Drucksache - 1918/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und Finanzen
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.1918/V Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Eckwertebeschluss über die Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 und Einbringung einer Vorlage - zur Kenntnisnahme - bei der Bezirksverordnetenversammlung
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Allgemeines
Das Produktsummenbudget, die Zuweisung für sonstige Transferausgaben und die Einnahmevorgaben sind den Bezirken mit dem sogenannten Globalsummenschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 23.04.2019 übermittelt worden. Die diesbezüglichen Unterlagen wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses der BVV Mitte bereits zur Verfügung gestellt.
Auf der Grundlage von Hinweisen der Bezirke wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Finanzen eine sogenannte „technische Fortschreibung“ zur Fehlerkorrektur und Berücksichtigung sich auf die Bezirkszuweisung auswirkender Tatbestände geprüft. Über die Ergebnisse werden die Bezirke voraussichtlich noch im Laufe des Monats Juni dieses Jahres informiert. Im Rahmen dieser technischen Fortschreibung sollen nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen bisher noch nicht berücksichtigte Zugänge im Personalbereich aus der Beschlussfassung der AG Ressourcensteuerung vom 06.05.2019 umgesetzt werden. Der vorliegende Eckwertebeschluss nimmt diesen Sachverhalt bereits näherungsweise buchungstechnisch vorweg. Im weiteren Planaufstellungsverfahren sind sich hieraus und ggf. aus anderen fortzuschreibenden Tatbeständen ergebende Korrekturen zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 die Aufteilung der Globalbeträge und der Einnahmevorgaben nach Geschäftsbereichen und Ämtern (Anlage 2) beschlossen. Dem vorausgegangen sind u. a. Bedarfsanfragen und Gespräche mit den Geschäftsbereichen, wobei neben einer zentral veranlassten pauschalen prozentualen Anhebung sachverhaltsbezogen erkennbar notwendige Mehrbedarfe gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes 2019 insbesondere beim Erwerb beweglicher Sachen (A05), bei den pauschalierten Ausgaben (A09) und den freiwilligen Leistungen des T-Teils in dem vorgenannten Beschluss des Bezirksamtes für beide Planjahre berücksichtigt werden. Inhalt der genannten Gespräche war zudem der Mehrbedarf aus den Dienstkräfteanmeldungen der Geschäftsbereiche, welcher im Ergebnis zu einer Aufteilung des mit der oben genannten Beschlussfassung der AG Ressourcensteuerung gewährten Aufwuchses geführt hat. Ebenfalls bereits in den Beschluss der Eckwerte eingeflossen sind die politischen Schwerpunktsetzungen der Bezirksverordnetenversammlung, welche diese mit Beschluss zur Drucksache Nr. 1908/V zum Ausdruck gebracht hat. Weitere Angaben, die zur Bildung der vorliegenden Eckwerte geführt habe, können den folgenden Ausführungen ab Textziffer 2 entnommen werden.
Anlässlich der titelkonkreten Untersetzung sind innerhalb der Geschäftsbereiche im Rahmen der zugemessenen Beträge volumenneutrale, der jeweiligen Schwerpunktsetzung dienende Verlagerungen grundsätzlich möglich, sofern die nachfolgenden Ausführungen keine anderen Vorgaben enthalten. Die zu Grunde liegenden Berechnungstabellen können dabei unterstützend herangezogen werden.
Ergebnisse der Globalsummenzuweisung
Die Zuweisungsbeträge an den Bezirk (Kapitel 4500, Titel 38630) betragen für 2020 814.930.842 € und für 2021 838.201.423 €. Die Zusammensetzung der Globalzuweisungen im Vergleich zur Zuweisung 2019 kann der Anlage 1 entnommen werden.
Jahresabschluss des vorletzten Haushaltsjahres
Der Bezirk Mitte hat im Haushaltsjahr 2018 einen kassenmäßigen Überschuss in Höhe von 19.591.281 € erwirtschaftet, welcher entsprechend der gültigen Haushaltssystematik im Haushaltsjahr 2020 zu veranschlagen ist. Im Haushaltsjahr 2021 ist gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen zunächst nur ein Merkansatz in Höhe von 1.000 € vorzusehen.
