Landschaftsplan Schöneberg-Nord

Landschaftsplan Schöneberg

Rechtsverordnungen zu den Landschaftsplänen

Die Rechtsverordnungen zu den Landschaftsplänen 7-L-3 Schöneberg-Mitte, 7-L-4 Schöneberger-Insel und 7-L-5 Schöneberg-Nord wurden am 18.05.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt festgehalten und sind mit der Veröffentlichung in Kraft getreten.

Die Geltungsbereiche der Pläne umfassen die nördlich des S-Bahn-Ring gelegenen Teile des Bezirks Schöneberg und umfassen Wohngebiete, Flächen des Gemeinbedarfs aber auch gewerblich genutzte Bereiche.

Die Landschaftspläne legen fest, dass bei der Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen ein bestimmter Anteil naturhaushaltwirksamer Fläche pro Grundstück nachgewiesen werden muss. Hierzu wird ein Biotopflächenfaktor (BFF) von 30 bis 60 % der Fläche festgesetzt. Der grundstücksspezifische Faktor leitet sich aus der Nutzung und dem aktuellen Überbauungsgrad ab.

Landschaftsplan Schöneberg

Vorgaben des Landschaftsplanes

Die Vorgaben des Landschaftsplanes können insbesondere durch die Erhöhung des Anteils unversiegelter Vegetationsflächen, durch die Anlage wasserdurchlässiger Stellflächen und Verkehrsflächen, Dach- und Fassadenbegrünung oder die Versickerung von Niederschlagswasser eingehalten werden.

Durch diese Maßnahmen kann im hochversiegelten und vegetationsarmen Innenstadtbereich eine Verbesserung des Kleinklimas und deutliche Minderung der Staubbelastung erreicht werden. Die Grundwasserneubildung wird erhöht, zusätzliche Lebensräume für Tiere und Pflanzen können neu entstehen.
Die Landschaftspläne sind damit wichtiges Instrument um den Auswirkungen des Klimawandels durch bauliche Anpassungen zu begegnen.
Durch die plangerechte Gestaltung der zukünftigen Bebauung kann eine deutliche Verbesserung des Wohnumfeldes und Ortsbildes erreicht werden.

Weitere Informationen

  • Festsetzungskarte Landschaftsplan 7-L-5 Schöneberg-Nord

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (2.5 MB) - Stand: Mai 2010
    Dokument: BezirksamtTempelhof-Schöneberg

  • Verordnung Schöneberg-Nord

    Verordnung über die Festsetzung des Landschaftsplanes 7-L-5 Schöneberg-Nord im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ortsteil Schöneberg

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: April 2013
    Dokument: Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz