Am 26.07.2022 hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin in seiner Sitzung beschlossen, den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Landschaftsplans 7-L-6 „Landschaftspark Marienfelde“ zu ändern.
Der Entwurf des Landschaftsplans 7-L-6 befindet sich derzeit in Bearbeitung. Diese wird voraussichtlich noch bis in den Februar 2023 hinein andauern. Nach Fertigstellung des Entwurfs wird der Landschaftsplan gemäß § 12 Abs. 4 NatSchG Bln den Trägern öffentlicher Belange sowie anerkannten Naturschutzvereinigungen zur Beteiligung und zur Abgabe ihrer Stellungnahmen übergeben. Die Abgabe der Stellungnahmen erfolgt innerhalb einer festgesetzten Frist von mindestens einem Monat. Nach Abwägung der Stellungnahmen durch UmNat wird der Landschaftsplan ggf. angepasst. Anschließend erfolgt gemäß § 12 Abs. 5 NatSchG Bln die Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese wird rechtzeitig mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt für Berlin, im Internet sowie in anderer, geeigneter Weise hierrüber unterrichtet.
Landschaftsplan 7-L-6 Landschaftspark Marienfelde (in Aufstellung)
Inhaltsverzeichnis

Abbildung 1: Geltungsbereich des Landschaftsplans 7-L-6 Landschaftspark Marienfelde
Bild: Digitales Orthophoto Berlin (Geoportal Berlin)

Abbildung 2: Der Freizeitpark Marienfelde stellt einen weitläufigen und vielfältigen Erholungsraum dar. Er bildet das Kernstück des aufzustellenden Landschaftsplans.
Bild: Umwelt- und Naturschutzamt
Teilflächen des geplanten „Landschaftsparks Marienfelde“ sind im Eigentum öffentlicher Einrichtungen bzw. privater Dritter. Für mehrere Flächen gibt es konkrete Bestrebungen, vorhandene Freiflächen zu überbauen und in ihrer Nutzung zu verändern. Natur- und Landschaft im Planungsraum werden sich hierdurch wesentlich verändern.
Zur Steuerung der Entwicklung und zum Erhalt der wertvollen Biotope und Lebensstätten Strukturen ist es erforderlich, den Landschaftsplan „Landschaftspark Marienfelde“ aufzustellen, der die naturschutzfachlichen Entwicklungsziele grundstücksbezogen konkretisiert und die notwendigen Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen darstellt.

Abbildung 3: Die ehemalige Bezirksgärtnerei besitzt ein besonderes Potential für die Durchführung naturschutzfachlicher Kompensationsmaßnahmen. Neben Abriss und Begrünung der Gewächshausflächen eignen sich die Freilandflächen zur Entwicklung strukturreicher Wiesen, Trockenrasen und Gehölzflächen. Zu sehen ist hier die Fläche der ehemaligen Bezirksgärtnerei nach dem Abriss der Gebäude (rechte Teilfläche) und Auftrag von Mutterboden auf einer Teilfläche (linke Teilfläche) mit Stand November 2022.
Bild: rangerteam.marienfelde Naturwacht Berlin e.V. Björn Lindner
Der Landschaftsplan berücksichtigt die Vorgaben des Flächennutzungsplans. Durch frühzeitige Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsamt wird sichergestellt, dass Festsetzungen des Landschaftsplans denen geltender Bebauungspläne nicht widersprechen.
Die Aufstellung von Landschaftsplänen lokaler Bedeutung liegt in der Zuständigkeit des Bezirks. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz (SenUMVK) wurde mit Schreiben vom 14.02.2020 gemäß § 12 Abs. 1 NatSchG Bln von der Planungsabsicht des Bezirks informiert.
Mit Schreiben vom 04.03.2020 hat die SenUMVK mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Aufstellung bestehen. Am 23.06.2020 hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Aufstellung des Landschaftsplans beschlossen und am 26.07.2022 die Änderung des Geltungsbereiches. Das Verfahren wird durch das Umwelt- und Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg durchgeführt.
Umwelt- und Naturschutzamt
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