Drucksache - 1393/V  

 
 
Betreff: Die BVV regelmäßig über die Baumaßnahmen des SGA unterrichten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Kreitmair 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD + FDP vom 11.09.2018
2. Beschluss vom 20.09.2018
3. VzK SB vom 28.03.2019
4. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin 18.03.2019

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1393/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Die BVV regelmäßig über die Baumaßnahmen des SGA unterrichten!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1393/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV erstmals Mitte Dezember 2018 und danach halbjährlich über den Stand und die Finanzierung von Bau- und Sanierungsmaß-nahmen des Straßen- und Grünflächenamtes im laufenden und kommenden Jahr zu informieren.

 

Dazu sind dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünanlagen jeweils entsprechende Listen nach dem Muster der Bau- und Bauunter-haltungsmaßnahmen im Hochbau vorzulegen. Die Listen sollen auch die Maß-nahmen enthalten, die mit Sondermitteln finanziert werden.

 

Das Bezirksamt hat am    26.03.2019  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt Mitte, vertreten durch das zuständige Fachamt (Straßen- und Grünflächenamt (SGA), mit dem Fachbereich 2 -Grünflächen/Pflege, Unterhaltung, Entwicklung-, dem Fachbereich 3 -Planung, Entwurf, Neubau- und dem Fachbereich 4 -Straßenaufsicht/Straßenunterhaltung) führt  keine Listen nach dem Muster der Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen Hochbau.

 

Mit Ausnahme der Investitionsplanung fußen alle Haushaltsmittel für die Unterhaltung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie die Mittel für die Straßenunterhaltung auf den jährlichen Zuweisungen in den entsprechenden Unterhaltungstiteln.

 

Diese Mittel fließen nahezu vollständig in Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den Straßen, Wegen und Plätzen, den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, den Kinderspielplätzen, den Friedhöfen, dem Rahmengrün der bezirklichen Kleingärten und den vom SGA bewirtschafteten Sportflächen, Schulhöfen und sonstigen Freiflächen in der Verantwortung des BA Mitte.

 

Ein wesentlicher Anteil der Mittel im Unterhaltungsetat wird aus den diversen Sonderprogrammen des Senats gespeist.

 

Die Budgets werden jährlich zugewiesen und sind auf ein Haushaltsjahr beschränkt.
In der Regel werden die Mittel in den Monaten Januar bis März nach Aufruf durch den Senat von den BÄ angemeldet. Im günstigsten Fall erfolgt die Bestätigung und Zuweisung Ende März, häufig aber später.

 

Daraus lässt sich schließen, dass eine solide Jahresplanung frühestens mit Ablauf des Monats März bzw. Anfang April des laufenden Haushaltsjahres möglich ist.

 

Wie bereits oben beschrieben stehen dem Fachbereich Grünflächen/Pflege, Unterhaltung, Entwicklung (FB 2) des SGA nahezu ausschließlich Mittel zum Erhalt und der Pflege der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen einschließlich der mehr als 270 öffentlichen Kinderspielplätze im Sinne der Verkehrssicherheit zur Verfügung. Dies bedeutet im engeren Sinn, dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich für wiederkehrende Werterhaltungsmaßnahmen ausgegeben werden.

 

Dazu zählen unter anderem die Jahrespflege der Mittelstreifen und des Straßenbegleitgrüns, die Jahrespflege ausgewählter Grünanlagen (Tilla-Durieux-Park, Fernsehturm Rosenbeete, Park am Nordbahnhof), der jährliche Sandaustausch auf Kinderspielplätzen sowie die Vergabe der Kontrolle der Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Kinderspielplätzen.

 

Die verbleibenden Restmittel werden pauschal für nicht planbare  Reparaturarbeiten z.B. auf Kinderspielplätzen, Instandsetzungsmaßnahmen in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, den Friedhöfen, dem Rahmengrün der bezirklichen Kleingärten und den vom SGA bewirtschafteten Sportflächen, Schulhöfen und sonstigen Freiflächen in der Verantwortung des BA Mitte vorgehalten .

 

Die Tabellen im Anhang geben Auskunft über die unter diesen Vorbehalten stehende Planung für den Unterhaltungsetat und die Planung der Sondermittel des Senates (siehe Tabellen 1 und 2).

 

Das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) wird mit dem Nachtragshaushalt 2019 um 9 Millionen Euro auf rund 25 Millionen Euro im Jahr 2019 für alle Bezirke aufgestockt.

Die Finanzmittel des KSSP werden den Bezirken im Einzelplan 10 zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.

