Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind insgesamt acht Landschaftspläne festgesetzt worden.
Im Außenbereich am Schichauweg und Kirchhainer Damm wurden konkrete Zielsetzungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege festgelegt. Ein weiterer Landschaftsplan dieser Art befindet sich derzeit in Aufstellung. Es handelt sich dabei um den Landschaftsplan 7-L-6 „Landschaftspark Marienfelde“.
Für mehrere Tempelhofer Gewerbegebiete und große Teile der Schöneberger Innenstadt erfolgten über Landschaftspläne Festsetzungen zum Biotopflächenfaktor (BFF). Bei Bauvorhaben müssen in Abhängigkeit von der Art der Grundstücksnutzung (Wohnungen oder Gewerbe oder Schulstandorte usw.) bestimmte Anteile naturhaushaltswirksamer Flächen nachgewiesen werden. Der BFF dient Planenden und Vorhabenträgern als Richtschnur für eine ökologisch nachhaltige Flächenplanung.