Auszug - Verkehrsführung im Bereich des geplanten Hellweg-Baumarktes – Kein Verkehr zum und vom Baumarkt über die Bautzener Straße  

 
 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 25.04.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0234/XIX Verkehrsführung im Bereich des geplanten Hellweg-Baumarktes – Kein Verkehr zum und vom Baumarkt über die Bautzener Straße
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN zu den Drucks

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN zu den Drucks.Nr. 0208/XIX – Antrag der CDU  und 0228/XIX – Antrag der GRÜNEN.

Mehrheitsbeschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung lehnt die in der Bürgerversammlung am 22.3.2012 vom Projektträger vorgestellte und von diesem mit der Verkehrslenkung Berlin abgestimmte Verkehrsführung im Bereich Yorckstraße/Bautzener Straße ab.

Insbesondere die vorgesehene Nutzung der Bautzener Straße als wesentliche Zu- und Abfahrt für den Baumarkt unterläuft die Bemühungen von Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung um eine Verkehrsentlastung des südlich der Yorckstraße angrenzenden Wohngebietes und eine Verringerung des Schleichverkehrs zwischen Dudenstraße und Yorckstraße.

Daher ersucht die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, sich gegenüber dem Bezirksamt Kreuzberg-Friedrichshain, Projektträger und VLB weiterhin dafür einzusetzen, dass die Bautzener Straße nicht als Zu- und Abfahrt für den Baumarkt genutzt wird. Die Verkehrsanlagen sind dementsprechend zu gestalten und alle geeigneten Maßnahmen wie bspw. durch Anordnung des Verkehrszeichens 209 (nur Rechts- und Linksabbiegemöglichkeit) vertraglich festzuschreiben, um die Bautzener Straße vom Verkehr aus und zum Baumarkt verlässlich freizuhalten.

Darüber hinaus ist vom Investor ein Verkehrskonzept für das Gebiet zwischen Monumenten- und Yorckstr. abzufordern, welches die Wohnstraßen umfasst und die dort lebende Bevölkerung von den Verkehren im Zusammenhang mit dem Baumarkt weitestgehend verschont.

 
 

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