Landschaftsplan 7-L-6 Landschaftspark Marienfelde (in Aufstellung)

Aktuelles

Am 26.07.2022 hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin in seiner Sitzung beschlossen, den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Landschaftsplans 7-L-6 „Landschaftspark Marienfelde“ zu ändern.
Der Entwurf des Landschaftsplans 7-L-6 befindet sich derzeit in Bearbeitung. Diese wird voraussichtlich noch bis in den Februar 2023 hinein andauern. Nach Fertigstellung des Entwurfs wird der Landschaftsplan gemäß § 12 Abs. 4 NatSchG Bln den Trägern öffentlicher Belange sowie anerkannten Naturschutzvereinigungen zur Beteiligung und zur Abgabe ihrer Stellungnahmen übergeben. Die Abgabe der Stellungnahmen erfolgt innerhalb einer festgesetzten Frist von mindestens einem Monat. Nach Abwägung der Stellungnahmen durch UmNat wird der Landschaftsplan ggf. angepasst. Anschließend erfolgt gemäß § 12 Abs. 5 NatSchG Bln die Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese wird rechtzeitig mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt für Berlin, im Internet sowie in anderer, geeigneter Weise hierrüber unterrichtet.

Plangebiet

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Parkanlage Schlehenberg und den Diedersdorfer Weg begrenzt. Im Süden bildet der Schichauweg die Grenze, im Osten das Gewerbegebiet Motzener Straße. Im Norden endet der Geltungsbereich nördlich der Straße 478 sowie am Nahmitzer Damm (Vgl. Abb. 1). Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von ca. 120 ha.

Geltungsbereich des Landschaftsplans 7-L-6 Landschaftspark Marienfelde

Abbildung 1: Geltungsbereich des Landschaftsplans 7-L-6 Landschaftspark Marienfelde

Anlass

Die im Geltungsbereich des „Landschafsparks Marienfelde“ gelegenen Grün- und Freiflächen haben aufgrund ihrer Struktur- und Artenvielfalt eine besondere Bedeutung für den Natur- und Artenschutz, den Biotopverbund und die Biodiversität. Der „Landschaftspark Marienfelde“ bildet zusammen mit der Marienfelder Feldmark einen identitätsstiftenden, wohnungsnahen Erholungsraum für die Anwohner_innen im Süden des Bezirks.

Es liegt daher im besonderen bezirklichen Interesse, die Freiflächen zu erhalten und durch gezielte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu qualifizieren.

Freizeitpark Marienfelde

Abbildung 2: Der Freizeitpark Marienfelde stellt einen weitläufigen und vielfältigen Erholungsraum dar. Er bildet das Kernstück des aufzustellenden Landschaftsplans.

Teilflächen des geplanten „Landschaftsparks Marienfelde“ sind im Eigentum öffentlicher Einrichtungen bzw. privater Dritter. Für mehrere Flächen gibt es konkrete Bestrebungen, vorhandene Freiflächen zu überbauen und in ihrer Nutzung zu verändern. Natur- und Landschaft im Planungsraum werden sich hierdurch wesentlich verändern.
Zur Steuerung der Entwicklung und zum Erhalt der wertvollen Biotope und Lebensstätten Strukturen ist es erforderlich, den Landschaftsplan „Landschaftspark Marienfelde“ aufzustellen, der die naturschutzfachlichen Entwicklungsziele grundstücksbezogen konkretisiert und die notwendigen Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen darstellt.

Ziele - Gesamtgebiet

Ziel ist es, die Flächen von Bebauung freizuhalten und mit landschaftstypischen Biotopen und Elementen zu erhalten und zu entwickeln. Die Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der Flächen soll verbessert werden. Die Biodiversität und Funktionsfähigkeit der Flächen für den Biotopverbund soll unterstützt werden. Hierzu soll der Landschaftsplan konkrete Vorgaben zur naturschutzfachlichen Pflege der vorhandenen Grün- und Freiflächen machen.
Der Landschaftsplan wird zudem Flächen ausweisen, die zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft besonders geeignet sind, z.B. auf der ehemaligen Bezirksgärtnerei bzw. dem Grundstück Schichauweg 56 (ehemaliges Klärwerk), und damit den Wohnungsbau bzw. die Ansiedlung von Gewerbe im Bezirk beschleunigen und unterstützen.

