Auszug - Entscheidung über die Entwicklung auf dem EUREF-Campus treffen  

 
 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 10.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 16.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1614/XIX Entscheidung über die Entwicklung auf dem EUREF-Campus treffen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Gemäß der Absprache in der gestrigen Sitzung des Ältestenrates wird die Drucksache gemeinsam mit der Drucksache 1627/XIX beraten.

 

Zu dieser Drucksache liegt ein Ersetzungsantrag der Fraktion GRÜNE vor.

 

Beratungsbeiträge: BV Olschewski, Ickes mit einem Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Oltmann, Rauchfuß, Gindra

 

Der Antrag auf Überweisung erhält keine Mehrheit.

 

Abstimmung über den Ersetzungsantrag: Mehrheitlich abgelehnt.

 

Mehrheitsbeschluss:

 

  1. Die BVV erinnert das Bezirksamt an ihren Beschluss vom 20.5.2015, das EUREF-Projekt in seiner Weiterentwicklung nach Kräften zu fördern und die geplante künftige Entwicklung auf dem Standort positiv zu begleiten.
  2. Das Bezirksamt wird deshalb ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung bis zur Sitzung am 14.10.2015 eine Vorlage zur Beschlussfassung zum B-Plan 7-29 vorzulegen, die baurechtliche Genehmigungen nach §33 (1) BauGB bis zu einer Bruttogeschoßfläche von 85.000 qm ermöglicht. Dafür muss die BVV die Teilplanreife beschließen.

Die Vorlage zur Beschlussfassung ist auf der Basis des Bezirksamtsbeschlusses vom 02.06.2015, am 17.6.2015 durch die BVV zur Kenntnis genommen, zu fertigen.

  1. Sofern das Bezirksamt an seiner Rechtsauffassung zur Ablehnung der Planreife bzw. Teilplanreife festhält, wird das Bezirksamt ersucht, die Senatsverwaltung zu bitten, die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen selbst zu schaffen, da für den B-Plan 7-29 ein gesamtstädtisches Interesse gegeben ist.
 
 

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