Drucksache - 1512/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1512/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme – Temporäre Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines mobilen Treffpunkts (Huttenkiez) Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1512/V)
Das BzA wird ersucht, umgehend die Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung i.S.d. § 6 Abs. 5 GrünanlG zur Aufstellung eines „mobilen Treffpunktes“ für 2 (zwei) Jahre, in einer wie für einen Bauwagen ähnlichen Form, gegebenenfalls unter Auflagen, im „Huttenkiez“ auf dem Spielplatz Wiebestraße 38 zu prüfen und zeitnah positiv zu bescheiden.
Die Errichtung eines „mobilen Treffpunktes“ in den benannten Örtlichkeiten ist eine sinnvolle Ergänzung und Aufwertung des Spielplatzes, welche vor Ort bereits jetzt benötigt wird.
Die Gegebenheiten an der bereits benannten Örtlichkeit sind auch zur Aufstellung eines „mobilen Treffpunktes“ durchaus geeignet.
Nach Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Sondernutzungs-genehmigung oder, sofern zwingende Gründe zur Versagung einer Sonder-nutzungsgenehmigung vorliegen, ist diesbezüglich der BVV Bericht zu erstatten.
Das Bezirksamt hat am 04.06.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Thematik der Nutzung des Kinderspielplatzes in der Wiebestraße 38 für die Auf-stellung eines mobilen Treffpunktes wurde aus der Sicht des Fachamtes in einer Sitzung des Bezirksamtes Mitte im Juli 2018 erläutert. Der Stadtrat für Stadtentwicklung nahm mit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 0413/V zum Sachverhalt Stellung. In der Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt am 3.12.2018 erläuterte die zuständige Bezirksstadträtin die Problemlage.
Die eindeutige Position des Bezirksamtes wird auch in dieser Vorlage vertreten.
Der Antrag auf Errichtung eines mobilen Treffpunktes (Huttenkiez) kann nach ausführlicher Bewertung und rechtlicher Abwägung aus folgenden Gründen nicht genehmigt werden.
1. Der Spielplatz Wiebestraße ist entsprechend § 1 (1) i.V.m. § 2 (1) des Gesetzes zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612) als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet.
Grünanlagen dienen entweder der Erholung der Bevölkerung oder/und haben für das Stadtbild oder/und die Umwelt eine besondere Bedeutung.
Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt (vgl. § 6 GrünanlG).
Eine abweichende Nutzung kann nur genehmigt werden wenn das überwiegende öffentliche Interesse dies erfordert und die Folgenbeseitigung gesichert ist. Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, ob andere Standorte eine geringere Beeinträchtigung der Anlage zur Folge haben. Zudem sind in Moabit bereits mehrere nachbarschaftliche Treffpunkte etabliert (B8, Schlupfwinkel, Moabiter Stadtschloss).
2. Die Nutzung von Teilen des Kinderspielplatzes als mobilen Treffpunkt widerspricht auch den Zielen des Gesetzes über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspiel-platzgesetz) vom 15. Januar 1979 (GVBl. S. 90), in der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 388), geändert durch Art. XI des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617).
Die Gesamtversorgung ist defizitär, so dass die Versorgungseinheit des Spielplatzes Wiebestraße ein Bedarfsschwerpunkt mit Dringlichkeit ist. Es fehlen in diesem Gebiet Spielplatzflächen von über drei großen Spielplätzen (2.000 qm/ Spielplatz). Dieses Defizit wird auf dem einzigen Spielplatz Wiebestraße 38 kompensiert.
Für die Bemessung des Bedarfs an öffentlicher Spielplatzfläche gilt je Versorgungs-bereich ein Richtwert von 1 m² nutzbarer Fläche je Einwohner. Von diesem Zielwert ist Mitte weit entfernt. Jede weitere Nutzung, die nicht ausdrücklich der Erweiterung des Spielangebotes dient, verschlechtert diese Bilanz und ist folgerichtig abzulehnen.
In unmittelbarer Nähe, in der Kaiserin-Augusta-Allee, ging ein Spielplatz durch den Schulneubau verloren. Dies kann nur kompensiert werden, wenn Ersatzflächen für den Spielplatzneubau durch das Bezirksamt Mitte zur Verfügung gestellt werden.
Das Bezirksamt hat in den Zustand des Spielplatzes in 2018 rund 100.000 Euro zur Reparatur bzw. zum Austausch beschädigter Spielgeräte investiert. Weitere Verluste an öffentlichem Grün sind im Sinne der übergeordneten Ziele nicht akzeptabel.
Das Umwelt- und Naturschutzamt bewertet den „Öffentlichen Kinderspielplatz Wiebestraße 38“ auf der Grundlage der Spielplatzentwicklungsplanung wie folgt: und fügt folgende Argumente zur Ablehnung des Beschlusses hinzu:
3. Der Spielplatz liegt in einer mit öffentlichen Kinderspielplätzen unterversorgten Versorgungseinheit.
Die altersgemäße Unterteilung zeigt in der Altersgruppe der 0-6-jährigen den größten Anteil. Der Spielplatz Wiebestraße 38 trägt mit dem Schwerpunkt der Kleinkindausrichtung dem Einwohnergefüge der Kinder Rechnung, ebenso wie dem infrastrukturellen Bedarf der naheliegenden Kitaeinrichtungen.
4. Der Anteil der von Transferleistungen (Kernindikator KID 5, SRO BA Mitte) abhängigen Kinder in dem Planungsraum Huttenkiez von 64% ist hoch, hier muss der besondere Bedarf von öffentlichen Erholungs- und Spielflächen Berücksichtigung finden, da diese Kinder im besonderen Maße ausschließlich auf verfügbaren öffentlichen Grün- und Erholungsflächen und Spielplätzen für die soziale Teilhabe zurückgreifen können.
5. Im Kiez befinden sich zwei Kindertagesstätten, eine Schule und ein Standort des Jobcenter Berlin-Mitte. Die unmittelbar an den Kinderspielplatz Wiebestraße 38 anliegende Kita Huttenstraße hat eine Kapazität von 85 Kindern, in 80 Meter Entfernung befindet sich die Kita Elfenbein mit 35 Kindern.
Auch aus dieser Konstellation ist der Spielplatz ohne Abstriche notwendig.
Zusammenfassend ist aus der fachlichen Sicht der Spielplatzentwicklungsplanung festzustellen, dass der Spielplatz Wiebestraße 38 entsprechend der Kinderein-wohnerstruktur derzeit genutzt und jede Fläche des Spielplatzes für die Versorgung der unterversorgten und sozialräumlich schlecht gestellten Versorgungseinheit benötigt wird.
Im Sinne des Kindeswohls ist eine weitere Verknappung der Fläche aus fachlicher Sicht nicht zu befürworten.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 04.06..2019 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler |
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