Drucksache - 1918/V  

 
 
Betreff: Eckwertebeschluss über die Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 und Einbringung einer Vorlage - zur Kenntnisnahme - bei der Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 06.06.2019
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 3a
6. Anlage 3b
7. Anlage 4
8. Anlage 4a
9. Anlage 5
10. Anlage 6
11. Anlage 6a
12. Anlage 7

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.1918/V

Mitte von Berlin

                                                             

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Eckwertebeschluss über die Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 und Einbringung einer Vorlage - zur Kenntnisnahme - bei der Bezirksverordnetenversammlung

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Allgemeines

 

Das Produktsummenbudget, die Zuweisung für sonstige Transferausgaben und die Einnahmevorgaben sind den Bezirken mit dem sogenannten Globalsummenschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 23.04.2019 übermittelt worden. Die diesbezüglichen Unterlagen wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses der BVV Mitte bereits zur Verfügung gestellt.

 

Auf der Grundlage von Hinweisen der Bezirke wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Finanzen eine sogenannte „technische Fortschreibung“ zur Fehlerkorrektur und Berücksichtigung sich auf die Bezirkszuweisung auswirkender Tatbestände geprüft. Über die Ergebnisse werden die Bezirke voraussichtlich noch im Laufe des Monats Juni dieses Jahres informiert. Im Rahmen dieser technischen Fortschreibung sollen nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen bisher noch nicht berücksichtigte Zugänge im Personalbereich aus der Beschlussfassung der AG Ressourcensteuerung vom 06.05.2019 umgesetzt werden. Der vorliegende Eckwertebeschluss nimmt diesen Sachverhalt bereits näherungsweise buchungstechnisch vorweg. Im weiteren Planaufstellungsverfahren sind sich hieraus und ggf. aus anderen fortzuschreibenden Tatbeständen ergebende Korrekturen zu berücksichtigen.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 die Aufteilung der Globalbeträge und der Einnahmevorgaben nach Geschäftsbereichen und Ämtern (Anlage 2) beschlossen. Dem vorausgegangen sind u. a. Bedarfsanfragen und Gespräche mit den Geschäftsbereichen, wobei neben einer zentral veranlassten pauschalen prozentualen Anhebung sachverhaltsbezogen erkennbar notwendige Mehrbedarfe gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes 2019 insbesondere beim Erwerb beweglicher Sachen (A05), bei den pauschalierten Ausgaben (A09) und den freiwilligen Leistungen des T-Teils in dem vorgenannten Beschluss des Bezirksamtes für beide Planjahre berücksichtigt werden. Inhalt der genannten Gespräche war zudem der Mehrbedarf aus den Dienstkräfteanmeldungen der Geschäftsbereiche, welcher im Ergebnis zu einer Aufteilung des mit der oben genannten Beschlussfassung der AG Ressourcensteuerung gewährten Aufwuchses geführt hat. Ebenfalls bereits in den Beschluss der Eckwerte eingeflossen sind die politischen Schwerpunktsetzungen der Bezirksverordnetenversammlung, welche diese mit Beschluss zur Drucksache Nr. 1908/V zum Ausdruck gebracht hat. Weitere Angaben, die zur Bildung der vorliegenden Eckwerte geführt habe, können den folgenden Ausführungen ab Textziffer 2 entnommen werden.

 

Anlässlich der titelkonkreten Untersetzung sind innerhalb der Geschäftsbereiche im Rahmen der zugemessenen Beträge volumenneutrale, der jeweiligen Schwerpunktsetzung dienende Verlagerungen grundsätzlich möglich, sofern die nachfolgenden Ausführungen keine anderen Vorgaben enthalten. Die zu Grunde liegenden Berechnungstabellen können dabei unterstützend herangezogen werden.

 

Ergebnisse der Globalsummenzuweisung

 

Die Zuweisungsbeträge an den Bezirk (Kapitel 4500, Titel 38630) betragen für 2020 814.930.842 € und für 2021 838.201.423 €. Die Zusammensetzung der Globalzuweisungen im Vergleich zur Zuweisung 2019 kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Jahresabschluss des vorletzten Haushaltsjahres

 

Der Bezirk Mitte hat im Haushaltsjahr 2018 einen kassenmäßigen Überschuss in Höhe von 19.591.281 € erwirtschaftet, welcher entsprechend der gültigen Haushaltssystematik im Haushaltsjahr 2020 zu veranschlagen ist. Im Haushaltsjahr 2021 ist gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen zunächst nur ein Merkansatz in Höhe von 1.000 € vorzusehen.

