Drucksache - 1272/XVIII  

 
 
Betreff: Bezirksverwaltung elternfreundlicher machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2009 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften Entscheidung
21.01.2010 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.12.2010 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat die Optionen der Einrichtung von Eltern-Kind-Arbeitsplätzen in bezirk-    lichen Bürodienstgebäuden geprüft.

 

Dem vorbezeichneten Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung entsprechend, diente hierfür als Modell der im Finanzamt Spandau hergerichtete Eltern-Kind-Arbeitsplatz.

 

Anlässlich einer Besichtigung dieses Arbeitsplatzes erhielten die Vertreter der bezirklichen Verwaltung den Hinweis, dass aufgrund des Modellcharakters die Herstellungskosten von der Senatsfinanzverwaltung übernommen wurden.

 

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass sowohl die Herrichtung als auch der laufende Betrieb durch den Bezirk zu finanzieren wäre.

 

 

 

Zu den Einzelheiten:

 

·         Die Einrichtung von Eltern-Kind-Arbeitsplätzen ist technisch und organisatorisch grundsätzlich in allen Bürodienstgebäuden möglich.

 

·         Für die Ersteinrichtung (Kindermöbel und Spielzeug) sowie ggf. Malerarbeiten sind Kosten in der Größenordnung von rd. 1.200 € zu erwarten, sofern der Arbeitsplatz des Elternteils mit bereits vorhandenem Mobiliar und Gerät ausgestattet werden könnte und zusätzlich Umbauten nicht erforderlich wären.

Die weiteren Kosten (Bodenbelag, Elektroinstallationen, Beleuchtung) sind abhängig von den spezifischen bautechnischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Gebäudes.

 

·         Gemäss KLR betrugen 2009 die Kosten pro qm Nutzfläche in Bürodienstgebäuden des Bezirks insgesamt 36,85 €/qm und Monat (davon bw = 15,60 € und buw = 21,35 €). Der derzeitige (Sep) Preis für 2010 liegt in der gleichen Größenordnung. Bei einer Fläche von 20 qm würde ein solcher Raum im Umlageverfahren Kosten von rund 8.840 € im Jahr verursachen.

 

Die tatsächliche Herrichtung entsprechender Arbeitsplätze ist abhängig von einem objektiven Bedarf.

 

 
 

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