Drucksache - 1745/V
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie ist das aktuell gültige Planungsrecht/der aktuelle Bebauungsplan im Monbijoupark und welche Nutzungen – insbesondere „kultureller Art“ - können dadurch im Bereich der „Märchenhütten“ bzw. „Monbijou-Theater“ mittel- bis langfristig „rechtssicher“ genehmigt werden? 2. Gibt es die Möglichkeit, auf Grundlage von a. Planungsrecht (Bebauungsplan), b. Berliner Straßengesetz (BerlStrG), c. Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Grünanlagengesetz (GrünanlG) oder d. Vergaberecht 3. Welche Wirkung hat die Einstellung des aktuellen Bebauungsplanverfahrens auf künftige Genehmigungen/Erlaubnisse für kulturelle „parkverträgliche Nutzungen“ im Monbijoupark– können diese rechtssicher erteilt werden oder steht die Nutzung der Widmung als öffentliche Grünanlage entgegen?
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