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Betreff: |
Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Arminiusmarkthalle vom 26.01.2015: Wer wusste wann was? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Verfasser: | Neugebauer, Schneider, Kurt | |
Drucksache-Art: | Dringlichkeitsanfrage | Dringlichkeitsanfrage |
Beratungsfolge: |
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Wir fragen das Bezirksamt: - Wann hat das Bezirksamt das Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 26.01.2015 erhalten bzw. hiervon Kenntnis bekommen, in welchem die Position des Hauses vom 28.09.2001 widerrufen wird, eine behindertengerechte Toilette sei nicht notwendig, da es zumutbar sei, als BetroffeneR im Rathaus Tiergarten das WC aufzusuchen?
- Sofern das Schreiben dem Bezirksamt seit längerer Zeit vorlag: Warum hat das Bezirksamt am Inhalt des Schreibens vom 28.09.2001 festgehalten, die Stellungnahme von 2015 gegenüber der BVV mit keinem Wort erwähnt und welche Schritte wurden in den letzten drei Jahren unternommen, um dem Inhalt des Schreibens Folge zu leisten: „Die veränderten Nutzungsbedingungen sind daher amtlich durch das zuständige Bauordnungsamt festzustellen.“?
- Sofern das Schreiben dem Bezirksamt bisher nicht vorlag: Sieht das Bezirksamt in der fehlenden Versendung des Schreibens durch die Absenderin an das Bezirksamt eine Mitverantwortung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in den vergangenen drei Jahren für das bisher fehlende WC in der Arminiusmarkthalle, da das Bezirksamt davon ausgegangen ist, dass das Schreiben vom 28.09.2001 weiterhin aktuell ist?
Begründung der Dringlichkeit: Das Schreiben wurde erst am 13. 11. 2018 (Dienstag) den Fraktionen bekannt. |
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