Drucksache - 0316/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordentenversammlung:
Die BVV wolle beschließen:
Der vom Bezirksamt vorgelegte, nachfolgend genannte, Entwurf des Landschaftsplanes wird beschlossen.
Das Bezirksamt bittet gem. § 15 BezVG um Kenntnisnahme.
Abwägungsbericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung für das Landschaftsplanverfahren 7-L-5 Schöneberg Nord nach § 10 Abs. 6 des Berliner Naturschutzgesetzes
A. VERFAHREN
Der Landschaftsplan wurde vom 22.06. bis zum 22.07.2011 öffentlich ausgelegt. Es gingen insgesamt 1 schriftliche Stellungnahme ein:
Keine Bedenken: DB Services Immobilien GmbH Liegenschaftsmanagement
B. PRÜFUNG DER VORGEBRACHTEN ANREGUNGEN UND BEDENKEN
Hinweise ohne Planungsrelevanz
DB Services Immobilien GmbH
Die DB Services Immobilien GmbH verweist auf die Gültigkeit der zur Trägerbeteiligung abgegebenen Stellungnahme vom 8.09.2010.
In der Stellungnahme wird darauf verwiesen, dass auf den Flächen im Geltungsbereich, die an die Flächen der Deutschen Bahn AG grenzen Aufwuchsbeschränkungen von Bäumen und Sträuchern im Bereich der Bahnkörper Rechnung zu tragen ist, gemäß der Richtlinie der Deutschen Bahn AG (Ril.
882.0204/882.0205). Weiterhin ist gem. § 4 (1) Allgemeines Eisenbahngesetz die Deutsche Bahn AG verpflichtet, der Verkehrssicherungspflicht ihrer Anlagen nachzukommen, welche auch Unterhaltungsmaßnahmen am Vegetationsbestand beinhaltet.
Stellungnahme: Da seitens der DB Services Immobilien GmbH keine Einwände gegen die Planung erhoben werden, sondern lediglich Pflegehinweise zur Beachtung gegeben werden, die die Planung nicht berühren, wird keine Abwägung vorgenommen.
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