 

Ausgaben bezüglich des Produktsummenbudgets

 

  • Das Produktsummenbudget, beträgt in 2020 684.067.842 € und in 2021 702.495.423 € (jeweils zuzüglich eines vertikalen Wertausgleichs in Höhe von 1.160.000 €). Aus dem Produktsummenbudget sind die sogenannten steuerbaren Ausgaben (A-Teil ohne A 10), die Personalausgaben (ohne Fremdfinanzierungen), die Transferausgaben des so genannten T-Teils sowie die pagatorisierten kalkulatorischen (budgetunwirksamen) Kosten zu finanzieren.

 

  • Die Bemessung der Eckwerte erfolgte nach unterschiedlichen Berechnungsmodellen, wobei grundsätzlich als Basis die Ansätze des Jahres 2019 herangezogen und auch unter Berücksichtigung etwaiger Mehrbedarfe und politischer Schwerpunktsetzungen sachverhaltsbezogen, wie unter Textziffer 1. beschrieben fortgeschrieben wurden. In Teilbereichen erfolgte eine produktorientierte Zuweisung, welches insbesondere auf den T-Teil zutrifft, wobei in diesem Bereich die Eckwerte im Wesentlichen auf der Grundlage der von der Senatsverwaltung für Finanzen berechneten Teilbudgets gebildet wurden. In anderen Bereichen (insbesondere A-Teil) erfolgte nicht zuletzt auf Grund der notwendigen Einhaltung von durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Mindeststandards bzw. Veranschlagungsleitlinien eine rein kamerale Berechnung.

 

  • Die Teilbudgets bzw. Transferanteile der Teilbudgets des T-Teils wurden in der von der Senatsverwaltung für Finanzen berechneten Höhe an die Geschäftsbereiche weitergereicht und sind auch in dieser Höhe zu veranschlagen (siehe Anlage 3). Das Transferbudget für die Beförderung behinderter Kinder wurde in beiden Haushaltsjahren um jeweils 300.000 € erhöht. Die Zuweisungshöhe stellt einerseits die Zielgröße für eine auskömmliche Veranschlagung dar, die im Rahmen der Nachschau von der Senatsverwaltung für Finanzen geprüft wird. Anderseits ist sie die Berechnungsgrundlage für die Basiskorrektur. Eine abweichend höhere Veranschlagung ist grundsätzlich zulässig.

 

Ausnahmen bilden die zugewiesenen Budgets für den T- Teil Rest inkl. Unfallkasse sowie die freiwilligen Leistungen (siehe Anlagen 3a und 3b). Diese sind Bestandteil des Produktsummenbudgets und wurden insofern vom grundsätzlichen Vorgehen der Ansatzfortschreibung 2019 mit Bewilligung von Mehrbedarfen sowie politischer Schwerpunktsetzungen erfasst. Hinzu kommt bei den freiwilligen Leistungen eine zentral veranlasste pauschale Erhöhung um 5 Prozentpunkte, ebenfalls bezogen auf den Ansatz des Haushaltsjahres 2019. Damit ist eine erheblich höhere pauschale Anhebung erfolgt als die durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommene pauschale Erhöhung um 5 Prozentpunkte des entsprechenden Teilplafonds für Tariferhöhungen an Zuwendungsempfänger.

 

  • Die Bemessung der steuerbaren Ausgaben im Bereich der Ausgabenfelder A 05 (bewegliches Vermögen) und A 09 (pauschalierte Ausgaben) ist ebenfalls nach dem grundsätzlichen Vorgehen der Ansatzfortschreibung 2019 erfolgt. Zusätzlich wurden diese um eine zentral veranlasste pauschale Anhebung um 10 Prozentpunkte aufgestockt sowie die Anmeldung zur Investitionsplanung 2019-2023 grundsätzlich berücksichtigt. Für das Planjahr 2021 konnten jedoch zur Einhaltung des Budgetrahmens nicht alle Anmeldungen Berücksichtigung finden. Sachverhaltsbezogenen Mehrbedarfe und politischen Schwerpunktsetzungen sind zudem berücksichtigt.

 

  • Die Ausgabenfelder A03 (Tiefbauunterhaltung) und A 04 (Grünflächenunterhaltung) wurden für das Haushaltsjahr 2020 mit einer politischen Schwerpunktsetzung von insgesamt zusätzlichen 1.300.000 € versehen. Dabei wurde für A03 der Eckwert um 300.000 € über der Leitline bemessen und für A04 der Ansatz des Jahres 2019 zuzüglich 1.000.000 € als Eckwert vorgesehen.

