Drucksache - 0234/XIX  

 
 
Betreff: Verkehrsführung im Bereich des geplanten Hellweg-Baumarktes – Kein Verkehr zum und vom Baumarkt über die Bautzener Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
09.01.2013 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
25.02.2013 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen vertagt   
25.03.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen vertagt   
08.04.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.04.2012 folgenden Beschluss:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung lehnt die in der Bürgerversammlung am 22.3.2012 vom Projektträger vorgestellte und von diesem mit der Verkehrslenkung Berlin abgestimmte Verkehrsführung im Bereich Yorckstraße/Bautzener Straße ab.

Insbesondere die vorgesehene Nutzung der Bautzener Straße als wesentliche Zu- und Abfahrt für den Baumarkt unterläuft die Bemühungen von Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung um eine Verkehrsentlastung des südlich der Yorckstraße angrenzenden Wohngebietes und eine Verringerung des Schleichverkehrs zwischen Dudenstraße und Yorckstraße.

Daher ersucht die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, sich gegenüber dem Bezirksamt Kreuzberg-Friedrichshain, Projektträger und VLB weiterhin dafür einzusetzen, dass die Bautzener Straße nicht als Zu- und Abfahrt für den Baumarkt genutzt wird. Die Verkehrsanlagen sind dementsprechend zu gestalten und alle geeigneten Maßnahmen wie bspw. durch Anordnung des Verkehrszeichens 209 (nur Rechts- und Linksabbiegemöglichkeit) vertraglich festzuschreiben, um die Bautzener Straße vom Verkehr aus und zum Baumarkt verlässlich freizuhalten.

 

Darüber hinaus ist vom Investor ein Verkehrskonzept für das Gebiet zwischen Monumenten- und Yorckstr. abzufordern, welches die Wohnstraßen umfasst und die dort lebende Bevölkerung von den Verkehren im Zusammenhang mit dem Baumarkt weitestgehend verschont.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich in Gesprächen mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg dafür eingesetzt, dass die Bautzener Straße nicht als Zu- und Abfahrt für den Baumarkt genutzt wird. Die Verkehrsanlage in der Yorckstraße ist zwischen dem Investor und der VLB sowie der für Verkehrskonzepte zuständigen Stelle in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmt worden. Eine Lichtzeichenregelung, die die Einfahrt in die Bautzener Straße nicht zulässt wird seitens der genannten Verwaltungen abgelehnt. Die Anordnung eines Zeichens 209 (Rechts- und Linksabbiegemöglichkeit) im Ein- bzw. Ausfahrtsbereich des Baumarktes wird trotz schriftlichen Wunsches des Investors von der VLB nicht angeordnet. Im Rahmen der öffentlichen Trägerbeteiligung im B-Planverfahren sind die Bedenken und Forderungen nach einer nachhaltigen Vermeidung zusätzlicher Verkehre in der Bautzener Straße formuliert worden.

Der Investor des Baumarktes hat zu seinen Lasten in Abstimmung mit dem Bezirksamt Varianten entwickeln lassen, um in der Bautzener Straße eine Verkehrsberuhigung zu erzielen. Da jedoch die Verkehrsuntersuchungen, die der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu Berücksichtigung sowohl der notwendigen Fahrspuren als auch zur lichtsignaltechnischen Anpassung vorlagen, im Ergebnis keine gravierenden zusätzliche Belastungen erwarten lässt, ist eine vertragliche Forderung nicht möglich.

Die sowohl vom Investor des Baumarktes als auch vom Grundstückseigentümer der ehemaligen „Bautzener Brache“ vorliegenden Kostenübernahmeerklärungen (jeweils noch ohne konkrete Teilsumme) für die Umgestaltung des Einmündungsbereiches Großgörschenstraße können vom Bezirksamt ohne Rechtsgrundlage nicht angenommen werden. Eine sachfremde Koppelung (z.B. zwischen dem geplanten Bau des Baumarktes und der aus den Verkehrsgutachten ermittelten zusätzlichen Belastungen, die keine Verkehrsberuhigungsmaßnahmen bedingen) ist unzulässig und auch die Forderung eines Verkehrskonzeptes im erweiterten Umfeld (zw. Monumentenstraße und Yorckstraße) lässt sich aus dem vorliegenden Verkehrsgutachten nicht herleiten.

 

 
 

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