Drucksache - 0874/XVIII  

 
 
Betreff: Nachnutzungskonzept für das Gebäude der Hermann-Köhl Oberschule
Status:öffentlichAktenzeichen:siehe auch 0527/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.11.2008 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften Entscheidung
21.01.2010 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
18.02.2010 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
03.02.2010 
46. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
03.03.2010 
47. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme 12.01.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat in seiner Sitzung am 13.01.2009 die Aufhebung der Herrmann-Köhl-Schule zum 31.07.2009 beschlossen. Die entsprechende Genehmigung wurde durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Schreiben vom 15.01.2009 erteilt.

 

Das Schulgrundstück Kurfürstenstr. 53-54 (Hermann-Köhl-Schule) bildet mit dem Schulgrundstück Königstr. 32 (Ludwig-Heck-Grundschule) einen Doppelstandort und sollte daher zum 01.08.2009 teilweise dem Grundschulstandort zugeordnet werden. Basierend auf dem Bildungs- und Kulturentwicklungsplan sollten der Volkshochschule notwendige Räume zur fachspezifischen Nutzung übertragen werden. Die für die Schulnutzung nicht mehr benötigte Sporthalle sollte dem Fachbereich Sport übertragen werden.

 

Zur Umsetzung des Raum- und Standortkonzepts der Volkshochschule hatte das Bezirksamt in seinem Beschluss festgelegt, nach Aufhebung der Hermann-Köhl-Schule zum 31.07.2009 eine Übertragung der für die fachspezifische Nutzung geeigneten Räume auf die VHS vorzusehen (35 % der Schulraumfläche). Im Vorfeld des Beschlusses gab es eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den bezirklichen Steuerungsdienst.

Eine durch die VHS vorgenommene Nutzungsprüfung ergab Grundrenovierungs- und leichten Umbaubedarf sowie die Notwendigkeit einer IT-Anbindung an das Bezirksnetz. Damit wäre für die Ortsteile Mariendorf und Tempelhof die Voraussetzung für das Vorhalten eines breiten, durchstrukturierten VHS-Angebots an allen Wochentagen (auch in den Ferien) inklusive Anmeldemöglichkeit mit guter Verkehrsanbindung erfüllt worden. Beabsichtigt war, dafür mindestens die Nutzung des VHS-genutzten Pavillons der Marienfelder Grundschule und des Raumes 301 der Paul-Klee-Grundschule aufzugeben und den dortigen VHS-Unterricht in die Hermann-Köhl-Schule zu verlagern.

 

Im Laufe der Vorplanungen durch die SE FM und externe Planer ergab sich jedoch ein erheblich höherer Umbau- und Sanierungsbedarf als ursprünglich angenommen. Daraufhin wurde das Vorhaben zunächst zurückgestellt und nach Bekanntwerden des zu erwartenden Haushaltsdefizits 2010/2011 aufgegeben.

 

Nachdem das LuV Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung wegen des hohen Defizits im Bereich Schule für das Haushaltsjahr 2010/2011 erhebliche Budgetabtretungen zugunsten des Schulbereichs sowie der Bibliotheken vornehmen musste, sind die finanziellen Möglichkeiten des LuVs zur Übernahme zusätzlicher Räume bzw. Teilflächen erheblich eingeschränkt. Gleichwohl wird im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und des Bildungs- und Kulturentwicklungsplanes weiter geprüft, inwieweit eine effektive Mitnutzung von Schulgebäuden bzw. Teilflächen möglich ist.

 

Somit war die ursprünglich angedachte Nachnutzung des Gebäudes der Hermann-Köhl-Schule aufgrund der Budgetentwicklung, der Kosten-/Leistungs-Rechnung und des hohen Sanierungs- bzw. Umbaubedarfs nicht mehr realistisch und ein entsprechendes Umsteuern notwendig. Es wird deshalb seitens des Schulamtes angestrebt, das Schulgrundstück, welches seit dem 01.08.2009 nicht mehr der Fachdienstnutzung unterliegt, aus dem Fachvermögen Schule entweder in ein integriertes bezirkliches Raumkonzept oder an den Liegenschaftsfonds zur Vermarktung abzugeben. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Sporthalle mit Duschen und Nebenräumen weiterhin gemäß SPAN den Vereinen uneingeschränkt zur Verfügung steht. Der Teilbereich Sporthalle sollte deshalb dem Fachbereich Sport zugeordnet werden. Ferner wäre hierzu eine Medientrennung zur Ludwig-Heck-Grundschule vorzunehmen. Die Prüfung mit der Auflage der weiteren Nutzung der Sporthalle gemäß SPAN hat ergeben, dass dem Liegenschaftsfonds auch mit derartigen Auflagen, aufgrund von Beispielen, eine Vermarktung möglich ist.