 

  • Die Veranschlagung der Hochbauunterhaltung (A02) erfolgt gemäß der vorgegebenen Leitlinie. Für das Haushaltsjahr 2020 wird zusätzlich ein Nachholbetrag ausgehend entsprechender Minderausgaben des Haushaltsjahres 2018 eingeplant. (siehe Anlage 5)

 

Die Systematik der Veranschlagung der Hochbauunterhaltung für Schulen im Einzelplan 37 wird beibehalten. Um eine verbesserte Ausgabensteuerung der Mittel für die Hochbauunterhaltung außerhalb von Schulen zu erreichen, wird mit Ausnahme der Mittel für die kleine bauliche Unterhaltung und der Hochbauunterhaltung des Straßen- und Grünflächenamtes eine Zentralisierung bei Kapitel 3306 vorgenommen. Eine Aufteilung der Summe erfolgt im Rahmen der jährlichen Bauunterhaltungsplanung.

 

  • Der Bedarf für das Ausgabenfeld A 08 (Grundstücksbewirtschaftung) basiert auf dem Ist des Haushaltsjahres 2018 unter der Berücksichtigung der von den betroffenen Bereichen übermittelten Fortschreibungstatbestände. Hierzu zählen insbesondere Neuanmietungen von Büroflächen. Näheres ist den beigefügten Anlagen 4 und 4a zu entnehmen.              
     
  • Lehr- und Lernmittel (A 01) wurden jeweils in Höhe der Veranschlagungsleitlinie zuzüglich eines Nachholbetrages für das Haushaltsjahr 2020 zugewiesen.

 

  • Bei der Veranschlagung ist folgendes zu beachten: Zur Einhaltung von Mindeststandards bzw. der Veranschlagungsleitlinien und zur auskömmlichen Finanzierung sind Verlagerungen zu Lasten der Ausgabefelder A 01, A 02, A 03, A 07 und A 08 nicht zulässig. Ausgaben für Aus- und Fortbildung (Titel 525 01) sollen nur fachspezifische Ausgaben enthalten.

 

  • Die Veranschlagung der Personalmittelsumme erfolgte auf der Basis des Aufstellungsrundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen unter Beachtung weiterer Berechnungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen für den Personalplafond sowie der Personalmittelrichtwerte, fortgeschrieben u.a. um Stellenabgänge und -zugänge sowie die von der Senatsverwaltung für Finanzen anerkannten Fortschreibungstatbestände (z.B. aus der AG Ressourcensteuerung). Bei der Eckwerteermittlung wurden diese Sachverhalte bereits berücksichtigt, sofern ihr Umfang bereits feststeht. Teilweise sind hierzu noch Änderungen im Rahmen der technischen Fortschreibung zu erwarten, die ggf. im Rahmen einer Nachschiebeliste im Bezirkshaushalt zu berücksichtigen sind.              

    Da die bezirkliche Personalmittelplanung bereits die erst mit der technischen Globalsummenfortschreibung wirksam werdenden Auswirkungen des 30 Mio.-EUR-Paketes der AG Ressourcensteuerung enthält, sind diese bis zum tatsächlichen Mittelzugang in der technischen Fortschreibung mittels pauschaler Minderausgabe temporär zu neutralisieren. Darüber hinaus wird eine pauschale Minderausgabe ausgebracht, da Einspareffekte bei Stellen(nach-)besetzungen aufgrund von Personalmangel erwartet werden

Transferausgaben (Z-Teil) außerhalb des Produktsummenbudgets

 

Die Eckwerte basieren auf den Zuweisungen der Teilbereiche bzw. innerhalb der Teilbereiche wurde eine Verteilung anteilig auf der Grundlage des Ist 2018 vorgenommen (Anlagen 6 und 6a). Umgliederungen sind ausschließlich zu Gunsten bzw. zu Lasten der verschiedenen Transferteilbereiche unter Einhaltung der Gesamtzuweisung für Transferausgaben außerhalb des Produktsummenbudgets eines Geschäftsbereichs/Amtes möglich.