ehemalige Bezirksgärtnerei

Abbildung 3: Die ehemalige Bezirksgärtnerei besitzt ein besonderes Potential für die Durchführung naturschutzfachlicher Kompensationsmaßnahmen. Neben Abriss und Begrünung der Gewächshausflächen eignen sich die Freilandflächen zur Entwicklung strukturreicher Wiesen, Trockenrasen und Gehölzflächen. Zu sehen ist hier die Fläche der ehemaligen Bezirksgärtnerei nach dem Abriss der Gebäude (rechte Teilfläche) und Auftrag von Mutterboden auf einer Teilfläche (linke Teilfläche) mit Stand November 2022.

Der Landschaftsplan berücksichtigt die Vorgaben des Flächennutzungsplans. Durch frühzeitige Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsamt wird sichergestellt, dass Festsetzungen des Landschaftsplans denen geltender Bebauungspläne nicht widersprechen.
Die Aufstellung von Landschaftsplänen lokaler Bedeutung liegt in der Zuständigkeit des Bezirks. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz (SenUMVK) wurde mit Schreiben vom 14.02.2020 gemäß § 12 Abs. 1 NatSchG Bln von der Planungsabsicht des Bezirks informiert.
Mit Schreiben vom 04.03.2020 hat die SenUMVK mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Aufstellung bestehen. Am 23.06.2020 hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Aufstellung des Landschaftsplans beschlossen und am 26.07.2022 die Änderung des Geltungsbereiches. Das Verfahren wird durch das Umwelt- und Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg durchgeführt.

Ziele - Teilflächen

Mit Blick auf die Teilflächen des Plangebiets, formuliert der Landschaftsplan folgende Ziele:

Grünanlagen Schlehenberg / Radarberg
  • • Lebensraumqualität, durch fachgerechte Pflege der Wiesenbereiche sowie dem Zulassen einer freien Sukzession der Gehölzflächen, erhöhen
Landwirtschaftsflächen nördlich des Freizeitparks
  • • Sicherung und Förderung der Kulturlandschaft durch Nutzung als Acker oder Grünland, Anlage eines Ackerrandstreifens; Historische Wegeverbindung zwischen Marienfelde und Lichtenrade erhalten und qualifizieren
Königsgrabengrünzug
  • • Aufwertung der Wiesen durch Optimierung der Pflege sowie fachgerechte Pflege geschützter Trockenrasenbiotope; Prüfung des Potentials zur Entsiegelung der Gewässersohle im Königsgraben
Grünzug Güteraußenring
  • • Fortführung der grünen Wegeverbindung vom Grünzug, über die ehemalige Bezirksgärtnerei, zum Diedersdorfer Weg
ehemaliges Klärwerksgelände
  • • Pflege und Qualifizierung der geschützten Trockenrasen, Wiesen- und Weideflächen; Entsiegelung und Begrünung nicht mehr benötigter Verkehrswege; Förderung störungsempfindlicher Tier- und Pflanzenarten durch beschränkte Erholungsnutzung
Umweltbundesamt
  • • Sicherung der hohen und qualitätvollen Durchgrünung des Forschungsstandortes; Sicherung eines grünen Puffers zwischen dem Grünzug Güteraußenring und den Forschungseinrichtungen; Herstellen einer Wegeverbindung zum Grünzug Güteraußenring
Kleingartenkolonie Birkholz
  • • Sicherung der Kleingartenkolonie inklusive der öffentlichen Durchwegung sowie weiterer öffentlicher Bereiche (Spielplatz, Bänke, Vereinslokal); Festsetzung mindestens eines hochstämmigen Obstgehölzes je Kleingartenparzelle ehemalige Bezirksgärtnerei
ehemalige Bezirksgärtnerei
  • • Sicherung des nördlichen Bereichs als Standort für Natur- und Umweltbildung (Ergänzung der angrenzenden Naturwacht); Entsiegelungspotentiale heben; Qualität der vorhandenen Biotope steigern; öffentliche Durchwegung im Süden herstellen (s. Abb. 2)
Freizeitpark Marienfelde
  • • Erstellung eines Pflegeplans zur Erhaltung und Qualifizierung der Wiesen-, Hecken- und Gehölzbereiche; Wasserversorgung des Wechselkrötenteichs sicherstellen