Drucksache - 0614/XIX  

 
 
Betreff: Rahmenkonzept für Logistikstandorte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
10.09.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.08.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob mit einer Erstellung eines bezirklichen Rahmenkonzeptes für die Ansiedlung von produktions- und verarbeitungs-unabhängige Standorten des Güterumschlags ein rechtssicheres Werkzeug für eine zukünftige Steuerung der Ansiedlung von Logistikunternehmen im Bezirk geschaffen werden könnte (in der rechtlichen Wirkung z.B. entsprechend dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept).

Der BVV ist bis Juni 2013 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Schlussbericht

 

Von der BVV und vom Bezirksamt beschlossene Rahmenkonzepte formulieren Zielvorstellungen, sind bei der verbindlichen Bauleitplanung als städtebauliche Entwicklungskonzepte bzw. sonstige städtebauliche Planungen (§1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) zu berücksichtigen. Berücksichtigung heißt aber nicht, dass ein Konzept zu 100% angewendet wird, sondern es stellt Abwägungsmaterial für die Bauleitplanung dar. Ein Rahmenkonzept allein reicht also nicht aus, z. B. ungesteuerte Ansiedlung von Logistikunternehmen zu verhindern. Dazu ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich. Wobei zu entscheiden wäre, ob sich der Bezirk so nachhaltig binden will. Auch bleibt die Frage offen, welche Standorte konkret als Logistikstandorte festgelegt werden sollten. Bzw. ab welcher Größe (m² / Frequenz / Lärmemission) ggf. ein Ausschluss von Logistiknutzungen sinnvoll ist. Denkbar wäre ein genereller Bebauungsplan, der ausschließlich Logistikstandorte zum Inhalt hat. Ein Rahmenkonzept „Steuerung der Ansiedlung von Logistikunternehmen im Bezirk“ könnte sich im Gegensatz zu den Themen Zentrenkonzepte und Bereichsentwicklungsplanung nicht auf eine Ausführungsvorschrift stützen.

Das Problem, das sich aus Logistiknutzungen ergibt, ist sehr umfassend. Logistikunternehmen sind gemäß Baunutzungsverordnung in Gewerbe- und Industriegebieten regelmäßig zulässig. Es handelt sich nicht um eine fest definierte Branche. Jedes Unternehmen braucht Logistik, diese kann im Einzelfall sehr gering bzw. nicht störend sein, sie kann aber auch einen wesentlichen Teil des eigentlichen Geschäftsumfanges ausmachen. Daraus ergibt sich, dass logistische Aktivitäten schwer greifbar bzw. messbar sind. Im Übrigen gehen die Auswirkungen in der Regel über die Bezirksgrenzen hinaus. Deshalb kann ein Rahmenkonzept auf Bezirksebene nicht sinnvoll / wirkungsvoll sein. Es handelt sich um eine gesamtstädtische, ggf. länderübergreifende Herausforderung, die einer landesweiten Regelung bedarf.

Ein Abgleich mit dem Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe ist sinnvoll. Auch der Lärmaktionsplan ist zu berücksichtigen. Ein Leitfaden für die „Ansiedlung verkehrsintensiver Unternehmen“ existiert bisher nicht.

 

Für den Güterbahnhof Tempelhof ist die Zielvorstellung für die künftige Nutzung zwischen dem Bezirk und dem Land Berlin insoweit abgestimmt, dass dort ein Citylogistikzentrum Straße/Schiene entstehen soll. Dieses Citylogistikzentrum ist auch im Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Rahmen des EU-Projektes SMARTSET eine Untersuchung des Standortes initiiert.

SMARTSET setzt als Projekt insbesondere auf neue Ansätze zur Konsolidierung von Güter- und Warenströmen und die Etablierung urbaner Konsolidierungszentren. Hauptziele sind:

Ableitung von Geschäftsmodellen für verschiedene Strategien und Verteillösungen sowie die Einführung von sauberen und energieeffizienten Fahrzeugen für die Verteilung im Stadtgebiet unter Einbeziehung intermodaler Transportprozesse.

 

Das ehemalige GASAG-Gelände Mariendorf wird teilweise für Güterumschlag genutzt. Es sind beim Umwelt- und Naturschutzamt bezüglich des Kraftfahrzeugverkehrs keine Beschwerden bekannt. Es wurden in der Vergangenheit jedoch wegen der dort vorhandenen Lüftungsanlagen mehrfach Beschwerden vorgebracht. Messtechnisch konnten vom Fachbereich Umwelt keine Überschreitungen der Anforderungen der TA Lärm festgestellt werden (Nachtrichtwert). Für den Fall einer beabsichtigten Ausweitung von Logistiknutzungen wäre ein Gutachten zur Verträglichkeit erforderlich.

 

Der Standort am Nahmitzer Damm (nördliche der Freizeitparkes Marienfelde) wird von Seiten des Stadtentwicklungsamtes für Logistiknutzungen als nicht geeignet angesehen.

 

 
 

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