Drucksache - 1959/V
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für das Genehmigen der Nutzung des öffentlichen Raums durch die Filmwirtschaft zügig ein Steuerungs- und Regelwerk erstellt und implementiert wird. Grundsätze und Kriterien dieses Steuerungs- und Regelwerkes soll der Interessenausgleich zwischen Rücksichtnahme und Achtung gegenüber den Erfordernissen des Lebensalltags und der Abendruhe der Anwohner*innen, der Situation der anliegenden Gewerbetreibenden, der Verkehrsteilnehmer*innen und der Parkraum-vignetteninhaber*innen einerseits sowie die Interessen von Filmwirtschaft und Berlin als Stadt auch des Filmschaffens sein. Des weiteren wird das BA ersucht, ebenso wie andere Bezirke (s. AGH-Drs. 18/21296, Okt. 2019), eine Übersicht zu führen und zugänglich zu machen, über die Anzahl, die jeweilige Dauer und die Stellen in Mitte, für die seit Januar 2017 bis einschl. Dezember 2019 Genehmigungen zur Sondernutzung des Straßenraums für die Filmwirtschaft erteilt wurden, sowie über die Gebühreneinnahmen daraus, die Häufigkeit und jeweilige Dauer der Nutzung jedes dieser Orte und die Dauer der jeweils dazu bewilligten Parkverbotszonen.
Erledigungsfrist: 10.06.2020 |
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