BV Zander bittet um einen Bericht, in welchen Bereichen,
neben dem Ordnungsamt, Mitarbeiter von der Befristung ihrer Arbeitverhältnisse
betroffen sind.
Herr Hennings erklärt, dass es zulässig sei befristete
Arbeitsverhältnisse abzuschließen. Er erläutert die rechtlichen Grundlagen
hierzu. Um unbefristete Arbeitsverhältnisse abschließen zu können, muss die
Außnahmegenehmigung der Senatsverwaltung vorliegen.
Für das kommende Jahr beträgt der Einstellungskorridor 19
Stellen, der Bezirk hätte allerdings einen Einstellungsbedarf von ca. 50
Stellen.
BV Kühne begründet den Antrag nochmals. Es handle sich
hierbei um zwei konkrete Stellen.
BV Pschollkowski berichtet, dass im Ausschuss für
Bürgerdienste und Ordnungsamt über 5 befristete Arbeitsverträge im Bereich der
Parkanlagen beraten wurde und der Ausschuss es für sinnvoller hält befristete
Arbeitsverträge abzuschließen als die Stellen nicht zu besetzen.
Im Zuge der Debatte erinnert BV Seltz daran, dass der
Hauptausschuss für den Beschluss der Stellenpläne und deren finanzielle
Ausstattung zuständig sei, Einzelpersonalangelegenheiten jedoch nicht in die
Zuständigkeit fallen. Des Weiteren schlägt er vor, BzStR Schworck zu bitten,
seine Stellenplanung im Hauptausschuss vorzustellen.
BV Pschollkowski bittet bei der Gelegenheit auch darum, dass
Frau Dr. Klotz ebenfalls die Stellenplanung für den Bereich Gesundheit
vorstellt.
Herr Hennings erinnert an die Beantwortung der Kleinen
Anfrage Nr. 487 hin, in welcher die gewünschten Zahlen bereits aufgeführt sind.
Der Antrag wird auf die nächste Sitzung vertagt.