Soziodemografische Angaben

Auf dieser Seite finden Sie Daten zu soziodemografischen Merkmalen älterer Menschen im Bezirk Mitte. Die Daten werden in Form von interaktiven Karten und Tabellen dargestellt. Um die Daten abrufen zu können, fahren Sie mit der Maus über die Karte, bis ein Informationskasten erscheint. Methodische Hinweise und weitere Informationen zu den aufgeführten Merkmalen finden Sie am Ende der Seite.

Anteil älterer Menschen nach Geschlecht und Migrationshintergrund

Der Bezirk Mitte zählt zu den jüngeren Berliner Bezirken mit einem vergleichsweise geringen Anteil an älteren Einwohnenden. 18% der Bevölkerung sind 60 Jahre oder älter. Nach Friedrichshain-Kreuzberg ist das der zweitniedrigste Anteil.

Aufgeschlüsselt nach einzelnen Altersgruppen sind 5% der Bevölkerung zwischen 60 und 64 Jahre alt. Weitere 9% der Bevölkerung befinden sich in der Altersgruppe der 65-79-Jährigen. Knapp 4% der Bevölkerung sind 80 Jahre oder älter.

In Mitte zeigt sich berlinweit der höchste Anteil an älteren Menschen mit Migrationshintergrund. Mit zunehmendem Alter verringert sich sowohl der Anteil an Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund als auch an Männern.

Der Planungsraum Londoner Straße zeichnet sich durch den höchsten Anteil an älteren Menschen im Bezirk Mitte aus. 36% der Bevölkerung sind hier 60 Jahre oder älter. 14% der Bewohnerinnen und Bewohner sind 80 Jahre oder älter und zählen somit zur hochaltrigen Bevölkerung. Im Planungsraum Heidestraße leben anteilig die wenigsten älteren Menschen. 6% der hier lebenden Bevölkerung sind 60 Jahre oder älter. Der Anteil an älteren Menschen mit Migrationshintergrund variiert innerhalb des Bezirks stark.

Bevölkerungsentwicklung und -prognose älterer Menschen

Der Anteil älterer Menschen ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Am stärksten zeigte sich diese Entwicklung bei den Hochaltrigen. Im Vergleich zu den äußeren Bezirken fiel der Anstieg an Hochaltrigen in Mitte jedoch deutlich geringer aus.

Bis zum Jahr 2040 wird sich insbesondere der Anteil 65-79-Jähriger weiter erhöhen. Für die Gruppe der Hochaltrigen wird zwischen 2024 und 2040 ein Anstieg von 6,5% erwartet.

Auch auf kleinräumiger Ebene spiegelt sich diese Entwicklung wider. Der Anteil an 65-Jährigen und Älteren wird sich in allen Prognoseräumen – am stärksten in Gesundbrunnen und Zentrum bis zum Jahr 2040 deutlich erhöhen.

Empfangende von Grundsicherung im Alter

Im Bezirk Mitte zeigt sich berlinweit der höchste Anteil an Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter. 2024 bezogen 15,4 % der Einwohnerinnen und Einwohner über der Regelaltersgrenze, die in Berlin-Mitte außerhalb einer stationären Einrichtung leben, Grundsicherung im Alter nach SGB XII.

Innerhalb des Bezirks Mitte zeigt sich in den Prognoseräumen Gesundbrunnen, Wedding und Moabit ein höherer Anteil an Empfangenden von Grundsicherungsleistungen als im Prognoseraum Zentrum. Im Planungsraum Schulstraße fällt der Anteil mit mehr als 30% bezirksweit am höchsten aus. Ähnlich hoch ist er in den Planungsräumen Drontheimer Straße und Körnerstraße. Mit unter 5% fällt der Anteil in den Planungsräumen Heine-Viertel West, Unter den Linden, Heine-Viertel Ost und Londoner Straße bezirksweit am geringsten aus.

Methodische Hinweise

  • Wie erfolgt die kleinräumige Gliederung bezirklicher Daten?

    Unterhalb der Bezirksebene wird in Berlin das Raumbezugssystem der Lebensweltlich Orientierten Räume (LOR) angewendet. Es besteht aus drei räumlichen Ebenen, die hierarchisch gegliedert sind:

    • Prognoseräume (PGR) als oberste Ebene
    • Bezirksregionen (BZR) als mittlere Ebene
    • Planungsräume (PLR) als unterste Ebene

    Jeder Prognoseraum setzt sich aus mehrere Bezirksregionen zusammen, die wiederum aus mehreren Planungsräumen bestehen. In Reaktion auf Einwohner-und städtebauliche Entwicklungen wurden die LOR 2020 modifiziert. Der Bezirk Mitte gliedert sich laut aktueller LOR-Systematik in 4 Prognoseräume, 10 Bezirksregionen und 49 Planungsräume (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen).

  • Was bedeutet Migrationshintergrund und warum wird der Begriff kritisiert?

    Die statistische Kategorie „Migrationshingtergrund“ wurde mit dem Mikrozensus 2005 eingeführt und setzt sich aus unterschiedlichen Merkmalen zusammen. Laut Einwohnerregister Berlin liegt ein Migrationshintergrund vor, wenn Personen entweder:

    • außerhalb Deutschlands geboren sind,
    • eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen,
    • ein Einbürgerungs- oder Optionskennzeichen vorweisen oder
    • unter 18 Jahre alt sind, keine eigenen Migrationsmerkmale aufweisen, aber mit mindestens einem Elternteil mit Migrationshintergrund an der gleichen Adresse gemeldet sind (AfS Berlin-Brandenburg 2021)

    Die Verwendung des Begriffs „Migrationshintergrund“ ist umstritten. Kritisiert wird u.a. die Fremdzuschreibung, die von den betroffenen Personen als diskriminierend wahrgenommen werden kann. Zudem trägt die Einteilung in Personen mit und ohne Migrationshintergrund der Heterogenität der Zielgruppe nicht ausreichend Rechnung, indem unterschiedliche Lebenslagen und Biografien unberücksichtigt bleiben (Kajikhina et al. 2023). Die von der Bundesegierung berufene Fachkommission Integrationsfähigkeit empfiehlt daher die statistische Kategorie „Migrationshintergrund“ nicht mehr zu verwenden und stattdessen von „Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen“ zu sprechen (Fachkommission Integrationsfähigkeit). Bislang wird diese Empfehlung in der amtlichen Statistik noch nicht umgesetzt.

  • Wie wird die Bevölkerungsprognose berechnet?

    Basis der Bevölkerungsprognose ist die Ausgangsbevölkerung zu einem bestimmten Stichtag. Aus vergangenen Zeitreihen werden anschließend Bewegungsraten und -quoten bestimmter demografischer Einflussfaktoren berechnet. Dazu zählen Geburten- und Sterberaten sowie Wanderungsbewegungen durch Zu- und Wegzüge. Auch Wohnungsneubauten und die demografische Struktur der Neubaubezieherinnen und Neubaubezieher werden berücksichtigt. Für diese Einflussfaktoren werden anschließend Annahmen über die künftige Entwicklung innerhalb eines bestimmten Zeitraums getroffen (aktuell 2021-2040). Dabei werden drei mögliche Varianten berechnet, von denen die mittlere Variante als Arbeits- und Planungsgrundlage festgelegt wurde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen).

letzte Aktualisierung: 16.12.2025

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