 

Die voraussichtlichen Kosten einer „Gebäudeteilung“ zwischen Sportbereich und Schule betragen nach Angaben der Bauabteilung bei einer Trennung Sporthalle vom Schulgebäude ca. 354.000 €. Neben den Kostenaspekten sind aber auch noch weitere, vorwiegend planungsrechtliche Aspekte zu betrachten.

 

Neben der vom Schulamt geprüften Nachnutzungsvarianten wurden in den vergangenen Monaten weitere Varianten für eine Nachnutzung der Hermann-Köhl-Schule durchgerechnet und verworfen:

 

?         Umzug der Ludwig-Heck-Grundschule in das Gebäude der ehemaligen Hermann-Köhl-Schule

Räumlich wäre ein solcher Umzug sowohl 2-zügig als auch 3-zügig möglich. Allerdings wären Sanierungsarbeiten von 2 bis 4 Mio € notwendig, somit nicht finanzierbar.

 

?         Unterbringung der Schulpraktischen Seminare im Gebäude der ehemaligen Hermann-Köhl-Schule

Eine Prüfung durch den bezirklichen Steuerungsdienst hat ergeben, dass sich das Produkt „Raumüberlassung LSA“ erheblich verschlechtern würde. Der Steuerungsdienst hat deshalb die Empfehlung gegeben, die Schulpraktischen Seminare nicht in dem Gebäude der ehemaligen Hermann-Köhl-Schule unterzubringen. Vielmehr empfiehlt der Steuerungsdienst mit Schreiben vom 03.07.2009 aus Sicht der Kosten, unausgelastete Schulen weiter auszulasten und die Herrmann-Köhl-Schule abzugeben.

 

?         Verlagerung des Bürodienstgebäudes Strelitzstraße in das Gebäude der ehemaligen Hermann-Köhl-Schule

Der Fachbereich FM der Abt. Bauwesen hat eine Prüfung durchgeführt, ob eine flächenmäßige Verlagerung der Verwaltungsnutzung aus dem Bürodienstgebäude Strelitzstraße in das Gebäude der ehemaligen Hermann-Köhl-Oberschule möglich ist. Der FB FM ist mit Schreiben vom 17.11.2009 zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verlagerung – vorbehaltlich einer Einpassplanung – hinsichtlich der reinen Büroraumnutzung (Platzeinheiten) möglich erscheint.

Zu beachten sind dabei aber folgende Punkte:

?         Barrierefreiheit

(Die Hermann-Köhl-Oberschule ist nicht barrierefrei)

?         Strukturierte Verkabelung und MAN-Anschluss

(Diese Infrastruktur ist in der Hermann-Köhl-Oberschule nicht vorhanden)

?         Umbau- und Sanierungsbedarf

(Eine Umnutzung induziert einen erheblichen Umbaubedarf, in den weitere Sanierungen einzubinden wären)

?         Wirtschaftlichkeit

(Das Bürodienstgebäude Strelitzstraße weist eine wesentlich günstigere Flächenbilanz auf als die Hermann-Köhl-Oberschule; auch nach erfolgtem Umbau ist keine prinzipielle Änderung zu erwarten.

Aus der günstigeren Flächenbilanz der Strelitzstraße resultieren vergleichsweise günstigere Bewirtschaftungskosten)

?         Raumschnitte

(Die Grundrissstrukturen der Schule führt zu großen bzw. unwirtschaftlichen Raumtiefen, besonders bei den Einzelplatzbüros)

?         Finanzierbarkeit

(Auch wenn eine Kostenermittlung nicht vorliegt, so ist davon auszugehen, dass aus Mitteln der Bauunterhaltung der zu erwartende Aufwand nicht finanzierbar ist.

Eine Finanzierungsoption aus investiven Mitteln ist ebenfalls kaum zu erwarten)

 

Alle Prüfungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass eine Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Hermann-Köhl-Schule durch die Abt. Schule, Bildung und Kultur aus Kostengründen nicht möglich ist. Es verbleiben damit zwei Möglichkeiten:

-          Nutzung des Gebäudes durch ein zu schaffendes integriertes ressortübergreifendes Gesamtraumkonzeptes des Bezirks oder

-          Abgabe des Gebäudes zur Vermarktung an den Liegenschaftsfonds unter Sicherstellung, dass die Sporthalle auf der Basis des Sportförderungsgesetzes weiterhin zur Nutzung zur Verfügung steht.

 

Mit der Aufgabe des Schulstandortes der Hermann-Köhl-Oberschule entfallen Gesamtkosten für den Bereich Schule in Höhe von insgesamt rund 825 T€ (davon budgetwirksam 404 T€ und budgetunwirksam 420 T€). Davon entfallen geschätzte 20 % auf die Sporthalle, die dann dem Fachvermögen Jugend zugeordnet werden.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen