Drucksache - 1421/V  

 
 
Betreff: Soziale Erhaltungsziele konsequenter durchsetzen: die Umwandlung von
Miet- in Eigentumswohnungen in Abwendungsvereinbarungen ausschließen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Schneider, F.Bertermann und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 11.09.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftig in den Gebieten des sozialen Erhaltungsrechts gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB Abwendungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechts dahingehend zu verschärfen, dass sich die potenziellen Käufer auf den vollständigen Verzicht der Ausnahmetatbestände des § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 bis 6 BauGB und damit auch auf die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnungen verpflichten müssen. Die Abwendungsvereinbarungen müssen Regelungen enthalten, mit denen ausgeschlossen wird, dass der potenzielle Käufer die in der Immobilie vorhandenen Wohnungen in Einzeleigentum Eigentumswohnungen umwandelt.

 

Begründung:

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wendet in Abwendungsvereinbarungen bereits entsprechende Formulierungen und Auflagen zum Ausschluss der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach dem beabsichtigten Eigentümerwechsel an. Dagegen hatte ein Käufer, der eine derartige Abwendungsvereinbarung nicht unterzeichnen wollte, Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit einem Urteil vom 17.05.2018 die Position vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bestätigt und dessen Rechtmäßigkeit bejaht. Das Verwaltungsgericht teilt die Auffassung, dass von einem potenziellen Käufer eine höhere Verpflichtung auf die Ziele der sozialen Erhaltungsziele und damit der Verzicht auf die Ausnahmetatbesnde des § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 bis 6 BauGB erwartet werden kann, während einem

Bestandseigentümer diese Ausnahmetatbestände erhalten bleiben würden. Der Bezirk

Mitte soll daher seine Abwendungsvereinbarungen an diese striktere Praxis umgehend anpassen.

 

 

Der Antrag wird von der einbringenden Fraktion am 18.09.2018 zurückgezogen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen