BV Oltmann erläutert den Antrag.
BV Kalies weist darauf hin, daß die im zweiten Satz des
Antrages vorgesehene Kontrolle, bei negativem Prüfergebnis vor Beginn der
Maßnahme dem FM-Ausschuß die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Zustimmung
vorlegen und schriftlich Bericht
erstatten zu müssen, nicht dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVerwG)
entspreche. In der Kommentierung zu den §§ 12 und 17 BezVerwG, in denen die
Kontrollaufgaben der Bezirksverordnetenversammlung aufgeführt sind, werde von
einer nachläufigen Kontrolle gesprochen. Die BVV sei kein die Verwaltung
begleitendes Organ in dem Sinne, daß sie das Verwaltungshandeln des
Bezirksamtes mitentscheidet.
BV Oltmann spricht sich gegen diese Auffassung aus, ihm sei
auch der politische Wille zu wichtig, als daß er auf die im Antrag vorgesehene
Kontrollmöglichkeit verzichten möchte.
BV Zauner erklärt ebenfalls, sich der Sichtweise des BV
Kalies nicht anschließen zu können.
BV Oltmann bringt eine Änderung des Antrages ein, um die
Kontrolle durch den FM-Ausschuß etwas abzuschwächen.
Aus Sicht der Verwaltung trägt Herr Garske die dort
bestehenden Bedenken vor und empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss empfiehlt bei
einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen: “Das Bezirksamt wird ersucht,
bei allen baulichen Maßnahmen, die den Neubau oder Umbau von Sanitär- und
Heizungsanlagen betreffen, den Einsatz von Kollektoren zur
Warmwasseraufbereitung und/oder der Heizungsunterstützung zu prüfen und zu
dokumentieren. Bei negativen Prüfergebnissen ist vor Beginn der Maßnahmen die
Zustimmung des Ausschusses für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften
einzuholen. Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt ihren Willen, den
Einsatz von regenerativen Energien zu befördern.
Frau BzStR Dr. Klotz erscheint in
Vertretung für den erkrankten BzStR Kroemer um 17.48 Uhr.