Drucksache - 0316/XIX  

 
 
Betreff: des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin
über den Entwurf des Landschaftsplanes 7-L-5 Schöneberg-Nord
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Vorberatung
27.08.2012 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen erledigt   
24.09.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen überwiesen   
22.10.2012 
9.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen erledigt   
Ausschuss für Stadtentwicklung Vorberatung
17.10.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
24.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Kartenausschnitt mit Geltungsbereich 7-L- 3-4-5_
Beschlussempfehlung

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie bitte den Inhalt der Vorlage zur Beschlussfassung der beigefügten Anlage

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordentenversammlung:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte, nachfolgend genannte, Entwurf des Landschaftsplanes wird beschlossen.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet gem. § 15 BezVG um Kenntnisnahme.

 

Abwägungsbericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung für das Landschaftsplanverfahren 7-L-5 Schöneberg Nord nach § 10 Abs. 6 des Berliner Naturschutzgesetzes

 

 

A. VERFAHREN

 

Der Landschaftsplan wurde vom 22.06. bis zum 22.07.2011 öffentlich ausgelegt. Es gingen insgesamt 1 schriftliche Stellungnahme ein:

 

Keine Bedenken:

DB Services Immobilien GmbH Liegenschaftsmanagement

 

 

B. PRÜFUNG DER VORGEBRACHTEN ANREGUNGEN UND

     BEDENKEN

 

 

Hinweise ohne Planungsrelevanz

 

DB Services Immobilien GmbH

 

Die DB Services Immobilien GmbH verweist auf die Gültigkeit der zur Trägerbeteiligung abgegebenen Stellungnahme vom 8.09.2010.

 

In der Stellungnahme wird darauf verwiesen, dass auf den Flächen im Geltungsbereich, die an die Flächen der Deutschen Bahn AG grenzen Aufwuchsbeschränkungen von Bäumen und Sträuchern im Bereich der Bahnkörper Rechnung   zu    tragen  ist,   gemäß der Richtlinie der Deutschen Bahn AG (Ril.

 

 

882.0204/882.0205). Weiterhin ist gem. § 4 (1) Allgemeines Eisenbahngesetz die Deutsche Bahn AG verpflichtet, der Verkehrssicherungspflicht ihrer Anlagen nachzukommen, welche auch Unterhaltungsmaßnahmen am Vegetationsbestand beinhaltet.

 

Stellungnahme: Da seitens der DB Services Immobilien GmbH keine Einwände gegen die Planung erhoben werden, sondern lediglich Pflegehinweise zur Beachtung gegeben werden, die die Planung nicht berühren, wird keine Abwägung vorgenommen.

 

 
 

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