.2015 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
09.12.2015 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.01.2016 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
0774_XIX Anlage
7-69_1

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV fasste auf Ihrer Sitzung am 19.06.2013 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob der o.a. Bebauungsplan hinsichtlich seines Planungsziels neu formuliert werden muss und die Auslegung und Bürgerbeteiligung zu wiederholen sind.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Bebauungsplan 7-69 wurde durch Beschluss des Bezirksamtes aufgestellt; und zwar mit folgendem Ziel:

„Ziel des Bebauungsplanes 7-69 ist die planungsrechtliche Sicherung nicht mehr für Bahnzwecke benötigter Flächen als öffentliche Grünfläche mit Spielflächen. Die in Rede stehende Fläche ist Teil des geplanten Grünzuges Schöneberger Schleife.“

 

Darüber hinausgehende Überlegungen zu weiteren Zweckbestimmungen ergaben sich aus der Zielsetzung einer Grünverbindung (Parkanlage) und aus ersten Bestandsaufnahmen im Rahmen der Aufstellung. Zu diesem Zeitpunkt waren nur Ansprüche an die Nutzung der geplanten Grünfläche (Abbau des Defizits an öffentlichen Spielflächen, Realisierung einer Fuß-, Rad- und Skaterwegeverbindung im Rahmen der Schöneberger Schleife) bekannt sowie Daten des Umweltatlasses und örtliche Vorgaben des Plangebietes und seiner Umgebung.

 

Unabhängig von der Formulierung „Parkanlage“ oder „naturnahe Parkanlage“ war zu keinem Zeitpunkt von Seiten des Bezirksamtes oder der Verwaltung beabsichtigt, die vorhandene Vegetation zu beseitigen. Vielmehr ist die Zielsetzung des Bezirksamtes hier eindeutig eine öffentliche Grünfläche zu sichern und diese Fläche keineswegs als Baufläche zu entwickeln. Parkanlagen sind begrünte Flächen, die nach ökologischen, landschaftsästhetischen oder ähnlichen Gesichtspunkten gestaltet sind. Gestaltung ist auch der Erhalt der vorhandenen Vegetation sowie die Renaturierung von einzelnen Bereichen. Auch im Falle der Festsetzung des Gebietes als „Parkanlage“ war immer und ist weiterhin von allen Beteiligten eine behutsame, den vorhandenen Flora- und Faunabestand weitgehend erhaltende Gestaltung angestrebt.

 

Die Entscheidung für die festzusetzenden Zweckbestimmungen, z.B. naturnahe Parkanlage, Parkanlage, Parkanlage mit Spielplatz, eigenständiger „Kinderspielplatz“, sportbetonte Spielfläche, kann erst im weiterem Verfahren auf der Grundlage umfassender Bestandsaufnahmen (einschließlich der rechtlichen Vorgaben), Untersuchungen, Analysen, Beteiligungsverfahren und Abwägungen getroffen werden. In den weiteren Entscheidungsprozess werden aber auch die Vorstellungen und Wünsche der Bewohnerschaft aller Altersgruppen einfließen.

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes 7-69 wurde die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeine Zielsetzung des Bebauungsplanes, dort eine Grünfläche mit einer Wegeverbindung und einem Spielplatz festzusetzen und planungsrechtlich zu sichern über 4 Wochen unterrichtet. Hierzu konnten sich die BürgerInnen äußern. Über 200 schriftliche Äußerungen mit zahlreichen zusätzlichen Unterschriften sind zu dieser ersten Information eingegangen. Diese Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich ausgewertet und abgewogen und werden in die weitere Planung einfließen.

 

Die erste Information der Öffentlichkeit ist nicht an eine Form gebunden, so dass frei gewählt werden kann, wie sie durchgeführt wird. Zu diesem Zeitpunkt muss auch keine Begründung vorliegen oder ein fertiger Plan. Sie soll „möglichst frühzeitig“ erfolgen und nur über die „allgemeinen Ziele und Zwecke“ der Planung informieren.

 

Aus der Beteiligung und Abwägung heraus wird die Planung entwickelt. Weder die Begründung zum B-Plan noch der Plan selbst sind bisher formuliert und ausgeführt worden, sondern werden erst nach dem Ergebnis der Abwägung bzw. nach der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erstellt, so dass auch keine Verfahrensfehler entstanden sind. Die Planungsüberlegungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht ausführlich darzustellen. Der Bebauungsplan wird danach in seiner konkretisierten Form öffentlich ausgelegt, so dass die Bürger wiederum Gelegenheit haben sich zu der Planung des Bezirks zu äußern.

 

 
 

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