 

Die Festlegung der jeweiligen Anteile für Kita-Sanierung und Spielplatzsanierung erfolgt in Verantwortung der Bezirke. 

 

Nur für den kleineren Programmteil der Spielplatzsanierung liegt die Zuständigkeit für Sanierungsmaßnahmen von Spielanlagen auf öffentlichen Kinderspielplätzen bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern (SGÄ).

 

Als Ziel wurde mit der Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung vereinbart, dass die Bezirke bis Ende August des jeweiligen Jahres mindestens 75 % der Mittel durch Auftragsvergabe binden und nicht gebundene Mittel auf andere Bezirke mit nachgewiesenem Bedarf umverteilt werden können.

Für die Berichterstattung an die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung

zeichnet die Abteilung JugFamBüD verantwortlich.

 

Im Fachbereich Planung, Entwurf, Neubau (FB 3) werden die Verkehrsprojekte der bezirklichen Investitionsplanung (siehe Tabelle 1) und der Investorenprojekte / Projekte Dritter betreut (siehe Tabelle 2).

 

Für den Fachbereich Straßenaufsicht / Straßenunterhaltung (FB 4) gestalten sich die Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sehr kleinteilig und sind stark von externen Einflüssen abhängig. Im Gegensatz zu Bundesfernstraßen resultieren die Sanierungsbedarfe im innerstädtischen Bereich in der Regel nicht aus einem kontinuierlichen Verschleiß, sondern vielmehr aus einer übermäßigen Nutzung (Befahrung von Gehwegen mit LKW, verbotener Einsatz von Taumitteln, etc.).

 

Diese Einflüsse überwiegen im Tagesgeschäft und dominieren die Rang- und Reihenfolge massiv, so dass eine vorab Planung nicht möglich ist oder sinnvoll wäre.

 

Durch den Umstand, dass für die Mängelbeseitigung (kleinstteilige Unterhaltung mit ca. 30.000 Mängeln/Jahr), die Unterhaltung des Straßenzubehörs und die Vorhaltung einer Reserve für etwaige Havarien ca. 85 % der bezirklichen Straßenunterhaltungsmittel (Kap./Titel 3800 / 52101) regelmäßig verausgabt werden, gibt es nur eine sehr geringe Zahl von tatsächlich planbaren Unterhaltungsmaßnahmen(Tabelle 3).

 

Die Maßnahmenlisten für das Sonderprogramm Straßensanierung (SenUVK), Sonderprogramm Gehwegsanierung (SenUVK), die bezirkliche großflächige Unterhaltung und das Bordabsenkungsprogramm „Fußverkehrsstrategie - barrierefreie öffentliche Räume“ (SenUVK) geben Auskunft über den derzeitigen Planungsstand (Tabellen 4, 5 und 6) der Baumaßnahmeplanung im Bereich der Straßenunterhaltung für 2019.

 

Aufgrund der eingangs beschriebenen Dynamik und der Verkehrssicherungspflicht müssen die Maßnahmenlisten im Laufe des Jahres regelmäßig angepasst und überarbeitet werden.

 

Im Fachbereich Planung, Entwurf, Neubau (FB 3) des SGA erfolgt die Maßnahmeplanung 2019 für die Freianlagen als Ergebnis der Investitionsplanung (bezirkliche Mittel), die Bewirtschaftung der diversen Sonderprogrammen des Landes Berlin (auftragsweise Bewirtschaftung) und die Bearbeitung der Investorenprojekte/der Projekte Dritter (Tabelle 7).

 

Zudem erstellt der FB 3 die Maßnahmeplanung 2019 für die Verkehrsanlagen aus der bezirklichen Investitionsplanung (bezirkliche Mittel), den diversen Sonderprogrammen des Landes Berlin(auftragsweise Bewirtschaftung) und den Investorenprojekten/Projekte Dritter (Tabelle 8).

 

Der Bericht über die im jeweiligen Haushaltsjahr kassenwirksam gewordenen Mittel kann erst nach Abschluss des Haushaltsjahres erstellt werden. Eine Information über den Jahresabschluss kann frühestens Ende Februar des Folgejahres erfolgen.

 

Über den Jahresabschluss 2018 geben die Tabellen 9 bis 16 im Anhang Auskunft.

 

Verlässliche Auskünfte über die zukünftigen Bauprogramme können immer nur für das laufende Haushaltsjahr und nach Bestätigung der Maßnahmen durch die SenUVK frühestens Ende März, Anfang April erteilt werden.

 

Eine belastbare Information über die bestätigten Maßnahmen des Jahres 2019 ist demzufolge frühestens im April möglich.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 26.03.2019


Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler

 
 

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