Einnahmen

 

  • Der Eckwert für das Einnahmefeld E03 (Verwaltungseinnahmen) beruht mit Ausnahme des Titels 11202 (Geldbußen Parkraumbewirtschaftung) auf den Berechnungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Aufteilung auf die Geschäftsbereiche erfolgte prozentual an den bereinigten Gesamteinnahmen 2018 analog der Berechnung der SenFin. Die Vorgabe für die Geldbußen beruht auf aktuellen Hochrechnungen der Einnahmen.

 

Die Bemessung der Einnahmevorgabe an die Geschäftsbereiche erfolgt in den Einnahmefeldern E 04 (Erstattung von Transferausgaben) und E 05 (Entgelte für Kinderbetreuung nach TKBG) in Höhe der Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen. Die in der Anlage 2 aufgeführten Beträge sind von den entsprechenden Geschäftsbereichen/Ämtern in den jeweiligen Einnahmefeldern zu veranschlagen. Die Aufteilung der Einnahmen E 04 kann der Anlage 7 entnommen werden.

 

  • Darüber hinaus werden durch das Bezirksamt auch Vorgaben für die Einnahmefelder E 01 (zweckgebundene Einnahmen) und E 02 (managementbedingte Einnahmen) gemacht (siehe Anlage 2), sofern nicht eine zwingende unmittelbare Ausgabenkorrespondenz gegeben ist. Die Vorgabe umfasst im Feld E 01 vornehmlich die erwarteten Abführungen aus der Parkraumbewirtschaftung an den Haushalt (Gewinnabführung und Regiekosten), Erstattungen des JobCenters für Personal- und Sachausgaben der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Personalkostenerstattung aus Gestellungsverträgen im Jugendamt, die erwarteten Erstattungen für Bauvorbereitungsmittel sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Im Feld E 02 werden ausschließlich Einnahmen aus Grundstücksverkaufserlösen vorgegeben. Der Eckwert für die Grundstücks-verkaufserlöse entspricht den erstmals durch die Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Höchstbeträgen.

 

  • In eigener Verantwortung können weitere, nicht bereits in die Vorgabe einbezogene Einnahmen E 01 und E 02 veranschlagt werden, sofern deren kassenwirksame Vereinnahmung im entsprechenden Planjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als gesichert gegenüber der SE Personal und Finanzen dokumentiert werden kann. Über die jeweilige Verwendung wird im Rahmen der Revision entschieden. Die eigenverantwortliche Veranschlagung von Einnahmen mit einer unmittelbaren ausgabeseitigen Zweckbindung bleibt davon unberührt.

 

Haushaltsjahr 2021

 

r das Planjahr 2021 sind grundsätzlich die Ansätze aus 2020 zu übernehmen. Im Einzelfall bestehende abweichende Vorgaben für 2021 gemäß den Anlagen 2 bis 7 sind zu beachten.

 

Um den gleichen Budgetrahmen wie für das Haushaltsjahr 2020 zu erreichen, werden zum Ausgleich pauschalen Minderausgaben i. H. v. 9.823.000 € ausgebracht (Kapitel 4500 Titel 97203 und 46201). Der genannte Betrag beinhaltet analog die für das Haushaltsjahr 2021 vorzusehenden pauschalen Minderausgaben für Gegenfinanzierung der Personalausgaben, wie in Textziffer 5. beschrieben. Wie im Planjahr 2020, ist temporär zusätzlich eine pauschale Minderausgabe für Personalausgaben für zu erwartende Zuwächse aus der technischen Fortschreibung i. H. v. 2.695.000 € zu bilden.

 

Die ohne den temporären Anteil gebildete Pauschale Minderausgabe liegt rechnerisch unterhalb der gemäß Aufstellungsrundschreiben 2020/2021 - AR 20/21 hier Textziffer 5.3.2 zulässigen 1 %-Grenze. Sie ist im Wege der Haushaltswirtschaft 2021 und/oder in 2019 durch einen positiven Jahresabschluss zu erwirtschaften.

 

 

Die Geschäftsbereiche bzw. Ämter haben nunmehr der SE Personal und Finanzen die titelkonkrete Untersetzung der Eckwerte bis zum 21.06.2019 aufzuliefern. Der Beschluss des Bezirksamtes über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 ist für den 06.08.2019 vorgesehen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1,  36 Abs. 2 f) BezVG, § 26a LHO

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Auf die Anlagen 1 - 7 wird verwiesen.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Auf die Anlage 2 wird verwiesen.

 

 

 

Berlin, den 04.06.2019

 

 

 

 

Stephan von Dassel

Bezirksbürgermeister

 
 

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