Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Entwurf des Landschaftsplanes 7-L-5 Schöneberg-Nord  

 
 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 24.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0316/XIX des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin
über den Entwurf des Landschaftsplanes 7-L-5 Schöneberg-Nord
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

Einstimmiger Beschluss:

Der vom Bezirksamt vorgelegte, nachfolgend genannte, Entwurf des Landschaftsplanes wird beschlossen.

Das Bezirksamt bittet gem. § 15 BezVG um Kenntnisnahme.

Abwägungsbericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung für das Landschaftsplanverfahren 7-L-5 Schöneberg Nord nach § 10 Abs. 6 des Berliner Naturschutzgesetzes

A. VERFAHREN

Der Landschaftsplan wurde vom 22.06. bis zum 22.07.2011 öffentlich ausgelegt. Es gingen insgesamt 1 schriftliche Stellungnahme ein:

Keine Bedenken:

DB Services Immobilien GmbH Liegenschaftsmanagement

B. PRÜFUNG DER VORGEBRACHTEN ANREGUNGEN UND

     BEDENKEN

Hinweise ohne Planungsrelevanz

DB Services Immobilien GmbH

Die DB Services Immobilien GmbH verweist auf die Gültigkeit der zur Trägerbeteiligung abgegebenen Stellungnahme vom 8.09.2010.

In der Stellungnahme wird darauf verwiesen, dass auf den Flächen im Geltungsbereich, die an die Flächen der Deutschen Bahn AG grenzen Aufwuchsbeschränkungen von Bäumen und Sträuchern im Bereich der Bahnkörper Rechnung   zu    tragen   ist,   gemäß   der  Richtlinie  der  Deutschen  Bahn  AG (Ril.

882.0204/882.0205). Weiterhin ist gem. § 4 (1) Allgemeines Eisenbahngesetz die Deutsche Bahn AG verpflichtet, der Verkehrssicherungspflicht ihrer Anlagen nachzukommen, welche auch Unterhaltungsmaßnahmen am Vegetationsbestand beinhaltet.

Stellungnahme: Da seitens der DB Services Immobilien GmbH keine Einwände gegen die Planung erhoben werden, sondern lediglich Pflegehinweise zur Beachtung gegeben werden, die die Planung nicht berühren, wird keine Abwägung vorgenommen.

 
 

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