Drucksache - 1875/V
Seit Jahren ruft die „Boycott, Divestment and Sanctions“-Bewegung (BDS) mit antisemitischen Argumentationsmustern und Methoden auch in Deutschland zum Boykott gegen Israel, gegen israelische Waren und Dienstleistungen, israelische Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sportlerinnen und Sportler auf. Der allumfassende Boykottaufruf führt in seiner Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jüdischen Glaubens als Ganzes. Dies ist inakzeptabel und scharf zu verurteilen.
Das Bezirksamt wird daher ersucht: - jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen in aller Konsequenz entschlossen entgegenzutreten und die BDS-Kampagne und den Aufruf zum Boykott von israelischen Waren oder Unternehmen sowie von israelischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Künstlerinnen und Künstlern oder Sportlerinnen und Sportlern zu verurteilen - keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung oder von Gruppierungen, die deren Ziele aktiv verfolgen, zu unterstützen. - Einrichtungen, die unter bezirklicher Verwaltung stehen, sowie Einrichtungen des Landes Berlin und sämtliche öffentlichen Räumlichkeiten, keinen Organisationen zur Verfügung zu stellen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen. - keine Organisationen finanziell zu fördern, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen. - keine Projekte finanziell zu fördern, die zum Boykott Israels aufrufen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen. - sämtliche in Mitte aktiven Organisationen und Institutionen dazu aufzurufen, sich dieser Haltung anzuschließen und dem BDS weder Räumlichkeiten noch finanzielle oder ideelle Unterstützung zu geben. Sollte dies dennoch geschehen, soll das Bezirksamt im Falle öffentlicher Förderung dieser Antisemitismus-Unterstützenden durch den Bezirk oder das Land Berlin, die Förderung unverzüglich einstellen, solange BDS von ihnen unterstützt wird, oder diese - bei wiederholten Vergehen - gänzlich und endgültig streichen.
Der kritische Umgang mit der israelischen Regierungspolitik ist von der Meinungs-, Presse und Äußerungsfreiheit geschützt und ist daher selbstverständlich genauso in Deutschland wie in Israel erlaubt.
Erledigungsfrist: 10.10.2019 |
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