Ausgaben bezüglich des Produktsummenbudgets
Ausnahmen bilden die zugewiesenen Budgets für den T- Teil Rest inkl. Unfallkasse sowie die freiwilligen Leistungen (siehe Anlagen 3a und 3b). Diese sind Bestandteil des Produktsummenbudgets und wurden insofern vom grundsätzlichen Vorgehen der Ansatzfortschreibung 2019 mit Bewilligung von Mehrbedarfen sowie politischer Schwerpunktsetzungen erfasst. Hinzu kommt bei den freiwilligen Leistungen eine zentral veranlasste pauschale Erhöhung um 5 Prozentpunkte, ebenfalls bezogen auf den Ansatz des Haushaltsjahres 2019. Damit ist eine erheblich höhere pauschale Anhebung erfolgt als die durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommene pauschale Erhöhung um 5 Prozentpunkte des entsprechenden Teilplafonds für Tariferhöhungen an Zuwendungsempfänger.
Die Systematik der Veranschlagung der Hochbauunterhaltung für Schulen im Einzelplan 37 wird beibehalten. Um eine verbesserte Ausgabensteuerung der Mittel für die Hochbauunterhaltung außerhalb von Schulen zu erreichen, wird mit Ausnahme der Mittel für die kleine bauliche Unterhaltung und der Hochbauunterhaltung des Straßen- und Grünflächenamtes eine Zentralisierung bei Kapitel 3306 vorgenommen. Eine Aufteilung der Summe erfolgt im Rahmen der jährlichen Bauunterhaltungsplanung.
Transferausgaben (Z-Teil) außerhalb des Produktsummenbudgets
Die Eckwerte basieren auf den Zuweisungen der Teilbereiche bzw. innerhalb der Teilbereiche wurde eine Verteilung anteilig auf der Grundlage des Ist 2018 vorgenommen (Anlagen 6 und 6a). Umgliederungen sind ausschließlich zu Gunsten bzw. zu Lasten der verschiedenen Transferteilbereiche unter Einhaltung der Gesamtzuweisung für Transferausgaben außerhalb des Produktsummenbudgets eines Geschäftsbereichs/Amtes möglich. Einnahmen
Die Bemessung der Einnahmevorgabe an die Geschäftsbereiche erfolgt in den Einnahmefeldern E 04 (Erstattung von Transferausgaben) und E 05 (Entgelte für Kinderbetreuung nach TKBG) in Höhe der Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen. Die in der Anlage 2 aufgeführten Beträge sind von den entsprechenden Geschäftsbereichen/Ämtern in den jeweiligen Einnahmefeldern zu veranschlagen. Die Aufteilung der Einnahmen E 04 kann der Anlage 7 entnommen werden.
Haushaltsjahr 2021
Für das Planjahr 2021 sind grundsätzlich die Ansätze aus 2020 zu übernehmen. Im Einzelfall bestehende abweichende Vorgaben für 2021 gemäß den Anlagen 2 bis 7 sind zu beachten.
Um den gleichen Budgetrahmen wie für das Haushaltsjahr 2020 zu erreichen, werden zum Ausgleich pauschalen Minderausgaben i. H. v. 9.823.000 € ausgebracht (Kapitel 4500 Titel 97203 und 46201). Der genannte Betrag beinhaltet analog die für das Haushaltsjahr 2021 vorzusehenden pauschalen Minderausgaben für Gegenfinanzierung der Personalausgaben, wie in Textziffer 5. beschrieben. Wie im Planjahr 2020, ist temporär zusätzlich eine pauschale Minderausgabe für Personalausgaben für zu erwartende Zuwächse aus der technischen Fortschreibung i. H. v. 2.695.000 € zu bilden.
Die ohne den temporären Anteil gebildete Pauschale Minderausgabe liegt rechnerisch unterhalb der gemäß Aufstellungsrundschreiben 2020/2021 - AR 20/21 hier Textziffer 5.3.2 zulässigen 1 %-Grenze. Sie ist im Wege der Haushaltswirtschaft 2021 und/oder in 2019 durch einen positiven Jahresabschluss zu erwirtschaften.
Die Geschäftsbereiche bzw. Ämter haben nunmehr der SE Personal und Finanzen die titelkonkrete Untersetzung der Eckwerte bis zum 21.06.2019 aufzuliefern. Der Beschluss des Bezirksamtes über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 ist für den 06.08.2019 vorgesehen.
Rechtsgrundlagen:
§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1, 36 Abs. 2 f) BezVG, § 26a LHO
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Auf die Anlagen 1 - 7 wird verwiesen.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Auf die Anlage 2 wird verwiesen.
Berlin, den 04.06.2019
Stephan von Dassel Bezirksbürgermeister |
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